18.04.2024

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02.03.02 Tschechischer Stadtrat will deutschen Wald

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 02. März 2002


Eigentumsforderungen: Verkehrte Welt
Tschechischer Stadtrat will deutschen Wald

In Österreich bereitet derzeit eine Juristengruppe für die dortige Sudetendeutsche Landsmannschaft rechtliche Schritte gegen die Tschechische Republik vor.

Ziel ist es, unter Berufung auf die tschechische Verfassungsordnung und die darin festgeschriebenen Grund- und Menschenrechte eine Rückgabe des den Deutschen durch die Benesch-Dekrete weggenommenen Vermögens zu erreichen. Zumindest will man angemessene Entschädigungen durchsetzen.

Während hier zweifelsfrei berechtigte Ansprüche vorgebracht werden, erwägt das westböhmische Eger (tschech.: Cheb) moralisch und juristisch anfechtbare Forderungen auf bundesdeutsches Territorium.

Die in Grenznähe zu Bayern gelegene Kommune will nach dem EU-Beitritt des Landes den alten Egerer Stadtwald wirtschaftlich wieder unter die eigenen Fittiche nehmen. Wie die Zeitung Mlada fronta Dnes am 12. Februar berichtete, lehnt der tschechische Stadtrat einen Verkauf des über 600 Hektar großen Waldstücks zwischen den Gemarkungen Ottengrün und Neualbenreuth an den Freistaat Bayern ab. Ein entsprechendes Angebot aus München in Höhe von 10 Millionen Mark wurde vor drei Jahren abgelehnt.

Der Wald befand sich seit 1554 im Territorialbesitz der Stadt Eger und ist seit 1920 beim Grundbuchamt Waldsassen bzw. heute Tirschenreuth entsprechend eingetragen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat der jetzt tschechischen Gemeinde Cheb bereits zweimal, 1965 und 1972, das Verfügungsrecht zugesprochen. Der Bundestag schritt 1965 jedoch gegen des Urteil ein, indem er das Gebiet unter die „vorläufige treuhänderische Verwaltung“ der Bundesrepublik Deutschland stellte. Die Erlöse aus der Bewirtschaftung des Waldes fließen seitdem an die Deutsche Ausgleichsbank.

Es wäre ein übler Treppenwitz der Geschichte, wenn der Stadtwald der bis 1945 praktisch rein deutschen Hauptstadt des Egerlandes im Gefolge der EU-Osterweiterung tschechischer Nutzung zugeführt würde und die völkerrechtswidrig enteigneten und vertriebenen deutschen Bewohner ihre Heimat und ihren Besitz endgültig verlören. - Doch so weit wird es hoffentlich nicht kommen.Martin Schmidt