20.04.2024

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09.09.00 "Im Rahmen freier Meinungsäußerung ..."

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 09. September 2000


Bürgerrecht:
"Im Rahmen freier Meinungsäußerung ..."
Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellte Ermittlungsverfahren gegen "Schutzbund" ein

Die jüdische Schriftstellerin Salcia Landmann (89), die an ihrer scharfen Verurteilung des Hitlerregimes keinen Zweifel aufkommen läßt, warnte davor, daß bei den Deutschen "das schlechte Gewissen Blüten treibt". Scham über Hitler lähme die Kritikfähigkeit der Deutschen auch gegenüber Juden. Schon in den 70ern, besonders deutlich aber Anfang der 90er Jahre, nahm Frau Landmann gegen weiteren Massenzustrom von Ausländern nach Mitteleuropa Stellung. Das deutsche Asylrecht nannte sie "entartet". Sie schrieb: "Daß die heutigen Deutschen sich einreden, sie schuldeten diesen Milliardentribut an die Asylanten, die obendrein oft genug ihre Sozialhilfe betrügerisch mehrfach kassieren und durch kriminelles Verhalten ganze Stadtviertel verunsichern, dem Andenken der gemordeten Juden, grenzt an Aberwitz."

An die Mahnungen von Frau Landmann wurde man in diesen Tagen erinnert, als in Briefkästen im badischen Rastatt Flugblätter vorgefunden wurden, mit denen sich die örtliche Presse und sogar der Staatsschutz öffentlichkeitswirksam beschäftigten. Wie das "Badische Tageblatt" berichtete, werde in einem Flugblatt, für das der "Schutzbund für das deutsche Volk e. V." in Frankfurt/Main verantwortlich zeichne, "gegen Ausländer in Deutschland" und "die deutsche Ausländerpolitik gehetzt". Der Sprecher der Rastatter Kriminalpolizei teilte mit, man habe mit den Staatsschutzkollegen in Frankfurt/Main Kontakt aufgenommen, die ebenfalls gegen den "Schutzbund" ermittelten. Das Flugblatt werde der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die zu entscheiden habe, ob eine "strafrechtliche Verfehlung" vorliegt. Der Schutzbund gebe vor, die Entwicklung aus deutscher Sicht zu beleuchten. Er sehe unter anderem die deutsche Erbmasse schwinden und beklage einen fortschreitenden Umvolkungsprozeß. Der "Schutzbund für das deutsche Volk" wurde am 26. September1981 gegründet, nachdem maßgebliche Politiker der großen Parteien vor den gefährlichen Folgen einer ungebremsten Zuwanderung gewarnt hatten, ohne den Worten Taten folgen zu lassen.

In einem weiteren Flugblatt des Schutzbundes ("Prominente zum Ausländerproblem") werden Politiker zitiert: "Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) warnte vor einem Nationalitätenproblem in der Bundesrepublik. Vor dem Kabinett vertrat er die Ansicht, daß beim Zuzug von Gastarbeiterangehörigen die zulässige Grenze inzwischen erreicht und in manchen Fällen schon überschritten sei" ("Ruhr-Nachrichten" vom 13. Februar 1975).

Der Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Heinz Kühn (SPD), erklärte: "Wenn die Zahl der Ausländer, die als Minderheit in einer Nation leben, eine bestimmte Grenze überschreitet, gibt es überall in der Welt Strömungen des Fremdheitsgefühls und der Ablehnung, die sich dann bis zur Feindseligkeit steigern … Allzuviel Humanität ermordet die Humanität" ("Osnabrücker Zeitung" vom 13. September 1980).

Zu einem Zeitpunkt, als in der BRD 4,67 Millionen Ausländer lebten (heutiger Stand 7,4 Millionen), berichtete die Deutsche Presseagentur am 5. März 1982: "Die Ministerpräsidenten der elf Bundesländer halten es aus Sorge über eine wachsende Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik für erforderlich, den Zustrom von Gastarbeitern und Asylanten weitgehend zu stoppen."

Die CDU Hessen verkündete 1982 in einem Wahlflugblatt: "Mit 4,7 Millionen im Bundesgebiet … ist die Ausländerzahl in unserem Land zu hoch … Die CDU will erreichen, daß in ca. 5 Jahren die Zahl der Ausländer in Deutschland um etwa 1 Millionen abnimmt. Andernfalls entstehen Probleme, mit denen die nächste Generation kaum noch fertig werden kann."

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat nach einem Bescheid vom 18. August 2000 – Az. : 300 Js 2685/00 das Ermittlungsverfahren gegen den "Schutzbund für das deutsche Volk" eingestellt. Die Begründung lautet: "Der Tatbestand der Volksverhetzung ist mangels Aufstachelung zum Haß gegen Bevölkerungsteile nicht gegeben. Es fehlt auch ein Angriff auf die Menschenwürde der Ausländer. Die Ansichten des Schutzbundes halten sich im Rahmen der freien Meinungsäußerung des Artikels 5 der Grundgesetzes. Dem Schutzbund für das deutsche Volk wurde zur Last gelegt, am 1. März 2000 in Rastatt zwei Flugblätter mit volksverhetzendem Inhalt verbreitet zu haben. Die Ermittlungen haben jedoch ergeben, daß das Ermittlungsverfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen ist, weil die überprüften Flugblätter zwar eine kritische Haltung gegenüber der in der Bundesrepublik Deutschland praktizierten Ausländerpolitik erkennen lassen, diese Tendenz allein jedoch nicht den Tatbestand des § 130 StGB erfüllt. In der ,Zitatensammlung‘ werden Äußerungen verschiedener Politiker oder anderer Personen zur Frage der Ausländerpolitik wiedergegeben. Indessen erfüllt keines der einzelnen Zitate die Tatbestandsvoraussetzung der Volksverhetzung. Ausgehend vom objektiven Sinngehalt der Zitate wird weder Haß gegen die in § 130 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB geschützten Gruppen aufgestachelt, noch wird zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen diese aufgerufen. Auch wird deren Menschenwürde nicht dadurch angegriffen, daß die Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Die lediglich durch die Zusammenstellung der ausgewählten Zitate hervortretende negative Einstellung zur bestehenden Ausländerpolitik erfüllt nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 StGB. Das Flugblatt zur deutschen Ausländerpolitik baut auf einer insoweit zutreffenden Darstellung der ausländerrechtlichen gesetzlichen Regelungen auf. Unter Bezugnahme auf die vorbezeichnete Zitatensammlung wird zum Ausdruck gebracht, daß auch demokratische Politiker unterschiedliche Auffassungen zur bestehenden Ausländerpolitik vertreten. Der Verfasser des Flugblattes macht deutlich, daß er für die Zukunft eine Veränderung der politischen Haltung in Fragen der Ausländerpolitik wünscht. Diese angestrebte Veränderung hält sich im Rahmen der im Grundgesetz geschützten politischen Meinungsäußerung und erfüllt nicht den Strafbestand des § 130 StGB."

Aron Winter