23.04.2024

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18.03.00 Über die Schwierigkeiten der humanitären Hilfeleistung

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 18. März 2000


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Über die Schwierigkeiten der humanitären Hilfeleistung

Immer unverständlicher werden die russischen Gesetze in Hinsicht auf humanitäre Hilfe. Seit dem 1. Januar gibt es eine neue Verordnung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, daß alle humanitären Hilfslieferungen von der in Moskau ansässigen Kommission für humanitäre Hilfe genehmigt werden müssen. Dies wirkt sich vor allem erschwerend für den Empfänger aus, muß er doch, ausgerüstet mit zahlreichen Dokumenten, nach Moskau reisen, mindestens acht Tage vor der alle zwei Wochen stattfindenden Sitzung dieser Kommission seine Unterlagen einreichen, um dann anschließend bis zur Sitzung zu warten, damit man ihm dann eine Genehmigungsurkunde überreichen kann, oder auch nicht. Über die Kosten und den Zeitaufwand macht sich natürlich niemand Gedanken.

Folge dieser neuen Verordnung: bis dato sind nur wenige Transporte, vermutlich weniger als fünf, ins Königsberger Gebiet gekommen. Keiner dieser Transporte konnte bisher als humanitärer Hilfstransport verzollt werden. Doch bot sich den Absendern der bisherigen Hilfslieferungen ein legaler Ausweg an, laut Auskunft der hiesigen Zollbehörden kann man jeden Hilfstransport auch als sogenannten Geschenktransport verzollen, für den man beim Zoll nur eine Gebühr in Höhe von 8,15 Prozent des angegebenen Zollwertes der Ladung bezahlen muß. Doch es fallen beim näheren Hinsehen noch weitere Kosten an, so bezahlt man für die Grenzgarantiebescheinigung, ohne die kein beladener LKW die Grenze passieren kann, mindestens 30 US-Dollar, zusätzlich schlagen noch Deklarationskosten zu Buche.

Doch der Probleme nicht genug. Trotz der bisherigen Angaben der Zollbehörden, daß es kein Problem sei, eine Hilfslieferung auch als Geschenksendung zu verzollen, ist dies mit erheblichen Mühen verbunden. Einige Beispiele: Für alle Krankenhausmöbel, sei es Nachtschränkchen oder auch Krankenbetten, benötigt der Empfänger eine Bescheinigung des Königsberger Hauptzollamtes, daß es sich wirklich um gebrauchte Krankenhausbetten handelt, und nicht um irgendwelche anderen, beispielsweise französischen Betten. Für die Erlangung dieser Bescheinigung benötigt der Empfänger zunächst Fotos der angelieferten Betten, schreibt einen Antrag und gibt diesen beim Hauptzollamt ab. Sollten die dortigen Sachbearbeiter keine Beanstandungen haben, so bekommt man diese Bescheinigung auch, doch man muß wie fast immer warten, die Erteilung dieser Bescheinigung kann im Normalfall von vier Tagen bis zu einer Woche dauern. Zu diesem Zeitpunkt steht gerade wegen dieses Problems ein Lkw aus Deutschland bereits seit einer Woche auf einem Zollhof, den er erst dann verlassen kann, wenn die entsprechenden Papiere vorliegen. Für alle anderen gebrauchten Sachen, beispielsweise Bekleidung, Büromöbel, Rollstühle, benötigt man ein Zertifikat des Zollabors. Man bekommt es, ohne Zweifel, aber es dauert eben auch den einen oder anderen Tag.

Doch wehe dem Empfänger, wenn er Neuwaren aus Deutschland bekommt, wie beispielsweise medizinisches Verbrauchsmaterial, Verbände und Pflaster. Zur Einfuhr benötigt er in diesem Falle zwei Zertifikate. Das eine bekommt er in Königsberg völlig problemlos vom Gesundheitsamt, aber das andere, welches die Einhaltung russischer Sicherheitsnormen bestätigt, erhält er nur in Moskau, was selbstredend auch mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Dies alles basiert auf der ursprünglichen Aussage der hiesigen Zollbehörden, daß die alternative Einfuhr von humanitären Hilfslieferungen als Geschenksendung unproblematisch ist. Verständlich, daß sowohl viele Empfänger und vor allem Absender solcher Hilfslieferungen immer mehr die Lust verlieren, ihre Arbeit fortzusetzen.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer zeigt sich aber jetzt am Moskauer Horizont. Seit dem 1. März 2000 gibt es eine neue Verordnung, die besagt, daß Gebietskörperschaften, also Stadtverwaltungen, Krankenhäuser und andere staatliche Einrichtungen, das Recht haben, ohne gesonderte Genehmigung humanitäre Hilfslieferungen einzuführen und zu verzollen. Dies ist aber auch wieder mit einer Einschränkung verbunden. Der Warenwert, wohlgemerkt der vom Absender angegebene statistische Zollwert aller Lieferungen innerhalb eines Quartals darf eine bestimmte Summe nicht überschreiten. Eine deutliche Benachteiligung aller karitativer Einrichtungen und Verbände, wie etwa Kirchen, Rotes Kreuz usw. All diese Organisationen müssen nach Moskau und dort die oben beschriebenen Genehmigungen einholen. Warum das alles – keiner weiß es.

Fest steht lediglich, daß humanitäre Hilfsgüter, vor allem für Sozialeinrichtungen aller Art, weiterhin dringend benötigt werden. Karitative Organisationen, wie beispielsweise das Rote Kreuz in Königsberg, werden fast täglich mit Anfragen, vor allem aus Krankenhäusern, Kinderheimen und Kindersanatorien bombardiert.

Doch die angefragten Hilfsgüter werden wirklich benötigt. Wie es nun wirklich weitergeht, ist wenig voraussehbar. Einige Organisationen werden zweifellos weitermachen, andere wiederum sind verständlicherweise dermaßen frustriert, daß sie wohl aufhören werden, sich zu engagieren. Die karitativen Organisationen bemühen sich, daß es möglichst bald wieder zu einer Regelung kommt, die vor allem denen zugute kommt, die auf die Hilfe der ausländischen Spender angewiesen sind, auch wenn kaum mit Unterstützung der staatlichen Entscheidungsorgane zu rechnen ist. BI