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20.10.01 Innere Sicherheit: Rot-Grün auf »Rechtskurs«

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 20. Oktober 2001


Innere Sicherheit:
Rot-Grün auf »Rechtskurs«
Islamisten sollen Schutz des Religionsprivilegs verlieren

Die blamable und beschämende internationale Bloßstellung, daß die Bundesrepublik Deutschland ein bevorzugter Ruhe- und Rückzugsraum für islamistische Gewalttäter ist, und der erfolgreiche Einbruch der auf „Law and Order“ setzenden Partei Rechtsstaatlicher Offensive des Richters Roland Schill in traditionell linke Wählerklientels bei der hamburgischen Bürgerschaftswahl gerade einmal ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl haben Unerwartetes möglich gemacht. Die rot-grüne Bundesregierung nimmt sich des gerne als „rechts“ diffamierten Themas innere Sicherheit an.

Nachdem die Bundesregierung am 19. des letzten Monats bereits ein erstes sogenanntes Anti-Terror-Paket beschlossen hatte, schnürt sie nun bereits an einem zweiten. Dazu gehört neben einem erweiterten Zugriff auf die Daten im Ausländerzentralregister eine restriktivere Handhabung bei der Visumerteilung. Es ist angedacht, Personalausweise, Pässe und Visaanträge zukünftig um Fingerabdrücke oder andere biometrische Merkmale zu ergänzen. Zur Diskussion steht auch eine neue Kronzeugenregelung, wobei seitens der Regierung Wert auf die Feststellung gelegt wird, daß es sich nicht um eine Neuauflage der alten handeln solle.

Explizit hat sich der Bundeskanzler dafür ausgesprochen, „daß wir bei jemandem, der eingebürgert werden soll, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vornehmen“, um sich über diejenigen zu informieren, „die künftig als Mitbürger bei uns leben wollen“.

Als „ausländerfeindlich“ würde laut Rot-Grün auch die Aufhebung des sogenannten Religionsprivilegs klassifiziert, wenn sie denn von einer bürgerlichen und nicht von der amtierenden rot-grünen Regierung vorgeschlagen worden wäre. Dieser Vorschlag richtet sich nämlich erklärtermaßen gegen islamische und damit eindeutig vornehmlich ausländische Extremisten. Seitens der Bundesregierung heißt es explizit: „Die Änderung des Vereinsgesetzes bezieht sich (…) auf fundamentalistisch-islamistische Vereinigungen, die zur Durchsetzung ihrer Glaubensüberzeugungen Gewalt gegen Andersdenkende nicht ablehnen, Vereinigungen mit Gewinnerzielungsabsicht oder politischen Zielen, die für sich den Status einer religiösen beziehungsweise weltanschaulichen Vereinigung reklamieren [sowie] bislang nur im Ausland mit Tötungsdelikten und Massenselbstmorden aufgetretene Weltuntergangssekten.“

Probleme müßte ein Rot-Grüner eigentlich auch mit der einst verteufelten Rasterfahndung haben, die nun unter der rot-grünen Bundesregierung fröhliche Urständ feiert. Erklärtes Ziel dieser Fahndungsmethode ist es, sogenannte Schläfer ausfindig zu machen, die möglicherweise weitere Terroranschläge vorbereiten. Die Innenminister haben sich dafür auf bundesweite Kriterien geeinigt. Die Kriterienfindung ist allerdings in diesem Falle ein entscheidendes Problem, denn jene von damals lassen sich nicht einfach übertragen. Bei der Rasterfahndung in den siebziger Jahren setzten die Ermittler beispielsweise voraus, daß Terroristen nicht polizeilich gemeldet sind und ihre Stromrechnungen bar bezahlen. Diese Eigenschaften zeichnen ausländische „Schläfer“ zum Beispiel nicht unbedingt aus. So lassen die Erfolge, die beim Kampf gegen inländischen Terror in den 70er Jahren erzielt wurden, beim Kampf gegen den ausländischen noch auf sich warten.

Ob dieses Maßnahmenbündel die Erfolge zeitigt, die sich die Regierung davon verspricht, muß die Zukunft zeigen. Doch offenbart es schon jetzt, wofür Linke zu haben, welche Kröten sie zu schlucken bereit sind, wenn es denn der Machterhaltung dient. (Weitere Beiträge zum Thema innere Sicherheit auf Seite 2.) Manuel Ruoff