26.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
24.03.01 Gericht in Stettin verurteilt erstmals deutsche Immobilienhändler

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 24. März 2001


Landkäufer verurteilt
Gericht in Stettin verurteilt erstmals deutsche Immobilienhändler

Während im Deutschen Bundestag Redner aller Parteien die EU-Osterweiterung als große europäische Chance lobten, wurden in Stettin ganz andere Akzente gesetzt. Das Bezirksgericht in der Hafenstadt hat in der vergangenen Woche acht wegen illegalen Kaufs von Grundstücken angeklagte Deutsche zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß sie mit Hilfe von sechs ebenfalls angeklagten Polen fiktive Genossenschaften gegründet hatten, um dem Grundstückskauf ein legales Aussehen zu verschaffen. Ein angeklagter Notar, bei dem die Genossenschaften registriert worden sind, wurde freigesprochen. Von europäischen Grundrechten wollte das polnische Gericht nichts wissen. Polnischer Boden darf grundsätzlich nur an Polen verkauft werden, Ausnahmen müßten von der polnischen Regierung in Warschau abgesegnet werden.

Die polnische Staatsanwaltschaft warf den Deutschen vor, daß sie sich nicht um solche Ausnahmeregelungen bemüht haben. Der Hauptangeklagte, ein pensionierter Kaufmann aus Lübeck, und die übrigen Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht Geldstrafen von umgerechnet 2500 bis 6000 Mark.

Die Verurteilten, die den Ermittlungen zufolge Mitte der neunziger Jahre insgesamt rund 20 000 Hektar Land illegal erworben hatten, kündigten Berufung an. Nach ihrem Verständnis haben sie den Boden ordnungsgemäß erworben. Das Urteil ist nach ihrer Sicht unvereinbar mit dem europäischen Gedanken der Freizügigkeit.

Vor allem in Westpolen, wie in der von dem Verfahren betroffenen Region Westpommern, bestehen weitverbreitete Ängste bei den Polen vor einer "Rückkehr der Deutschen" in diese deutschen Gebiete. Polen setzt sich deshalb auch für lange Übergangsfristen beim Grunderwerb durch Ausländer nach einem EU-Beitritt ein.