19.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
28.10.00 Deutschland bleibt der Hauptzahler

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 28. Oktober 2000


EU-Osterweiterung (Teil II):
Deutschland bleibt der Hauptzahler
Berlin und Brüssel verschweigen die wahren Belastungen
Von RUDOLF DORNER

Auf dem Papier hat die EU einen beachtlichen Forderungskatalog, den die mittelosteuropäischen Beitrittskandidaten als Voraussetzung ihrer Aufnahme erfüllen sollen: Angemahnt werden insbesondere wirksame und zügige Maßnahmen bezüglich der sektoralen Umstrukturierungen der Wirtschaft, der Kontrolle von Staatsbeihilfen, Korruptionsverhinderung, Vorbereitung für den Gemeinschaftsmarkt wie Zertifizierung, Standardisierung, öffentliche Beschaffung und Ausschreibung, Liberalisierung des Kapitalmarktes sowie der Übernahme von Umweltstandards.

Keine Frage, daß die Polen sich hier mit Forderungen konfrontiert sehen, die sie innerhalb des von der Brüsseler EU-Kommission vorgesehenen Zeitraumes zu erfüllen sich nicht in der Lage sehen. Die polnische Verhandlungsführung bemüht sich daher intensiv und hartnäckig um die Gewährung von Ausnahmeregelungen in Form von Übergangslösungen, Fristverlängerungen der Zielplanung, die jedoch von der EU im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Beitrittskandidaten wohl kaum im geforderten Umfang zugestanden werden können.

Der mögliche Kompromiß wäre, Polen in die zweite Beitrittsgruppe einzuordnen, was jedoch für die notorisch stolze, prestigebewußte Nation inakzeptabel ist. "Wir wollen kein Mitglied zweiter Klasse sein und wir gehen nicht auf Knien in die EU", lautet die Devise. Gleichzeitig fordert Polen forsch, sofort in den vollen Genuß aller Fördermittel der EU zu kommen. Ferner verlangt Warschau die sofortige Freizügigkeit des Arbeitsmarktes, besteht aber auf langen Übergangsfristen für seinen Agrarmarkt und den Erwerb von Liegenschaften durch Ausländer mit einer Frist von 18 Jahren. Daß damit vor allem potentielle deutsche Käufer abgewehrt und zugleich Rückerstattungsansprüche der heimatvertriebenen Deutschen auf biologische Weise ihre Erledigung finden sollen, ist offenkundig.

Gemäß den derzeit gültigen Gesetzen bedürfen Ausländer, die Liegenschaften in Polen zu Eigentum oder Nutznießung erwerben wollen – von kleinen Ausnahmen abgesehen –, der Genehmigung des Innenministeriums und Verteidigungsministeriums und bei Agrarland auch des Landwirtschaftsministeriums. Rückgabe enteigneten Vermögens oder Entschädigung der ehemaligen deutschen Eigentümer werden von der polnischen Regierung als "absurde Erwartung" abgetan. Geremek: "Niemand hat das Recht oder wird das Recht haben, Eigentum in der Republik Polen in Frage zu stellen." Trotzdem strömen seit einiger Zeit zahlreiche polnische Hausbesitzer in Pommern, Ostpreußen und Schlesien auf die Grundbuchämter. Denn die Hausbesetzer der "ausgesiedelten" Deutschen hatten vom polnischen Staat nur Pachtverträge oder Erbpachtverträge für die Liegenschaft erhalten. Aufgrund eines neu erlassenen Gesetzes können die Pächter nunmehr ihre Hausgrundstücke von Pacht in grundbuchgesichertes Eigentum umwandeln. So wird Unrecht per Gesetz in Recht umgewandelt. Die Zahl der möglichen Umwandler wird in ganz Polen auf etwa drei Millionen geschätzt. Eine rechtsstaatliche Regelung der unrechtmäßigen Enteignung von Millionen deutscher Bürger ist in dem 800 000 Seiten starken Rechtsbestand der EU nicht enthalten. Brüssel ist der Meinung, daß die Regelung von Eigentumsfragen Sache jedes einzelnen Mitgliedsstaates sei. Die Bundesregierung hält sich mit Entschädigungsforderungen ihrer Bürger wohlweislich zurück, hat sie doch die Bodenreform-Enteignungen in der ehemaligen Sowjetzone und DDR als Rechtens anerkannt, was merkwürdigerweise vom Bundesverfassungsgericht sanktioniert wurde.

