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13.01.01 In Franken entschied ein Amtsgericht zugunsten der freien Meinungsäußerung

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 13. Januar 2001


Bamberg:
Wenn die Vielfalt nicht geliebt wird ...
In Franken entschied ein Amtsgericht zugunsten der freien Meinungsäußerung
– Dreißig Plakate mit der Aufschrift "Vielfalt durch Abgrenzung" erregten den Unmut einer Tageszeitung
(Karl-Heinz Schüler)

Die linksliberale prominente F.D.P.-Politikerin Hildegard Hamm-Brücher sagte am 8. Oktober 1987 im Deutschen Bundestag unter dem Beifall aller Fraktionen zum Problem der, so wörtlich, "Überfremdung der tibetischen Bevölkerung" durch Zuzug von Chinesen "Zwei Millionen Tibeter und 300 000 chinesische Soldaten, Han-Chinesen – eine völlig andere Kultur, eine völlig andere Denkweise. Das muß rückgängig gemacht werden." Am 23. 4. 1996 forderte der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP die Bundesregierung aus Anlaß eines Besuchs des Dalai Lama auf, sich dafür einzusetzen, daß Tibet seine ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahren kann und das tibetische Volk erhalten bleibt.

Wer sich allerdings dieser Tage kritisch zur ungebremsten Zuwanderung nach Deutschland äußert und die Bevölkerungsentwicklung bei uns mit Sorge betrachtet, kann weder mit dem Beifall des Bundestages noch mit dem der meisten Medien rechnen. Er wird totgeschwiegen, ausgegrenzt und sogar zum "Rechtsextremen" erklärt.

Der "Schutzbund für das Deutsche Volk e. V." von 1981, der sich zum Ziel gesetzt hat, das Deutsche Volk, seine Heimat und seine Sprache, seine Sitten und seine Kultur zu erhalten, hatte mit der "Deutschen Städte Medien GmbH" einen Vertrag zur Anbringung des Plakats "VIELFALT DURCH ABGRENZUNG" an 30 stark frequentierten Plätzen in Bamberg geschlossen. Gebucht wurden sogenannte Wechselrahmen, d. h. durch eine Glasscheibe geschützte Werbeflächen für einen Zeitraum von 10 Tagen. Auf dem Plakat zu sehen ist ein Kreis mit insgesamt 5 Gesichtern von Menschen verschiedener Nationalität als Bildmotiv mit dem Untertitel "Wir lieben diese Vielfalt und möchten sie erhalten." Damit ist die Vielfalt der Völker gemeint. Auf diese Idee hatte den "Schutzbund" die Regierung gebracht, die in einer kostspieligen Plakataktion mit der Aussage "Typisch Deutsch – Vorfahren aus Warschau, Brazzaville und Istanbul" für die millionenfache Einbürgerung von Ausländern geworben hatte.

Am 16. Oktober 2000 waren die Plakate des "Schutzbunds" gut sichtbar an allen 30 Plätzen aufgehängt. Doch schon am folgenden Nachmittag waren sie wieder abgenommen. Der Grund für die schnelle Beendigung des Aushangs konnte in einem Bericht der Bamberger Zeitung "Fränkischer Tag" vom 18.10. unter dem Titel "Plakataktion schnell beendet – Reaktion auf Recherchen der FT-Lokalredaktion" nachgelesen werden. Zwar gab die Zeitung die Zielsetzung des "Schutzbunds"–Erhaltung des deutschen Volkes, seiner Heimat und Kultur - aus den Internetseiten www.schutzbund. de zutreffend wieder, behauptete aber im gleichen Atemzug "ausländerfeindliche Agitation". Natürlich sind die Aussagen des "Schutzbunds" im Internet und anderswo so wenig ausländerfeindlich, wie ein Familienvater frauen- und kinderfeindlich ist, wenn er seine Frau und seine Kinder mehr liebt als andere Frauen und Kinder. Als weiteren "Beweis" führte der "Fränkischer Tag" eine Auskunft der Pressestelle des bayerischen Verfassungsschutzes an. Der "Schutzbund" gelte als extremistisch und verfassungsfeindlich, weil er laut "Fränkischer Tag", "dem Grundrecht auf Menschenwürde ebenso zuwider agiere, wie dem Grundsatz, wonach alle Menschen gleich sind." Natürlich kann weder das eine noch das andere stimmen, denn jeder weiß, daß alle Menschen verschieden sind und, daß die Würde des Menschen nicht zuletzt darin besteht, daß die gegebenen Unterschiede auch geachtet werden (Art. 3 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich").

