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28.10.00 Repressalien gegen die Zivilbevölkerung und das Völkerrecht im Zweiten Weltkrieg

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 28. Oktober 2000


Die Tragödie von Kalavrita
Repressalien gegen die Zivilbevölkerung und das Völkerrecht im Zweiten Weltkrieg
Von P. Lothar Groppe SJ

Wenn mich etwas am heutigen Deutschland beunruhigt, dann ist es vor allem eines: Die Deutschen wollen offenbar begierig die größten Verbrecher der Geschichte sein – und zugleich die unschlagbar größten Büßer. Das halte ich für krankhaft." An diese Worte des amerikanischen Völkerrechtlers und Historikers Alfred de Zayas wurde man unwillkürlich erinnert, als Bundespräsident Rau bei seinem Staatsbesuch in Griechenland "tiefe Trauer und Scham" für die im deutschen Namen begangenen Verbrechen bekundete und hierfür um Vergebung bat. Er hatte Kalavrita bewußt in das Programm seines Besuchs aufgenommen. Es handelte sich also um einen sorgfältig geplanten Reueakt im deutschen Namen – analog dem Kniefall Brandts in Warschau. Bei der deutschen Mentalität, die nicht nur mit dem Scheckbuch, sondern auch im Büßergewand durch die Lande zieht, wundert es niemanden, daß der Herr Bundespräsident offenbar über die zweifellos schrecklichen Vorgänge in dem griechischen Dorf nicht annähernd informiert war. Daß er – wie bei deutschen Politikern üblich – "vergaß", der bestialisch ermordeten deutschen Soldaten zu gedenken, paßt in das Bild der political correctness.

Was war geschehen? Eine deutsche Einheit der 117. Jägerdivision geriet in einen Hinterhalt der Partisanen, dem die Hälfte der Soldaten zum Opfer fiel. Später wurden – hier wird das Dilemma historischer Aufarbeitung deutlich – weitere 70 deutsche Soldaten verstümmelt und ermordet aufgefunden. Sogar die Zeitungen, die über den Besuch des Bundespräsidenten berichteten, sprachen von 80 ermordeten deutschen Soldaten. General v. Le Suire, der Divisionskommandeur, ließ nach einer Version 700 alte Leute, Frauen und Kinder erschießen, weil die Männer der umliegenden Dörfer ins Gebirge geflüchtet waren. Andere Berichte sprechen davon, daß zwar etliche Frauen, aber keine Kinder erschossen wurden.

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am 14. Februar 1977 von 81 ermordeten deutschen Soldaten – ohne die zuvor in einem Hinterhalt getöteten Soldaten zu erwähnen. Nach ihr seien sämtliche männlichen Bewohner zwischen 14 und 80 Jahren getötet worden. Die Zahl der Opfer habe mehr als 1200 betragen. Bemerkenswerterweise schreibt sie von einer "Massenhinrichtung", nicht einem "Massenmord". Sind beide Begriffe etwa deckungsgleich? Sehen wir einmal davon ab, daß die Zahl der getöteten Griechen in Kalavrita offenbar nicht genau festzustellen ist – denn die Angaben nennen einmal 511 ("Spiegel" vom 29. Dezember 1997), in der Nr. 41/1969 heißt es bei ihm "etwa 800 Männer", während die "Süddeutsche Zeitung" vom 12. März 1982 von 674 Männern schreibt, die erschossen worden seien. Die Staatsanwaltschaft Bochum, die 1974 wegen Kalavrita ein Verfahren eingeleitet hatte, schlug dieses nieder, weil "die Erschießungen der griechischen Männer in Kalavrita ihrem Charakter nach Repressalien darstellen." Für die Ermordung von 75 deutschen Soldaten sei die – hier heißt es auf einmal – "Ermordung von 674 Männern und die Zerstörung von 15 Ortschaften "angemessen". Sind "Ermordung", "Repressalie" und "Hinrichtung" austauschbare Begriffe? Der Begriff "Repressalie" findet sich nach dem Militärhistoriker Franz Seidler "in keiner völkerrechtlichen Vereinbarung. Nirgendwo war festgelegt, von wem welche Repressalien für welchen Fall ergriffen werden durften. Das Instrument der Repressalie war lediglich gewohnheitsrechtlich anerkannt und wurde nach den allgemeinen Gepflogenheiten der Staatengemeinschaft gehandhabt. Es beruhte auf dem Prinzip der Kollektivverantwortung." (Man denke an die Entschädigung für Zwangsarbeiter.)

Vom Standpunkt der Menschlichkeit ist es nicht nur unverständlich, sondern auch unerträglich, daß unschuldige Geiseln für fremdes Verschulden leiden müssen. Es erhebt sich freilich die Frage, ob es nicht auch unschuldige Soldaten sind, die Kriegsverbrechen zum Opfer fallen. Man denke etwa an den heimtückischen Bombenanschlag in der Via Rasella.