Nüchtern und weiterdenkende Ökonomen betrachten einen frühzeitigen Beitritt Polens als ein für die EU nicht kalkulierbares Unterfangen. Nicht die wirtschaftliche Effizienz, sondern Angleichung der Lebensverhältnisse in West- und Osteuropa gilt als Leitziel der Osterweiterung. Inzwischen scheint aber auch Brüssel klar geworden zu sein, daß das europäische Solidaritätsgefühl nicht überstrapaziert werden kann. Aus durchsichtigen Gründen werden über Kosten, Finanzierung und Nutzen der Osterweiterung nur spärliche und vage Angaben gemacht. Eine Vielzahl von Studien von Ministerien und Wirtschaftsinstituten liegen vor, die in ihren Ergebnissen stark voneinander abweichen. Nicht verwunderlich, beruhen doch ihre Recherchen auf den höchst unzuverlässigen Statistiken der Beitrittskandidaten und die Berechnungen auf unterschiedlichen Prämissen. So soll beispielsweise ein Drittel der polnischen Wirtschaftsleistung in der "Schattenwirtschaft" erzielt werden, die sich jedoch der Statistik entzieht. Das gleiche gilt für die sogenannten "unregulierten Märkte", den Kleinhandel im Grenzverkehr mit der Ukraine, Weißrußland und den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Die EU präsentiert deshalb ein eigenes Zahlenwerk: Unter Zugrundelegung ihres Haushaltsvolumens und ihr angemessen erscheinender Mehrkosten der Erweiterung bei gleichzeitigen Haushaltseinsparungen hat sie für den Zeitraum 2000 bis 2006 ein Budget erstellt, das laut Angabe der EU-Haushalt-Kommissarin Michaela Schreyer (einer Deutschen) "verkraftbare" Ausgaben für die Aufnahme von zehn Beitrittskandidaten berücksichtigt. Vermutlich hat die EU wohl selbst Zweifel, ob dieses Budget realistisch ist.

Unaufrichtig ist aber auch die Bundesregierung, die ihre Bürger mit nichtssagenden, unverbindlichen Worten über die behaupteten, aber nicht belegten oder belegbaren Kosten der Osterweiterung abspeist und deren Höhe und Finanzierung, insbesondere den vom deutschen Steuerzahler zu tragenden Anteil, unbeziffert läßt.

Um eine Vorstellung über die Größenordnung der Kosten der Osterweiterung zu bekommen, sollen zunächst die in der mittelfristigen Finanzplanung – EU-Budget 2000 bis 2006 – angesetzten Beträge genannt und kommentiert werden. Danach belaufen sich die Kosten in diesem Zeitraum auf rund 80 Milliarden Euro, also rund 157 Milliarden Mark (zu Preisen von 1999) und entsprechen elf Prozent der Gesamtausgaben des EU-Haushaltes. Davon entfallen ca. 58 Milliarden Euro = 113 Milliarden Mark auf den Beitritt im engeren Sinne und 22 Milliarden Euro = 43 Milliarden DM auf die Vorbereitungshilfe. Da die Transferzahlungen laut Budget 2000–2006 von Jahr zu Jahr steigen werden und schließlich unfinanzierbar zu werden drohen, sah sich die EU zur Festlegung von Finanzierungsmaßstäben gezwungen, die sich an bestimmten Größen wie Bruttoinlandsprodukt, Bruttosozialprodukt etc. orientieren und Obergrenzen vorsehen. Bemerkenswert ist, daß die Budgetansätze sich nur auf die fünf Länder der ersten Runde beziehen.

Die Aufnahme der zweiten Riege würde nämlich die Kosten noch um rund ein Drittel erhöhen. Auch sind keine Direktbeihilfen angesetzt. Aus dieser zurechtgeschusterten Budgetierung wird ersichtlich, daß bei einer Osterweiterung im Jahr 2002 oder 2004 mit unrealistischen Zahlen operiert wird. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob die "Einstiegskosten" mit der Absicht gedeckelt wurden, um den Netto-Zahlern die Erweiterung als kaum ins Gewicht fallende Mehrbelastung schmackhaft zu machen. Mit dem dadurch ermöglichten Beitritt würden dann – wie beim Beschluß über die Einführung des Euro – unumkehrbare Tatsachen geschaffen.

Von Wirtschaftsinstituten anhand von Modellanalysen angestellte Berechnungen über die finanziellen Auswirkungen der Osterweiterung auf die einzelnen Mitgliedsländer der EU kommen hinsichtlich Deutschlands zu folgendem Ergebnis: Unter Zugrundelegen seines derzeitigen Beitragssatzes zum EU-Bruttohaushalt von 26,4 Prozent, den vorgesehenen prozentualen Kostenbemessungssätzen, zeitlichen und gruppenmäßigen Beitrittsstufen ergeben sich ab 2006 Mehrbelastungen von jährlich zwischen 2,7 und 5,2 Milliarden Euro = 5,3 bis 10,2 Milliarden Mark bei einer Erweiterung um die erste Gruppe, bei einer Erweiterung um die zweite Gruppe, d. h. um zehn mittelosteuropäische ("MOE")-Länder, steigen sie sogar bis auf 9,7 Milliarden Euro, also 19 Milliarden Mark jährlich, was einer Erhöhung des deutschen Bruttobeitrages um zehn bis 13 Prozent entspräche.

Da in der Agrar- und Regionalpolitik bei der Verteilung der Fördermittel vor allem die Beitrittsländer berücksichtigt werden sollen bzw. müssen, während die Leistungen an die bisherigen Empfängerländer reduziert werden, sind Verteilungskämpfe vorhersehbar. Polen erwartet nach seinem Beitritt allein aus der Agrar- und Regionalpolitik Zahlungen von jährlich mehr als zehn Milliarden Euro, d. h. rund 20 Milliarden Mark. Von der Regionalförderung wird insbesondere Polen profitieren, da es unter den Ländern der ersten Beitrittsgruppe der Kandidat mit dem niedrigsten Einkommensniveau ist (23 Prozent des BIP pro Kopf des EU-Niveaus) und die Armutszonen fast ausschließlich in diesem angeblich beitrittstauglichen Land liegen.

(Fortsetzung folgt)