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28.07.01 Die preußischen Agrarreformen / Eine Betrachtung ihrer Vor- und Wirkungsgeschichte von Dietmar Stutzer

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 28. Juli 2001


Die preußischen Agrarreformen
Eine Betrachtung ihrer Vor- und Wirkungsgeschichte von Dietmar Stutzer

Viele tausend Thaler sind verprozeßt, Flüche wider Gott und die Obrigkeit sind ausgestoßen, die Erwerbsfleißigkeit ist vermindert und die Moralität ist hinabgewürdigt worden. Fragt man sich woher dies alles? Von ungemessenen Diensten!" So lautete ein anonymes Flugblatt, das im Schlesien der späten 70er Jahre des 18. Jahrhunderts kursierte, sehr zum Verdruß der preußischen Landräte. Angesprochen wurde das Scheitern des Urbarienwerkes von Friedrich dem Großen, der immer wieder versucht hatte, durch Rechteverzeichnisse ("Urbarien") ein für allemal festschreiben zu lassen, wie viel Hand- und Spanndienste die Gutsherrschaften vor allem in Oberschlesien zu fordern und wieviel die schollenpflichtige Landbevölkerung zu leisten hatte. Üblich waren die ungemessenen Dienste, bei denen der Gutsherr fordern konnte, soviel ihm beliebte – und meistens beliebte ihm ziemlich viel, vor allem als die Intensivierung der Landwirtschaft in Gang kam.

Die preußischen Agrarreformen, die in den berühmten Edikten vom 9. Oktober 1807 ihren Höhepunkt erreichten und nach denen der König nur noch freie Leute in seinen Ländern zu sehen hoffte, haben eine lange Vorgeschichte. Begonnen hat alles in Schlesien. Der erste "Schlesische Provinzialminister", Graf Schlabrendorff, galt als der kompromißloseste Bauernprotektor im preußischen Beamtenapparat schlechthin. Seine Befehle zugunsten der Bauern an die adeligen Landräte waren an Schroffheit kaum noch steigerungsfähig. Auf ihn geht die erste große und schließlich gescheiterte agrarpolitische Reformmaßnahme Preußens, das Urbarienwerk für ganz Schlesien zurück.

Doch ein epochemachender agrarpolitischer Erfolg kam aus Schlesien selbst, durch die Gründung der Schlesischen Landschaft von 1770, die Antwort auf den weitreichenden Zusammenbruch der meisten der 3200 schlesischen Rittergüter, der nach dem Frieden von Hubertusburg 1763 wie eine Woge über beide Provinzen ging. Die "Schlesische Landschaft" wurde als Zwangskreditgarantiegemeinschaft am 15. Juli 1770 gegründet. Ihr Zweck war es, den fast völlig zusammengebrochenen Kredit für die landwirtschaftlichen Großbetriebe in Schlesien wieder funktionsfähig zu machen.

Die Schlesische Landschaft, der ab 1777 in den übrigen preußischen Verwaltungsgebieten ähnliche Gründungen folgten, geht auf österreichische Vorbilder in den Fürstentümern Schweidnitz und Jauer aus dem 17. Jahrhundert zurück. Die beiden geistigen Urheber dieser Einrichtung sind der schlesische Justizminister von Carmer und sein nächster Mitarbeiter, der Schweidnitzer und Jurist Carl Gottlieb Svarez. Sie befürworteten beide gegenüber Friedrich II. eine Ausdehnung dieses Institutes auf die gesamte preußische Wirtschaft, konnten sich aber mit diesem Vorschlag nicht durchsetzen – eine der großen politischen Tragödien des "Vernunftstaates Preußen", denn schon in diesem Vorschlag wird die "Vision von 1795" sichtbar.

Im Lebenswerk von Svarez verdichtet sich die preußische Agrarreformpolitik zu einem gesamtgesellschaftlichen Entwurf von europäischer Dimension. Svarez ist auch der Autor des "Allgemeinen preußischen Landrechtes" (ALR) von 1795, das vor gerade 100 Jahren durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst wurde. Er wollte mit diesem Werk eine "bürgerliche Gesellschaft" schaffen. Niemand Geringerer als der französische Revolutionstribun Mirabeau hat ihm in seiner Fragment gebliebenen Kritik des ALR bescheinigt, ein Zukunftsvorbild für Europa geschaffen zu haben. Hardenberg und mehr noch Stein sind von ihm ausgegangen, letztlich sind ihre Agrarreformen der agrarrechtliche Teil des Svarez-Entwurfes von einer bürgerlichen Gesellschaft.