Die Kriegsgeschichte fast aller Nationen kennt die Anwendung von Repressalien. So fielen den britischen Repressalien im Burenkrieg etwa 20 000 Zivilisten zum Opfer. Darüber hinaus wurden Tausende Bauernhöfe niedergebrannt. Im Prozeß gegen Obersturmbannführer Kappler erklärte das Tribunale Supremo Militare am 13. März 1950: "Die anglo-amerikanische wie auch die deutsche, französische und italienische Kriegsgeschichte geben Beispiele, aus denen hervorgeht, daß Repressalmaßnahmen als Rechtens angesehen werden."

Geiselnahme diente als Vorbeugungs- und Sicherungsmittel, um etwaige Angriffe der Bevölkerung auf die Besatzungsmacht zu unterbinden. Die Berechtigung zur Nahme – und unter strengen Voraussetzungen selbst die Tötung – von Geiseln war noch im Zweiten Weltkrieg stark umstritten. 1949 wurde durch Artikel 34 der Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen im Krieg Geiselnahme uneingeschränkt verboten. Aber noch im Prozeß des Ständigen Kriegsgerichts in Brüssel gegen General v. Falkenhausen wurden am 9. März 1951 bestimmte Geiselerschießungen im eigenen Land (!) als "gerechtfertigt" angesehen, wenn sie zur elementaren Selbstbehauptung vorgenommen wurden. Das Völkerrecht schwieg zur Frage der Geiselerschießungen. Durch die Repressalie, d. h. die Vergeltung einer völkerrechtswidrigen Maßnahme mit einer ebensolchen, wurden meist völlig unschuldige Menschen getroffen. Während das Völkergewohnheitsrecht sich vielfach an die Auffassung hielt, die Repressalie sei ein zulässiger Gegenangriff gegen Völkerrechtsbrecher, und vereinzelt sogar die These vertreten wurde, der Humanität werde mit der energischsten Repressalie am besten gedient, nahm Papst Pius XII. hiergegen in seiner Ansprache an die Teilnehmer des 6. Internationalen Kongresses für Strafrecht am 3. Oktober 1953 Stellung: "Auch in einem gerechten und notwendigen Krieg sind nicht alle Mittel für einen Menschen mit gesundem und vernünftigem Rechtsempfinden annehmbar. Die Massenerschießung Unschuldiger als Repressalie für den Fehler eines einzelnen ist kein Akt der Gerechtigkeit, sondern sanktionierte Ungerechtigkeit; unschuldige Geiseln zu erschießen wird nicht dadurch ein Recht, daß man es als Kriegsnotwendigkeit hinstellt."

Jedoch im Zweiten Weltkrieg herrschten andere Vorstellungen. Das britische "Manual of Military Law" von 1929 erklärt zum Problem der Geiselnahme: "Repressalien sind eine äußerste Maßnahme, weil sie in den meisten Fällen unschuldigen Personen Leiden auferlegt. Darin indessen besteht ihre zwingende Kraft, und sie sind als letztes Mittel unentbehrlich" (Paragraph 454).

Und Paragraph 458 bestimmt: "Wenn auch eine Kollektivbestrafung der Bevölkerung für die Handlung von Einzelpersonen, für die sie nicht gesamtverantwortlich angesehen werden kann, verboten ist, so können Repressalien gegen eine Örtlichkeit oder eine Gemeinschaft für die Handlung ihrer Einwohner oder Mitglieder, die man nicht namhaft machen kann, notwendig sein."

Nach Auffassung der Völkerrechtler waren Repressalien keine Strafmaßnahme, sondern "Selbsthilfeakte zur Durchsetzung des Rechts" mit dem Ziel, den rechtsfeindlichen Willen der Bevölkerung zu brechen. Die einzige rechtlich festgelegte Bestimmung zu Repressalien erfolgte im "Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen" vom 29. Juli 1929. Artikel 2 verbietet ausdrücklich Vergeltungsmaßnahmen an Kriegsgefangenen.

In der Praxis stimmten die kriegführenden Parteien überein, daß sich Repressalien zur Erzwingung eines rechtmäßigen Verhaltens des Gegners im notwendigen Rahmen halten, d. h. nicht exzessiv gehandhabt werden dürfen.

Im Fall VII der Rechtsprechung des Nürnberger Militärtribunals heißt es: "Die Besatzungsmacht kann auf der ordnungsgemäßen Erfüllung der Vorschriften, die für die Sicherheit der Besatzungstruppen und für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung nötig sind, bestehen. Zur Erreichung diese Zieles kann die Besatzungsmacht nur als letzten Ausweg zur Geiselnahme und -hinrichtung schreiten."

