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12.08.00 Die gerichtliche Aufarbeitung eines immensen Finanzskandals steht immer noch aus

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 12. August 2000


Renten: Bedenkliche behördliche Zurückhaltung
Die gerichtliche Aufarbeitung eines immensen Finanzskandals steht immer noch aus

Der deutsch-israelische Rentenskandal, über den das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 20. September 1999 unter der Überschrift "Das Milliarden-Ding" und diese Zeitung am 9. Oktober 1999 unter der Überschrift "Ehrenberg und Blüm schweigen noch" bericheteten, hat eine neue Dimension erreicht.

Eine von der sozialliberalen Regierung Schmidt/Genscher geschlossene und am 12. Juni 1980 nach Zustimmung des Bundestages in Kraft getretene "Vereinbarung zur Durchführung des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens" räumte Israelis, auch solchen arabischer Abstammung, das Recht ein, sich rückwirkend vom 1. Januar 1956 bis zum 12. Juni 1980 in die deutsche Rentenversicherung einzukaufen, zu einmaligen Bedingungen. Es waren nur die niedrigen Beiträge der zurückliegenden Jahre nachzuzahlen. Dafür wurde ein Anspruch auf Rente nach jetzigem Niveau erworben. Sogar Personen, die bereits im Rentenalter waren, konnten sich einkaufen und sofort Rente beziehen. Beispielsweise wurde einem israelischen Veteranen des Sechstagekrieges von 1967 eine Nachversicherung und sofortiger Rentenbezug ermöglicht.

Die Antragsteller mußten weder einmal in Deutschland gelebt noch einen einzigen Beitrag in die deutsche Sozialversicherung gezahlt, noch unter den Nazis gelitten haben.

Wenn ein im Rentenalter befindlicher Israeli für die Zeit vom 1. 1. 1956 bis 31. 5. 1980 jeweilige Höchstbeiträge nachentrichtete, dann mußte er hierfür 95 904 Mark aufwenden. Ab 1. 6. 1980 erhielt er eine Altersrente in Höhe von monatlich DM 1089,13. Bereits nach 88 Monaten Rentenempfang floß durch die Rente der Kapitalaufwand zurück. Heute beträgt die Rente monatlich DM 1950,–. Der Reingewinn zu Lasten der Rentenversicherung beträgt in diesem Fall bis heute ca. DM 235 000,–.

Während die Abgeordneten des 8. Bundestages bei der Zustimmung nicht erkannten, daß sie hier nicht verwaltungstechnische Richtlinien zur Durchführung des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens beschlossen, wie es die Überschrift ("Durchführungsvereinbarung") vermuten ließ, sondern daß in dem Abkommen die Anspruchsgrundlagen für horrende und unangemessene Forderungen gegen die deutsche Rentenversicherung versteckt waren, wußte der Berliner Anwalt Frank Reppenhagen (58), der als ehemaliger Mitarbeiter der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte pikanterweise an der Ausarbeitung des Abkommens beteiligt war, welche Chancen sich für ihn, andere Geschäftemacher und den unverhofft begünstigten Kreis der potentiellen Antragsteller ergaben.

Während die Bundesregierung Schmidt/Genscher ohne Nachfrage der CDU/CSU-Opposition dem Bundestag die auf die deutsche Rentenversicherung zukommende Belastung verschwieg, handelte Rechtsanwalt Reppenhagen. Im Verein mit zunächst zwei israelischen Rechtsanwälten ging er daran, den Goldschatz zu heben. Die israelischen Anwälte gründeten Vereinigungen mit hochtrabenden Namen, um den Eindruck zu erwecken, es handele sich um offizielle Körperschaften. Der israelische "Verband für die Ausführung des Sozialversicherungsabkommens" warb in ganzseitigen Zeitungsanzeigen in der israelischen Presse und mit Postwurfsendungen für die "deutsche Rente". Renteninteressenten ohne Eigenkapital zur Bezahlung des Nachversicherungsbetrages wurden von der deutschen BHF-Bank in Frankfurt/M. und anderen Banken zu gewährende Kredite angeboten (vgl. Anzeige vom 31.1.1987 in den Israel Nachrichten).

Es gelang der Organisation, Dr. Israel Kaz, ehemaliger Generaldirektor der israelischen Sozialversicherung und späterer Arbeitsminister, zu bewegen, die lukrative deutsche Rente zu beantragen und dies werbend öffentlich bekanntzugeben. In der Tel Aviver Zeitung "Haarez" führte er aus, die Nachversicherung sei "besonders für ältere Leute, Behinderte und Leute mit akademischer Bildung" rentabel.