Daß diese Version von Friedrich Wilhelm III. geteilt wurde, zeigt seine Hoffnung, es werde ab 1810 "nur noch freie Leute in Preußen geben". Johann Gottlob Fichte hat das gleiche gemeint, wenn er dem König zugerufen hat, "... daß seine Macht nicht aus den Gewehrläufen kömme, sondern auf der Poesie beruhe", womit er freie Kommunikation freier Leute gemeint haben dürfte.

Nimmt man die "Schlesischen Bauernpatente" des Grafen Schlabrendorff von 1755 als Anfang, dann haben etwa 100 Jahre lang alle deutschsprachigen Staaten Agrarreformen durchgeführt. Doch bei näherem Zusehen zeigt sich, daß ein reformerisches Gesamtkonzept nur Preußen hatte, während die übrigen, vor allem die west- und süddeutschen Mittelstaaten, merkantilistisch-fiskalischen Vorstellungen gefolgt sind. Preußen hatte mit seinen Agrarreformen sowohl ein gesellschaftspolitisches wie ein agrartechnologisches Konzept verfolgt, das nicht nur eine Neuordnung des Boden-, des Bodennutzungs- und des Personenrechtes, sondern synchron dazu auch eine biologische und technische Mobilisierung der Landwirtschaft verfolgte.

Ausdruck dafür sind schon die umfangreichen Meliorationsprojekte Friedrichs II. – die gelungenen und die anderen –, die oft bizarren Bemühungen des Königs, den Kartoffelanbau durchzusetzen, die Befehle an die Geistlichkeit, sich auf den Kanzeln für eine agrartechnische Modernisierung einzusetzen oder eben diese Kanzeln zu verlassen und die markant bauernfreundlichen Reglements für die Trakehner Pferdezucht, die den Bauern das Recht der Teilhabe am züchterischen Hochstand von Trakehnen gegen die Pflicht zur Remontenaufzucht für die Armee zusprachen – eine der wirksamsten Maßnahmen zur Förderung des bäuerlichen bis kleinbäuerlichen Betriebes in der europäischen Agrargeschichte. Auch die vom Staat lebhaft geförderte Einrichtung der ersten "Holländereien", also von Molkereien im westpreußischen Delta von Weichsel und Nogat und den wasserreichen Landschaften von Masuren gehört zu diesen Anfängen.

Der technologische Teil der preußischen Agrarreform fand seinen Höhepunkt in der Gewinnung von Albrecht Thaer für Preußen – eine Leistung von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt, der Einrichtung des ersten Universitätsordinariates für Landbau für Albrecht Thaer in Berlin und – viel zu selten bewertet – in der Schaffung einer wissenschaftlichen Tierheilkunde mit einer entsprechenden Ausbildung, den Hufbeschlag eingeschlossen.

Damit wurden inmitten eines kaum noch denkbar erscheinenden Wiederaufbaues des zusammengebrochenen altpreußischen Staates die Voraussetzungen für die Ablösung eines 1200jährigen Agrarsystems des Flurzwanges, der Allmendenutzung, der Erbuntertänigkeit mit Arbeitszwang der Landbevölkerung für die Gutsherrschaften und vor allem des – freilich ökologisch konstruktiven – Systems der Dreifelderwirtschaft durch die Einführung des Hackfrucht- und des Blattfruchtanbaus geschaffen. Zum Ausdruck kam der Umbruch im Anbau von luftstickstoffsammelnden Klee- und Luzernepflanzen, im Feldgrasanbau und in der Ausbreitung von Industriepflanzen wie Ölraps und Faserpflanzen. Bis zum Jahre 1846 hat diese Mobilisierung ernährungswirtschaftlich ausgereicht, um das rasende Bevölkerungswachstum aufzufangen, dann kamen nacheinander zwei Mißernten und eine preußenweite Explosion von Pflanzenkrankheiten, die der Intensivanbau und die Ausbreitung von Monokulturen sehr begünstigt haben. Am Ende stand das Jahr 1848 – die Erfolge der Agrarreformen hatten ihren ökologischen Preis gefordert.

König Friedrich Wilhelm III.: Das während seiner Regentschaft durchgeführte Reformwerk hat in der Zeit seiner Vorgänger seine Wurzeln.