19.04.2024

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15.07.00 LO sieht Chance für ein neues Miteinander durch Selbstbestimmungsrecht

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 15. Juli 2000


80 Jahre Volksabstimmung
LO sieht Chance für ein neues Miteinander durch Selbstbestimmungsrecht

Vor 80 Jahren wurde gemäß dem am 10. Januar 1920 in Kraft getretenen Versailler Vertrag in Ost- und Westpreußen unter internationaler Beobachtung die Volksabstimmung vom 11. Juli 1920 über die staatliche Zugehörigkeit der Abstimmungsgebiete zu Polen oder zum Deutschen Reich durchgeführt. 97 Prozent der Menschen aus diesen Gebieten stimmten für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich.

Eigentlich sollte mit den Volksabstimmungen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ein wesentlicher Punkt des berühmten 14-Punkte-Programms des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson, in die Praxis umgesetzt werden. Freilich war auch schon damals das Selbstbestimmungsrecht, das heute als zwingendes Recht allgemein anerkannt ist, nur zum Teil realisiert, denn die größten Teile der Provinzen Westpreußen und Posen sowie das südlich Neidenburgs gelegene Soldauer Gebiet mußte das Deutsche Reich ohne Volksabstimmung und ohne Rücksicht auf die deutsche Mehrheitsbevölkerung an Polen abtreten. Trotz eines prodeutschen Votums im Rahmen der in Oberschlesien durchgeführten Volksabstimmung mußte das Deutsche Reich auch Ost-Oberschlesien an den neuen polnischen Staat abtreten.

So kann die Volksabstimmung nur als erster humanitärer Lichtblick gewertet werden. Am Ende des Zweiten Weltkrieges wurde selbst dieser Anschein rechtsstaatlichen Vorgehens nicht mehr gewahrt; nackte Gewalt trat an seine Stelle. Die Vertreibung aus jahrhundertelang angestammten Heimatgebieten, die Enteignung von Haus und Hof wurde zur Richtschnur des Handelns der Siegermächte und zum fürchterlichen Schicksal der ostdeutschen Bevölkerung.

Dies sind die Vorzeichen, unter denen die Landsmannschaft Ostpreußen, der Interessenverband der aus Ostpreußen vertriebenen Deutschen, heute an das Recht auf Selbstbestimmung und das daraus hervorgehende Recht auf die Heimat erinnert. Rechtspositionen, die den Ostpreußen bis heute vorenthalten bleiben.

80 Jahre nach der Volksabstimmung in Ost- und Westpreußen fordern wir die Republik Polen, die Russische Föderation und Litauen auf, die Ostpreußen in das Schicksal des dreigeteilten Ostpreußen einzubinden. Die Einräumung des Heimatrechtes bedeutet keine erneute Vertreibung, sondern ein mögliches Miteinander. Dieses Miteinander für Ostpreußen bedeutet kein Risiko, sondern eine echte Chance zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erneuerung auf der Basis von Recht, Gerechtigkeit und Wahrheit. Wir reichen Ihnen dazu unsere Hand!

Wir fordern auch die Bundesregierung auf, in den Gesprächen mit den Vertretern der östlichen Nachbarstaaten auf die Einräumung des Heimatrechtes und auf ein echtes Miteinander hinzuwirken. Das Verbrechen der Massenaustreibung der Ostdeutschen ab 1945 muß in zumutbarer Weise geheilt werden. Bei der Lösung diese Problems erwartet die Landsmannschaft Ostpreußen, daß ihre Repräsentanten einbezogen werden.

Die Ostpreußen werden sich vernünftigen Lösungen, in denen alle Interessen auf Gerechtigkeit und für eine friedliche Zukunft in Europa hinreichend berücksichtigt werden, nicht verschließen.

Der Bundesvorstand der
Landsmannschaft Ostpreußen