25.04.2024

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08.07.00 Antje Vollmer (Grüne) in den "Wolken der Bedrohung"

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 08. Juli 2000


Menschenrechte ins Museum
Bundestag: Antje Vollmer (Grüne) in den "Wolken der Bedrohung"

Antje Vollmer, grüne Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, möchte wesentliche Menschenrechte ins Museum der deutschen Geschichte verbannen. Gemeint sind offensichtlich das Recht auf die Würde des Menschen, das Recht auf die Heimat, das Recht auf Eigentum, das Recht auf individuelle und kollektive Selbstbestimmung. Welche Absicht will Frau Vollmer sonst verfolgt haben, wenn sie die Forderungen der Vertriebenen eine "ständige Wolke der Bedrohung für Tschechien und Polen" nennt, die "endlich ins Museum der deutschen Geschichte" gehörten. Hat da wohl jemand nicht zugehört?

Gerade erst auf den großen Vertriebenentreffen der Ostpreußen und der Sudetendeutschen haben deren Vertreter, insbesondere der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, Wilhelm von Gottberg, erneut und abermals wiederholt für die Vertriebenenverbände verlauten und durch die anwesenden Print- und elektronischen Medien wiedergeben lassen, daß die Vertriebenen persönlich freundschaftlich im Wege der Heimatbesuche und auch auf kommunaler Ebene durch reguläre Patenschafts- und sogar offizielle Partnerschaftsverträge zwischen den polnischen Gebietskörperschaften und den entsprechenden ostpreußischen Exil-Gebietskörperschaften das friedliche Miteinander der Menschen in und aus Ostpreußen pflegen. Polen wie auch Ostpreußen kennen die gegenseitigen Grundhaltungen und Forderungen, gerade deshalb nehmen sie sich ernst und respektieren einander. Insoweit ist der Himmel jedenfalls fast wolkenfrei. Die Forderungen sind nichts besonderes, lediglich Rechte, die Menschen normalerweise unverletzbar zustehen. Womit drohen die Vertriebenen eigentlich? Das einzige Druckmittel ist das Recht selbst.

Frau Vollmer spielt entweder das lustige Spiel "Blinde Kuh", oder ist einfach gänzlich desorientiert. Für ersteres dürfte sie eigentlich keine Zeit haben, zweiteres ist wohl nicht ganz ausgeschlossen. Man möchte ihr gleichwohl liebevoll und fürsorglich einen Kompaß zur Hand geben.

Was folgt sind einige unveräußerliche Menschenrechte, auf deren Unverletzlichkeit sich jeder Mensch auf dieser Erde – sogar ein Vertriebener – berufen kann:

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG, Art. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)). Sie ist verletzt, wenn ein Mensch mit viehischen Methoden aus seiner Heimat vertrieben wird. Sie bleibt verletzt, wenn die geforderte strafrechtliche Verfolgung von Vertreibung, Vergewaltigung und Mord als museumsreif bezeichnet wird.

Jeder Mensch hat ein Recht auf die Heimat (Art. 12, 13 AEMR iVm. den Resolutionen der UN-Menschenrechtskommission vom 26. 8. 1994 und 18. 8. 1995).

Das Eigentumsrecht wird gewährleistet (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 17 AEMR iVm. Art. 46 HLKO).

Und 80 Jahre nach der unter der Wilsonschen Doktrin vom Selbstbestimmungsrechts der Völker halbherzig angewendeten und in Teilen Ost- und Westpreußens durchgeführten Volksabstimmung vom 11. Juli 1920 über die staatliche Zugehörigkeit der ostdeutschen Abstimmungsgebiete darf wohl noch als Richtwert für Frau Vollmer angeführt werden:

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist zwingendes Recht (Art. 1 Absatz 1 Intern. Pakt über bürgerl. und polit. Rechte).

Keine Wolken, keine Drohung, – nur Recht wird gefordert.

Bernhard Knapstein