Obwohl die Argumente der Zeitung gegen den "Schutzbund" in sich zusammenfielen, erreichte sie doch durch ihre Hetze, daß die "Deutsche Städte Medien GmbH" vertragsbrüchig wurde und die Plakataktion durch Abnahme der Plakate beendete. Damit wurde dem "Schutzbund" das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) verwehrt. Die Zeitung lehnte den Abdruck von Leserbriefen sowie eine Gegendarstellung ab. Nachdem die Stadt, die die Werbeflächen zur Verfügung stellte, versichert hatte, sie habe keinen Druck auf die "Deutsche Städte Medien GmbH" ausgeübt, verklagte der "Schutzbund" die Werbefirma auf Erfüllung des Vertrages.

Das Amtsgericht Bamberg verurteilte die "Deutsche Städte Medien GmbH" am 12. 12. 2000 (Az.: 20 C 2200/00) "die ihr vom Kläger übergebenen und in ihrem Besitz befindlichen 30 Plakate des Klägers "VIELFALT durch ABGRENZUNG" an neun Tagen an den für diese Zwecke zur Verfügung stehenden öffentlichen Orten Bambergs anzubringen. Die Beklagte trägt die Kosten.

In den Entscheidungsgründen des Amtsgerichts Bamberg heißt es: "... die von der Beklagten zu veröffentlichenden Plakate betreffen eine Aussage des Klägers zur kulturellen Gestaltung der Gesellschaft, deren Kern zwar durch den Begriff "Abgrenzung" gekennzeichnet ist. Sie verstößt dabei jedoch nach Form und Inhalt keineswegs gegen Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen die Menschenwürde, und ist deswegen vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft liegt mithin nicht vor ...." Der "Fränkische Tag", der durch seine "Recherchen" die Blamage der "Deutsche Städte Medien GmbH" verursacht hat, teilte in der Ausgabe vom 28. 12. 2000 den Ausgang des Rechtsstreits unter der Überschrift "Plakate müssen wieder raus" mit. Es ist nicht auszuschließen, daß die Bamberger Bürger die von ihrer Zeitung als anstößig empfundenen Plakate nach Rückkehr an die Plakattafeln nun mit besonderem Interesse betrachten werden. Vielleicht sieht die Plakate auch der eine oder andere der Politiker, die sich in den Jahren 1987, 1995, 1996 und 2000 gegen die "Überfremdung der tibetischen Bevölkerung" stark gemacht haben und zieht daraus Schlüsse für seine deutsche Heimat.

Vielleicht liest sie auch der Dienstherr des bayerischen Verfassungsschutzes Günther Beckstein (CSU), der laut "Welt am Sonntag" vom März 2000 folgendes von sich gab: "Ich halte von einem Einwanderungsgesetz nichts, weil es nur zusätzliche massive Einwanderung hervorbringen wird – durch eine wie auch immer gestaltete Quote. Das halte ich bei über vier Millionen Arbeitslosen für unvertretbar. Schon heute beträgt der Ausländeranteil unter den Arbeitslosen 19,5 Prozent. Sie stellen aber nur einen Bevölkerungsanteil von 9 Prozent. Unter den Sozialhilfebeziehern waren Ende 1997 sogar bereits 23 Prozent Ausländer."