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29.01.00 "Hohe" Politik prägt Lausitzer Mord-Prozeß überdeutlich mit

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 29. Januar 2000


Cottbus:
Ben Guendoulf oder Omar Noui?
"Hohe" Politik prägt Lausitzer Mord-Prozeß überdeutlich mit

Unter dem Patronat von Manfred Stolpe, Jörg Schönbohm und Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat sich im Bundesland Brandenburg ein Schauprozeßklima entwickelt, das an Sowjetzeiten und Justizwillkür in Mitteldeutschland bis zum GAU des SED-Staates erinnert. Rautenberg und Stolpe-Vize sowie Innenminister Schönbohm bereiten offenbar mit ihrem Verhalten den Einstieg der PDS in eine Koalition mit der SPD und den Rauswurf der Landes-CDU vor.

Als Exempel dieser Entwicklung dürfte der in Cottbus laufende Prozeß gegen elf junge Männer gelten, die sich wegen des Todes eines Ausländers namens Farid Ben Guendoulf in Guben verantworten müssen. Immer wieder wird der infolge eines tragischen Unfalls zu Tode Gekommene als Omar Ben Noui bezeichnet, linksextreme Kräfte in Guben setzten ihm sogar einen Denkstein, obwohl er sich unter diesem Namen hier Asyl erschlichen hat und der Tod in Kausalität durch Eigenverschulden eintrat. Das bestätigte unmittelbar nach dem Vorfall Staatsanwalt Wilfried Robineck. Doch "hohe" Politik wollte den Prozeß und durchbricht dabei gleich mehrfach die rechtsstaatliche Kausalkette, um zu einer Verurteilung der mutmaßlichen Straftäter doch noch zu kommen. Öffentlich werden die Angeklagten mit üblen Methoden stigmatisiert, so daß unversehens aus "Wirtshausschlägereien" Mordversuche mit ausländerfeindlichen Tatabsichten werden.

Erstaunlich ist, wie Schönbohm die Politik seines Amtsvorgängers Alwin Ziel fortsetzt und der SED-Fortsetzungspartei Wege in die Koalition zwischen SPD und PDS freischlägt. Der anderen Seite kommt hierbei die Verflechtung zwischen Stolpeland und den Paten aus Nordrhein-Westfalen zugute, die sich letztlich gegen Ambitionen richtet, die Schönbohm als politischer Mitläufer im Gedankennetz von SPD und PDS mitträgt.

Besonders die inzwischen bundesweit angelaufenen Reinwaschungsversuche der Sozialisten unter Auslassung ihrer besonderen bolschewistischen Ursprünge ist, wie der Prozeß zeigt, Teil einer Verteidigung von "Antifaschismus" als Klammer von Positionen, die man gegenüber künftigen Koalitionären hat. Dies schließt inzwischen die aus der DDR noch bekannte Gefahr ein, daß Rechtsanwälte der Angeklagten sich unversehens als Angeklagte wiederfinden können, wenn sie allzusehr auf dem Kausalitätsprinzip bestehen und gegen propagandistische Stigmatisierung der Angeklagten angehen.

Willy Fehling



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