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19.05.01 Prozeßflut in Polen

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 19. Mai 2001


Krisenstimmung:
Prozeßflut in Polen
Verärgerung bei EU und Enteignungsopfern

Die Europäische Kommission hat den ostmitteleuropäischen EU-Beitrittskandidaten am 4. Mai ein Mindestmaß an Übergangsfristen als Kompromiß angeboten.

Für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden als Zweitniederlassungen für Firmen aus Mitgliedsstaaten der Union sollen demnach sieben bzw. fünf Jahre lang Einschränkungen möglich sein. Keine Übergangsperioden beim Land- und Hauskauf in Polen, Tschechien, Ungarn usw. will man für Privatpersonen (auch Bauern) zulassen.

Die aktuellen polnischen Fristforderungen belaufen sich auf 18 Jahre für den privaten Landerwerb von EU-Ausländern sowie fünf Jahren bei Firmeninvestitionen. Gerade die erstgenannte, vor allem im Hinblick auf potentielle (ost-) deutsche Interessenten gewünschte Übergangszeit scheint damit als Verhandlungsziel in utopische Ferne gerückt.

Eine deutlich kürzere Frist ist jedoch nach wie vor denkbar, ja sogar wahrscheinlich, – und zwar als Ergebnis eines Kuhhandels, bei dem die Beitrittsländer im Gegenzug mehrjährigen Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit zustimmen.

Die offizielle polnische Politik gegenüber der EU gerät in diesen Tagen auch durch eine am 9. Mai von der Weltbank veröffentliche Vorhersage über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit unter Druck. Diese besagt, daß die Arbeitslosenrate Polens in den nächsten fünf Jahren zwischen 15 und 18 Prozent schwanken wird. Das wäre ungefähr das Doppelte des heutigen EU-Durchschnitts von 8,7 Prozent. Im März lag die polnische Quote bei 15,9 Prozent.

Im eigenen Land sind es zur Zeit vor allem drei Themen, die großen Wirbel verursachen: der beginnende Wahlkampf für die wahrscheinlich im September stattfindenden Parlamentswahlen, die aktuellen Berichte über den erheblichen Einfluß der Mafia auf das polnische Wirtschaftsleben und der Widerstand enteigneter Grundbesitzer.

Als Reaktion auf das am 22. März ausgesprochene Veto Präsident Kwasniewskis gegen das Entschädigungsgesetz für Opfer kommunistischer Enteignungen zwischen 1944 und 1962 (allerdings nur solchen Opfern, die bis 1999 Staatsbürger Polens waren) kündigte die Betroffenenvereinigung OPOR die Einreichung von 200 000 Restitutionsklagen an.

Dies berichtete die Nachrichtenagentur PAP am 9. Mai und zitierte den Vorsitzenden der Interessenvertretung, Miroslaw Szypowski, mit den Worten: "Wir wissen, daß die Summe der geplanten Klagen die polnischen Gerichte blockieren wird, aber dies gibt uns die erwünschte Möglichkeit, Polen der Inkompetenz zu bezichtigen."– Die sich anbahnende Prozeßflut dürfte in den kommenden Monaten für reichlich Gesprächsstoff sorgen und auch in Brüssel nicht gerade Freude auslösen. (LvV)