19.04.2024

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09.12.00 Karlsruhe sanktioniert Unrecht

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 09. Dezember 2000


Karlsruhe sanktioniert Unrecht
Nun hoffen die Enteignungsopfer auf Europäischen Gerichtshof

Am 22. November 2000 gab das Bundesverfassungsgericht nach sechsjähriger Denkpause auf 133 DIN-A4-Seiten sein Urteil zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz bekannt (vgl. auch Ostpreußenblatt 48/00, Seite 1). Auf einen kurzen Nenner gebracht lautete es: "Diejenigen, die insbesondere von den kommunistischen Machthabern auf dem Boden der ehemaligen DDR ihres Eigentums beraubt wurden und ihr Vermögen nicht in Natura zurückerhalten, müssen sich mit sogenannten Ausgleichsleistungen zufriedengeben, die in der Regel fünf Prozent des heutigen Verkehrswertes nicht überschreiten".

Die obersten deutschen Richter haben damit festgestellt, daß solche gesetzmäßigen Vorgaben nicht gegen Artikel 1 GG (Gleichheit vor dem Gesetz), nicht gegen Artikel 14 (Schutz des Eigentums), nicht gegen Artikel 19 (Wesensgehalt des Grundgesetzes darf nicht eingeschränkt werden) und nicht gegen Artikel 25 (das Völkerrecht ist integraler Bestandteil des deutschen Rechtes) verstoßen. Dabei verbietet immerhin Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung jegliche Konfiskation privaten Eigentums.

Es war in diesem Fall nicht Aufgabe der Richter zu überprüfen, ob die beiden vorhergehenden Urteile aus den Jahren 1991 und 1996 weiterhin Bestand haben können, obwohl inzwischen jedermann weiß, daß diese Urteile grob fehlerhaft sind. Einerseits hat sich inzwischen herausgestellt, daß es keine Bedingung der Russen für die Wiedervereinigung gewesen ist, den Opfern ihr Vermögen nicht zurückzugeben, und daß es auch keine Bedingung der DDR sein konnte, dieses zu verlangen, sondern die DDR ganz im Gegenteil im Sommer 1990 bereits ihr Rehabilitationsgesetz vorbereitete, in dem ausdrücklich die Rückgabe enteigneten Vermögens aus Staatsbesitz vorgesehen war. Auch daß es keine Einschätzung der Bundesregierung in diese Richtung gegeben hat, ist zwischenzeitlich unter anderem durch eidesstattliche Erklärungen des seinerzeitigen DDR-Unterhändlers Prof. Dr. Günther Krause und Äußerungen des ehemaligen Staatssekretärs unter Wolfgang Schäuble, Dr. Walter Prießnitz, belegt.

Die Richter haben also ein Folgeurteil zum vorher sanktionierten Unrecht des gleichen Gerichtes gesprochen und damit die Glaubwürdigkeit dieses Gerichtes nicht nur in Zweifel gezogen, sondern eindeutig im Fundament verletzt. Nach normalem Bürgersinn hat jeder Richter die Pflicht, Tatsachenaufklärung zu betreiben und darauf aufbauend gerechte Urteile zu sprechen und den Rechtsfrieden herzustellen. Das Gegenteil hat Karlsruhe nunmehr zum dritten Mal in Folge getan.

Dennoch haben die durch das Gericht verhöhnten Opfer der Kommunisten keine endgültige Niederlage erlitten: Ganz im Gegenteil ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg nun geöffnet, da der deutsche Instanzenweg ausgeschöpft ist. Und da über das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz bei korrekter Auslegung bei 97 Prozent der Restitutionsfälle eine Rückgabe in jedem Fall geboten ist, ist das Urteil keineswegs so vernichtend, wie in der Öffentlichkeit im Augenblick angenommen wird. Entsprechend hat auch die Verfassungsrichterin Jäger in Karlsruhe anwesenden Prozeßbeobachtern nach der Urteilsverkündung erklärt, daß die Opfer durchaus eine Chance haben, bei der durch das Verwaltungsgericht Dresden veranlaßten Klarstellung durch das Verfassungsgericht endlich Gerechtigkeit zu erhalten. Und ein Richter des Europäischen Gerichtshofes hat bereits geäußert: Nachdem in Deutschland der Instanzenweg ausgeschöpft ist, haben wir nun endlich die Möglichkeit, den deutschen Rechtsstaat wieder auf die Füße zu stellen.

Immerhin liegen beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 2 158 167 Restitutionsansprüche für Immobilien vor sowie 207 858 Anträge zur Rückgabe von Gewerbebetrieben. Aus der Zeit von 1945 bis 1949 stammen dabei rund 35 Prozent der Forderungen. Das wirklich Tragische bei der langen Verfahrensdauer ist, daß die überwiegende Anzahl der Opfer innerhalb der letzten zehn Jahre Investitionen in ihr Eigentum getätigt hätten und damit der Wirtschaftsaufschwung Ost völlig andere Dimensionen erreicht hätte, als heute möglich zu sein scheint. Der deutsche Steuerzahler wurde durch drei Fehlentscheidungen aus Karlsruhe in dreistelliger Milliardenhöhe belastet. Und der Rechtsfriede blieb auf der Strecke. Moralisch ist der Schaden für den Staat von unerhörter Dimension: Mitbetroffene sind auch deutsche Juden und Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944. Heiko Peters