19.04.2024

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01.04.00 Vertriebenenzuwendung:

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 01. April 2000


Vertriebenenzuwendung: Vom "Stichtag" betrogen
Behörde zeigt Oranienburger Ehepaar kalte Schulter

Kein Zweifel – jene Vertriebenen, die es in die damalige Sowjetzone verschlagen hatte, traf das Schicksal besonders hart. Nicht einmal Lastenausgleich wurde ihnen gewährt. Somit war es kaum mehr als ein symbolischer Akt, als die Bundesregierung diesen Landsleuten nach 1990 eine ziemlich bescheidene Einmalzahlung zukommen ließ. Im Unterschied zu anderen Opfern von Krieg und Gewalt erfolgte diese späte kleine Hilfe jedoch keineswegs "unbürokratisch". Mit scharfer Klinge setzte Bonn den 2. Oktober 1990 als "Stichtag". Wer vor diesem Datum nach Westdeutschland übergesiedelt war, fiel hinten runter.

Doch als sei dies noch nicht hart genug, steigerte der Gesetzgeber seine "Stichtags"-Fixierung ins geradezu Groteske, so im Fall von Gerhard und Hannelore Kretz.

Das junge Paar ließ sich nach der Vertreibung in Oranienburg bei Berlin nieder. Die Mutter von Gerhard Kretz entschied sich indes dafür, lieber nach Westfalen zu ziehen. So kam es, daß die Eheleute Kretz in der 50er Jahren regelmäßig in den Westen fuhren. Dies hatten sie auch für das Jahr 1958 geplant. Doch die DDR-Behörden erteilten keine Genehmigung. So entschlossen sich die beiden, "illegal" über die Grenze zu gehen. Die Mauer gab es noch nicht, der Übertritt in Berlin war relativ unproblematisch. Gerhard und Hannelore Kretz aber wollten nicht im Westen bleiben, sie hatten sich in Oranienburg ein neues Zuhause geschaffen. So kauften sie in West-Berlin eine Hin- und Rückflugkarte.

Im Westfälischen angekommen, erkrankte die Mutter an Darmkrebs. Die alte Frau bat die beiden, dazubleiben und ihr zu helfen. Das taten sie natürlich. Die Wochen verstrichen und die Kretzens meldeten sich bei der Polizei in Paderborn an, ließen aber keinen Zweifel aufkommen, daß sie zurück in die DDR wollten, sobald es ihrer Mutter wieder besser gehe.

Als die Kranke wieder wohlauf war, entschlossen sich die beiden unverzüglich zur Rückkehr. Aus der DDR war ihnen signalisiert worden, daß sie nichts zu befürchten hätten wegen des "illegalen" Grenzübertritts. Und in Oranienburg lebten die Eheleute somit weiter – bis heute.

Nun aber wird ihnen behördlicherseits ein Strick gedreht aus jenen Monaten des Jahres 1958, die sie während der Teilung in Westdeutschland verbracht hatten: Keinen Pfennig von der ohnehin geringen "Einmalzahlung" sollen sie bekommen. Dabei hatten sie weder Lastenausgleich beantragt noch erhalten, noch sonst irgendwelche Unterstützung für DDR-Übersiedler oder Vertriebene. Sie wollten ja in die DDR zurück.

Deutsche Behörden und Politiker, die sonst so schnell bereit sind, jedem finanziell unter die Arme zu greifen, der geltend macht, Opfer von Krieg und Gewalt zu sein, verweisen angesichts zweier deutscher Vertriebener nur noch kalt auf ihren "Stichtag". Hans Heckel