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08.12.01 Forderung der BdV-Präsidentin an Kanzler und Fraktionen in Berlin

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 08. Dezember 2001


Zwangsarbeiterrente:
»Gerechtigkeitslücke schließen!«
Forderung der BdV-Präsidentin an Kanzler und Fraktionen in Berlin

Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach, hat in einem Schreiben an Bundeskanzler Gerhard Schröder und die Fraktionen des Deutschen Bundestages gefordert, durch Rentenleistungen die Gerechtigkeitslücke für die deutschen Zwangsarbeiter wenigstens annähernd zu schließen. Dazu erklärt die BdV-Präsidentin:

Das Schicksal deutscher Zwangsarbeiter ist bis heute unaufgearbeitet. Hier klafft eine Gerechtigkeitslücke, von der viele Menschen betroffen sind. Ich habe mich daher in einem Schreiben an Bundeskanzler Schröder und die Fraktionen des Deutschen Bundestages gewandt und für diesen Personenkreis eine Berücksichtigung von Zwangsarbeitsjahren bei der Rentenleistung gefordert.

In Anlehnung an die geltende Gesetzgebung sollten folgende Beträge gezahlt werden: Bei Zwangsarbeit unter zwei Jahren eine monatliche Rente von 50 D-Mark, in Anlehnung an das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz beziehungsweise Häftlingshilfegesetz. Bei der Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren 100 D-Mark, bei Zwangsarbeit über fünf Jahre 150 D-Mark. An den Nachweis der Zwangsarbeit dürfen wegen des Beweisnotstandes, in dem sich die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter befinden, keine hohen Anforderungen gestellt werden. Die Glaubhaftmachung muß genügen.

Dies kann kein Ausgleich für erlittenes Unrecht sein, sondern nur ein symbolischer Anerkennungsbeitrag für die Leiden, die Millionen deutscher Zivilisten nach dem Zweiten Weltkrieg wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit in ihrer Heimat oder als Zivilverschleppte in Rußland als Zwangsarbeit zu ertragen hatten. Darunter befanden sich auch viele Kinder unter 14 Jahren. Millionen Deutsche wurden nach dem Zweiten Weltkrieg zur Zwangsarbeit entgegen dem Völkerrecht mißbraucht. Die Formen der Zwangsarbeit waren unterschiedlich; Arbeit in Uran- und Kohlebergwerken, in der Landwirtschaft und im Straßenbau. Die Zwangsarbeit wurde durch Gesetz, so zum Beispiel Benesch-Dekret Nummer 71 vom 19. September 1945 oder andere Formen der Willkür angeordnet. Niemand konnte sich dem entziehen. Tausende ließen daher ihr Leben, viele leiden heute noch an chronischen Gesundheitsschäden, sind physisch und psychisch traumatisiert. Sie alle waren Opfer schwerer Völkerrechtsverletzungen. Ihr Einsatz als sogenannte lebende Reparationen wird bisher dennoch lediglich als allgemeines Kriegsfolgenschicksal bezeichnet und fand außer in Einzelfällen wegen anderer Tatbestände (Kriegsgefangenenentschädigung, Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz) weder rechtliche noch moralische Anerkennung.