Kehren wir nach Kalavrita zurück. In dem im vergangenen Jahr erschienenen Buch von Droulia/Fleischer "Von Lidice nach Kalavryta" heißt es, in dem Bergdorf Kalavryta seien am 13. Dezember 1943 "fast 700 Menschen umgebracht worden". Vergleicht man die oben angeführten, stark voneinander abweichenden Zahlen miteinander, dann wird deutlich, daß sich die genaue Zahl der Opfer auf deutscher und griechischer Seite nicht mehr exakt ermitteln läßt. Es ist nicht sinnvoll, sie gegeneinander aufzurechnen. Dagegen darf man nüchtern feststellen, daß die Repressalien der Deutschen weit hinter denen der Franzosen, Amerikaner und Russen zurückbleiben. Selbst bei Kriegsende, als keine größeren feindlichen Aktionen seitens Deutscher die Sicherheit der Alliierten ernstlich gefährden konnten, verhängten die Besatzungsmächte drakonische Strafen für Angriffe auf ihre Besatzung. So wurde im französich besetzten Leutkirch angedroht: "Wenn ein Deutscher auf einen Franzosen schießt oder sonst das Geringste passiert (!), werden 5 Häuser angezündet und 200 Deutsche erschossen." Nachdem der amerikanische General Maurice Rose durch sein mißverständliches Verhalten – es war eine reguläre Kampfhandlung, kein Partisanenangriff – in der Nähe von Paderborn erschossen wurde, ließen die Amerikaner 110 Deutsche erschießen bzw. erschlagen. Die Rote Armee drohte in Berlin die Erschießung von Geiseln im Verhältnis 1:50 an. Die Amerikaner übertrafen die Sowjets noch beträchtlich, als sie im Frühjahr 1945 im Harz öffentlich Sühneaktionen im Verhältnis 1:200 ankündigten.

Auch angesichts der sadistischen Brutalität der Partisanen auf dem Balkan – mehrfach wurden gefangenen deutschen Soldaten die Augen ausgestochen, Nasen, Ohren und die Geschlechtsteile abgeschnitten – bleibt das Entsetzen über die getöteten Zivilisten nicht geringer. Freilich sollte ein deutsches Staatsoberhaupt aus seiner "tiefen Scham und Trauer" nicht die unschuldigen deutschen Soldaten ausklammern, die bestialisch ermordet wurden. Der estnische Staatspräsident Lennart Meri sagte am Tag der Heimat am 3. Oktober 1995: "Warum zeigen die Deutschen so wenig Respekt vor sich selbst. Deutschland ist eine Canossa-Republik geworden, eine Republik der Reue … Man kann einem Volk nicht trauen, das rund um die Uhr eine intellektuelle Selbstverachtung ausführt …"

Bekanntlich pflegen unsere Politiker bei Auslandsbesuchen die Gedenkstätten des jeweiligen Landes aufzusuchen und dort einen Kranz niederzulegen. Für gewöhnlich werden hierbei die deutschen Opfer übergangen. Eine solche Haltung ist verächtlich und nicht nur eine Schmähung der Soldaten, die in Pflichterfüllung für ihr Vaterland gefallen sind, und der Zivilbevölkerung, die vor allem nach dem Krieg aufgestautem Haß zum Opfer fiel, sondern auch eine Beleidigung ihrer Angehörigen. Wenn man wirklich Versöhnung über den Gräbern will, sollte man auf ehemaligen Kriegsschauplätzen und in Konzentrationslagern für die Opfer aller Beteiligten eine gemeinsame Gedenkstätte errichten.

Wir haben hierfür ein hervorragendes Beispiel in unserem Nachbarland Österreich. In der Schlacht bei Dürnstein-Loiben in der Wachau am 11. November 1805 fielen etwa 4000 Franzosen und etwa ebensoviele Soldaten der verbündeten Österreicher und Russen. In Loiben wie in Dürnstein wüteten in gleicher Weise "Freund" und Feind. Mehrere Einwohner dieser Orte wurden neben zahlreichen Soldaten grauenhaft ermordet. Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts, das weitgehend nationalistischem Denken verhaftet war, wurde ein entscheidender Versuch zur Völkerverständigung unternommen. Am 27. Juni 1905 wurde zwischen Loiben und Dürnstein ein weitragendes Ehrenmal für die gefallenen Österreicher, Franzosen und Russen durch die Regierungen dieser drei Länder errichtet. In einem mächtigen Steinsarkophag wurden die Gebeine der gefallenen Soldaten in friedlicher Todesgemeinschaft vereint. Dieses Ehrenmal sollte deutlich machen, daß alle Toten dieses furchtbaren Gemetzels Kinder des einen Vaters im Himmel sind. Es sollte eine Mahnung zum Frieden und zur Völkerverständigung sein und zur Versöhnung über den Gräbern führen. Ähnliche Gedenkstätten für Deutsche und andere Völker sollten die Gräben zwischen den Völkern zuschütten und daran erinnern, daß einseitige Schuldzuweisungen an die jeweils andere Seite auf Dauer nicht zur Verständigung, sondern zur Zwietracht und zum Haß führen.

Die Erschießung von 50 deutschen Geiseln im Falle der Tötung eines französischen Soldaten angeordnet: Plakat des französischen Militärgouvernements, das 1997 in einer Ausstellung des Museums der Stadt Tuttlingen gezeigt wurde. Der Verbleib des Originals ist inzwischen unbekannt.