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13.05.00 Resolution des BdV-Landesverbandes Rheinland-Pfalz

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 13. Mai 2000


Vertreibung ist ein unverjährbares Verbrechen
Resolution des BdV-Landesverbandes Rheinland-Pfalz


Eingedenk der im Jahre 1950 verabschiedeten "Charta der Heimat" wiederholen wir als Heimatvertriebene das Gelöbnis, daß die Respektierung und Wahrung der Würde des Menschen mitsamt seinen Rechten unser höchstes Gebot sind. Auch das Recht auf die angestammte Heimat ist uns als von Gott gegeben heilig und unantastbar.

Wir Heimatvertriebenen fordern alle Staaten und Völker guten Willens dieser Welt auf, das Recht auf die angestammte Heimat als Grundrecht von Menschen und Volksgruppen zu wahren und Verstöße dagegen rigoros zu ahnden. Dabei darf es keinen Unterschied zwischen Siegern und Besiegten geben, zumal wir aus tiefster christlicher Überzeugung jegliche Kollektivschuld oder Kollektivhaftung strikt ablehnen. Nach verbindlicher Rechtsauffassung der vereinten Nationen ist jede Vertreibung ein unverjährbares Verbrechen gegen die Menschlichkeit und erfüllt den Tatbestand des Völkermordes. Dieser ist als Delikt grundsätzlich zu ahnden und hat keinen Anspruch auf Nachsicht oder "Toleranz".

Wir Heimatvertriebenen fordern insbesondere die Europäische Union auf, es nicht bei der plakativen Deklaration zu belassen, Hüterin der Menschenrechte wie des Völkerrechts zu sein, sondern aktiv dafür Sorge zu tragen, daß jeder Mitgliedstaat ohne Ausnahme zur strikten Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte "gezwungen" wird. Für alle Heimatvertriebenen in Europa und alle aus rassischen, religiösen und weltanschaulichen Gründen Verfolgten und ihres Eigentums beraubten Menschen ist es unerträglich, seit Jahrzehnten erfahren zu müssen, wie ihre elementaren Grund- oder Menschenrechte auf dem Altar politischer Opportunität geopfert werden. Auch das Ignorieren und Nichtverfolgen von Menschenrechtsverletzungen durch einen Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verletzung der Menschenrechte, insbesondere der Würde der betroffenen Menschen.

Wir fordern aus Respekt vor der Würde jedes einzelnen Menschen wie der Universalität der Menschenrechte wie des Völkerrechts die Europäische Union auf, bei den Verhandlungen über den Beitritt weiterer Staaten dafür Sorge zu tragen, daß alle Staaten vor Aufnahme in die EU als "Rechts- und Wertegemeinschaft" ihre begangenen Verletzungen der Menschenrechte wie des Völkerrechts juristisch wie moralisch heilen. Insbesondere die Republiken Litauen, Polen und Tschechien sind unmißverständlich aufzufordern, alle menschenrechtswidrigen Ausweisungs- und Enteignungsdekrete durch ihre Parlamente aufzuheben und für null und nichtig zu erklären. Dies bedeutet eine Restitution des willkürlich konfiszierten Eigentums wie eine adäquate Entschädigung. Aber nicht nur materielle Entschädigung in bezug auf Eigentumsdelikte ist zu leisten. Viel gravierender sind die bisher völlig unberücksichtigten Schäden an Leib und Seele. Die Okkupation der deutschen Ostprovinzen wie der deutschen Siedlungsgebiete außerhalb der völkerrechtlich gültigen Grenzen des Deutschen Reiches ging mit einer unvorstellbar unmenschlichen Brutalität vor sich. Durch Mord, Vergewaltigung, Verschleppung und Zwangsarbeit verloren nahezu drei Millionen Menschen ihr Leben. Ein Großteil dieser Delikte geschah nach der Kapitulation der Wehrmacht am 7. und 8. Mai 1945 und vollzog sich bis in das Jahr 1949 hinein. Auch hier fordert das Recht Sühne, Bestrafung der Täter und Verantwortlichen sowie Wiedergutmachung.

Wir Heimatvertriebenen lehnen aus tiefster christlich-abendländischer Überzeugung jeglichen Gedanken an "Kollektivschuld" und "Kollektivhaftung" ab. Kein unschuldiges Kind darf ermordet, kein Mädchen vergewaltigt werden aus puren Rachegelüsten wegen anderweitig erlittenen Unrechts. Keine Volksgruppe darf, auch nicht von Siegern, willkürlich aus ihrer Heimat vertrieben sowie ihres Hab und Guts beraubt werden. Wären diese Gebote beachtet worden, viele Kriege nach 1945 wären ihres eigentlichen Motivs beraubt gewesen und hätten vermieden werden können.

Wir Heimatvertriebenen waren stets für "Europa", aber unser erhofftes "Europa" war stets ein Europa der Völker, des Selbstbestimmungsrechts, des Friedens und des Rechts. Wahrer Frieden kann aber nur eintreten, wenn sich alle Völker zum Prinzip von Wahrheit und Wahrhaftigkeit bekennen, die historische Wahrheit nicht manipuliert und unterdrückt wird, das Recht herrscht. Wir sind überzeugt von der alten Weisheit "justitia fiat pax", d. h., nur "Gerechtigkeit schafft Frieden".

Wir Heimatvertriebenen und Entrechteten fordern alle Menschen guten Willens auf, unseren Friedenswillen aktiv zu unterstützen und sich nicht auf "Verträge" zu verlassen, die elementare Menschenrechte einfach "ausklammern" und politbürokratisch "ad acta" legen. Nur wer die Menschenrechte reklamiert, fördert den Frieden unter den Völkern in Europa wie der Welt. Sie allein sind der Baustein für eine freiheitliche nachhaltige Entwicklung!

gez. Dr. Wolfgang Thüne Landesvorsitzender


Diese Resolution wurde einstimmig verabschiedet von der Landesdelegiertenversammlung 2000 im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz am Rhein.