Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 23. Februar 2002 |
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Gedanken zur Zeit: Wie der Bürger zum Narren gehalten wird … Rüdiger Goldmann über den Rückfall in den Behördenstaat Als ich die Geschichtsfälschungen in Sterbeurkunden durch Düsseldorfer Standesbeamte im Ostpreußenblatt anprangerte, konnte ich nicht ahnen, daß damit - passend zur Winterzeit - eine kleine Lawine losgetreten wurde. Es meldeten sich Bürger aus Nordrhein-Westfalen, aus dem Saarland, aus Bayern und Baden-Württemberg, die „Pommersche Zeitung“ und die „Junge Freiheit“, um ähnliche Fälle zu melden, zu beklagen und von erfolgreichem Widerstand Betroffener zu berichten. Mehrfach konnte nach Protest eine richtige Zusatzbezeichnung durchgesetzt werden. Die schon genannten Düsseldorfer Beamten beharren jedoch in ihrer Stellungnahme an das Amtsgericht auf ihrer falschen Auffassung. Sie gehen davon aus, daß „in der heutigen Zeit dem größten Teil der Bevölkerung bei der Ortsangabe Neukrug, Krs. Bütow eine Zuordnung zum heute zugehörigen Staat schwerfällt bzw. mißlingt“. Diese „Zuordnung“ nehmen sie also für den unwissenden Bürger vor, in diesem und anderen Fällen Fällen zu Polen. Damit wird aus der „Zuordnung“ die „Unordnung“, denn es kann logischerweise nicht sein, daß der Verstorbene zunächst in Deutschland und 80 Jahre später nach seinem Tode in Polen geboren wurde. Es stellt sich zudem die Frage, seit wann Sterbeurkunden oder Paßeinträge zur Verbreitung geographischen oder politischen Wissens dienen sollen - das sollte man doch besser den reichlich vorhandenen Bildungseinrichtungen unserer Länder überlassen. Bürgerfeindlich ist die fortbestehende Weigerung, die „internen Dienstanweisungen“ vorzulegen. Ist die Behörde für die Bürger da, oder ist es umgekehrt? Sind Vorschriften, die den Bürger unmittelbar betreffen, „geheime Reichssache“? Mittlerweile liegt mir jedoch dieser ominöse Paragraph 60 der Dienstanweisung (DA) für Standesbeamte vor. Und siehe da, das liest sich auch anders. Ich zitiere: „Paragraph 60 (2). Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist … sofern eine nähere Kennzeichnung gemäß Absatz 1, Satz 2 nicht ausreicht (etwa Kreis, Bezirk, Fluß, Gebirge, Landschaft ... Anm. des Verfassers) daneben der Staat zu vermerken …“ Nun waren die betroffenen ostdeutschen Länder Pommern, Ostpreußen, Schlesien eben damals bis 1990 kein Ausland, sondern völkerrechtlich unbestritten Deutschland. Die Hinzufügung eines Staatsnamens - ganz gleich welchen Staates - ist aber nur bei Bedarf empfohlen. Für wen aber soll hier ein solcher Bedarf bestehen? Jedenfalls nicht für die Angehörigen oder die betreffende Familie. In der zitierten Dienstanweisung gibt es außerdem einen dritten Absatz, den diese pflichtbewußten Bürokraten übersehen haben. In diesem wird nämlich ausdrücklich festgehalten, daß bei Orten, die umbenannt wurden, „der Name in der zur Zeit des Eintritts des damaligen Personenstandsfalles amtlich festgelegten Schreibweise anzugeben ist“. Und dies müßte analog auch für Länder- und Staatsbezeichnungen gelten, wenn sie denn überhaupt genannt werden. Den Standesämtern und Meldebehörden müßte zudem die Entscheidung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Oktober 2000 bekannt sein, der auf die Beschwerde von Brigitte Klawe aus Nordrhein-Westfalen unmißverständlich geäußert hat, daß „ein Zusatzeintrag zur Klärung des Herkunftslandes nicht erforderlich ist“. Und weiter: „… das Personenstandsgesetz verlangt für die Eintragung in das Geburtenbuch nach Paragraph 21 nur die Angabe des Geburtsortes und für die Eintragung in das Sterbebuch nach Paragraph 37 den Geburtsort des Verstorbenen.“ Aus den Dienstanweisungen für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden vom 23. November 1987 ergibt sich für Personen mit Geburtsorten in den Ostgebieten nichts anderes. Dringend nötig ist also, daß die Behörden aufhören, hier insbesondere die deutschen Vertriebenen zum Narren zu halten und ihnen mühsame Hürdenläufe zu Beschwerdestellen und Amtsgerichten zuzumuten. Daß dies unter anderem nach Trauerfällen geschieht, macht die ganze Ange- legenheit besonders ärgerlich. Hier werden Zeit und Kraft der Bürger und der betreffenden Beamten sinnlos vergeudet, die man sehr dringend an anderer Stelle benötigt - ein Rückfall in den Behördenstaat, den man schon überwunden glaubte. |