Unmittelbar vor Ablauf der Antragsfrist reichten Rechtsanwalt Reppenhagen und sein israelischer Kollege Israel Perry bei der BfA knapp 30.000 Anträge auf Nachversicherung in der deutschen Sozialversicherung ein. Erst jetzt wurde den maßgeblichen Leuten der Bundesversicherungsanstalt klar, welcher Schaden der Rentenversicherung durch die "Durchführungsvereinbarung" entstanden war. Die Leitung der BfA (Dr. K.) schlug in einem Schreiben an die Bundesregierung Kohl/Genscher/Blüm Alarm. Nachdem 36.000 Israelis durch rechtzeitige Antragstellung Ansprüche erworben hatten, und diese nicht mehr entzogen werden konnten, wurde 1986 mit Israel eine Änderung des Abkommens vereinbart, die letztlich wirkungslos blieb. Verschämt und weder für die Bundestagsabgeordneten noch für den Laien erkennbar, heißt es in der betreffenden Bundestagsdrucksache 10/54526, S. 7 (Denkschrift zum Änderungsabkommen): "Insbesondere für viele Antragsteller der gestellten Nachentrichtungsanträge können sich hieraus Rentenleistungen ergeben, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den entrichteten Beiträgen stehen. Nach der Bestimmung sollen deshalb diese Beitragszeiten nur berücksichtigt werden, wenn wenigstens ein deutscher Pflichtbeitrag anrechnungsfähig ist ... Den Erfordernissen der Besitzstandswahrung wird ... Rechnung getragen." Abgesehen davon, daß ein Pflichtbeitrag mit Hilfe von Freunden in Deutschland jederzeit nachweisbar war, konnten den 36.000 Antragstellern ihre Ansprüche nicht mehr genommen werden.

Die gerichtliche Aufarbeitung dieses Finanzskandals ist noch lange nicht beendet. Israelische Behörden ermitteln seit 1987 gegen den Komplizen Frank Reppenhagens Israel Perry wegen Betrugs und Steuerhinterziehung. Perry soll sich mittlerweile nach London abgesetzt haben.

Am 14. Februar 2000 wurde Rechtsanwalt Reppenhagen wegen Steuerhinterziehung vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er 13 Millionen DM Honorare von 29.000 israelischen Rentnern dem Fiskus vorenthielt. Rund sechs Millionen DM waren der Steuerbehörde durch die Hinterziehung des Berliner Juristen verlorengegangen.

Die ehemaligen Bundessozialminister Ehrenberg und Blüm wurden von den Strafverfolgern Reppenhagens nicht gehört. Anstatt der Frage nachzugehen, welche Beweggründe für den Abschluß des sagenhaften deutsch-israelischen (Nichtentschädigungs)-Abkommens bestanden, an dessen Ausarbeitung ein Rechtsanwalt beteiligt war (Reppenhagen), der nach dessen Inkrafttreten von 90% der Begünstigten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche bei der BfA beauftragt wurde, beschränkte man sich allein auf die Ahndung der Steuerhinterziehung. Ob es Einwirkungen auf die Gesetzgebung von außen gab oder ob die Experten des Bundessozialministeriums und der Bundesversicherungsanstalt nicht wußten, was sie dem Bundestag zur Annahme empfahlen, oder ob "Untreue" im strafrechtlichen Sinn vorlag, blieb ungeklärt.

Im Spiegel-Bericht vom 20. 09. 1999 hatte es geheißen, daß im Zusammenhang mit der Durchführung des deutsch-israelischen Abkommens rund eine Milliarde Mark aus der Kasse der BfA bei Anwälten, Agenturen und zweifelhaften Mittlerfirmen statt bei israelischen Rentnern im Ausland gelandet war. Jetzt kam heraus (Spiegel/10 7. 2000), daß 227 Millionen Mark auf Schweizer Konten auftauchten, die offenbar aus dem Finanzskandal stammen. Die Schweizer Justiz arrestierte das Geld und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Reppenhagen-Partner Perry wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Außerdem teilt "Der Spiegel" mit, die israelischen Behörden kritisierten die Zurückhaltung der deutschen Stellen bei der Aufklärung des Finanzskandals. Die Frankfurter Justiz rücke beschlagnahmtes Beweismaterial nicht heraus. In Deutschland werde, was man nicht verstehe, niemand wegen Betrugs angeklagt.

Rechtsanwalt Reppenhagen genießt Haftverschonung. Wie zu hören ist, soll seine Frau erkrankt sein. Er müsse sich angeblich um das gemeinsame Kind kümmern. Währenddessen kann er in seinem Büro an den tausenden von Rentenfällen weiterarbeiten und sich ggf. mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Israel Perry in London treffen.

Aron Winter