23.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
05.05.01 Zweierlei Recht?

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 05. Mai 2001


Kommentar
Zweierlei Recht?
Hans Heckel

"Öl ins Feuer" habe der Berliner Innensenator Eckhardt Werthebach (CDU) gegossen, als er die Demos linksextremer "Antifschisten" zum 1. Mai verboten habe – so der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg.

Besonders besorgt ist Freiberg darüber, daß statt dessen eine NPD-Demonstration genehmigt wurde. "Deutsche Polizisten schützen die Faschisten" skandieren linke "Autonome" schon seit Jahren, wenn die Beamten das Demonstrationsrecht der anderen Seite durchsetzten. Das Ziel solcher Diffamierung ist klar: Die Linksextremisten wollen, ganz ihrer totalitären Linie folgend, selbst entscheiden, wer in Deutschland Grundrechte genießt und wer nicht.

Der Staat hatte schon in der Vergangenheit wirklich oder vermeintlich rechtsradikale Versammlungen in ein enges Korsett zahlloser Vorschriften gezwängt. Vielleicht hoffte man, den NPDlern so irgendwann die Lust am Demonstrieren zu nehmen. Die aber reagierten ärgerlich elastisch und nahmen jede Auflage mit Gleichmut hin. Jetzt droht die NPD gar, Teilnehmer ihres Umzugs, die gegen die Auflagen verstoßen, eigenhändig der Polzei zu übergeben. Werthebach reagiert nur konsequent. Alle rechtlichen Möglichkeiten, NPD-Aufmärsche einzuhegen, sind ausgeschöpft. Ideologisch hat der Rechtsstaat neutral zu sein und allein zu beurteilen, von woher Gesetzesverstöße zu befürchten sind.

Konrad Freiberg ist den Linksextremisten auf den Leim gekrochen, indem er gerade jene Neutralitätspflicht denunziert. Der GdP-Chef will es offenkundig von der politischen Gesinnung abhängig machen, ob man sich an das Gesetz zu halten hat oder nicht.