24.04.2024

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09.02.02 Ziel war die Unterdrückung der Opposition

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 09. Februar 2002


Ziel war die Unterdrückung der Opposition

Nach dem Ergebnis einer sorgfältigen Recherche unter Auswertung von über 1.000 Blatt IM-Akten hat der Immunitätsausschuß des Deutschen Bundestages folgendes festgestellt:

„Dr. Gysi hat nach Überzeugung des Ausschusses seine Anwaltstätigkeit in der DDR dazu benutzt, um im Rahmen seiner inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Informationen über seine Mandanten zu liefern und Arbeitsaufträge des MfS auszuführen. Die Überprüfung der verschiedenen Mandatsverhältnisse hat in jedem der genannten Fälle ergeben, daß Rechtsanwalt Dr. Gysi personenbezogene Informationen, Einschätzungen und Bewertungen zu seinen Mandanten an das MfS weitergegeben hat.

Aber er hat noch mehr gemacht: Dr. Gregor Gysi hat in der Zeit seiner inoffiziellen Tätigkeit Anweisungen seiner Führungsoffiziere über die Beeinflussung seiner Mandanten ausgeführt und über die Erfüllung seiner Arbeitsaufträge berichtet. Er hat sich hierauf nicht beschränkt, sondern auch eigene Vorschläge an das MfS herangetragen.

Dr. Gysi hat seine herausgehobene berufliche Stellung als einer der wenigen Rechtsanwälte in der DDR genutzt, um als Anwalt auch international bekannter Oppositioneller die politische Ordnung der DDR vor seinen Mandanten zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er sich in die Strategien des MfS einbinden lassen, selbst an der operativen Bearbeitung von Oppositionellen teilgenommen und wichtige Informationen an das MfS weitergegeben.

Auf diese Erkenntnisse war der Staatssicherheitsdienst zur Vorbereitung seiner Zersetzungsstrategien dringend angewiesen. Das Ziel dieser Tätigkeit unter Einbindung von Dr. Gysi war die möglichst wirksame Unterdrückung der demokratischen Opposition in der DDR.“