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20.04.02 / Zuwanderungsgesetz: Projekt Multikulti durch die Hintertür?

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 20. April 2002


Zuwanderungsgesetz: Projekt Multikulti durch die Hintertür?
von Hans-Joachim von Leesen

Vor drei Jahren formulierte der ebenso geistreiche wie scharfzüngige, leider verstorbene Johannes Groß in der FAZ: "Es gibt zwei Typen von Einwanderungsländern. Die einen, wie die USA, legen pedantisch fest, welche Leute sie hereinlassen, ökonomisch und sozial integrieren können. Die anderen, für die es bisher nur ein historisches Beispiel gibt, bevorzugen Zuwanderer, mit denen sie nichts anfangen können, aber die sie wenigstens unterstützen wollen." Wen er mit den "anderen" meint, liegt auf der Hand.

Was die Bundesregierungen, unterstützt von Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmerverbänden und anderen, angeblich gesellschaftlich relevanten Gruppen, angerichtet haben, das begreifen langsam auch jene Kreise, die sich bisher von nur scheinbar humanitär gebenden Gruppen die Augen verkleistern ließen:

Es haben sich in Deutschland Parallel-Welten von Ausländern gebildet, die zunehmend den sozialen Frieden zu gefährden drohen. Die Zahl der eingewanderten Ausländer, die von unserem Sozialsystem leben, übersteigt von Jahr zu Jahr deutlicher die Anzahl jener, die in Deutschland arbeiten und damit das Sozial- system finanzieren. Obwohl es von den dafür verantwortlichen Systemen und Personen sowie von den ihnen nahestehenden Gruppen geleugnet wird, übersteigt der Anteil der Ausländer an den Kriminellen bei weitem den der Ausländer an der Gesamtbevölkerung. Daß die deutschen Schulen beim internationalen Vergleichstest, der PISA-Studie, so miserabel abschließen, rührt nicht zuletzt, - und auch das wird von der Multikulti-Lobby geleugnet - von den immer mehr werdenden Klassen in deutschen Schulen her, die in der Mehrzahl Ausländerkinder, dazu noch unterschiedlicher Nationalitäten, beherbergen, die dem Unterricht nur mühsam oder gar nicht folgen können, weil ihnen die deutschen Sprachkenntnisse fehlen. Selbst der SPIEGEL, bislang wahrlich kein Organ, das Ausländerfeinden Raum gab, zeichnet in seiner Ausgabe 10/2002 ein ungeschminktes Bild und führt zahlreiche Beispiele auf als Beweise für die fehlgeschlagene Integration der Ausländer in Deutschland. In Berlin-Kreuzberg sprechen 63 Prozent der Ausländerkinder bei der Einschulung fast kein Wort Deutsch. Unter den türkischen Kindern gibt es viele, die ernsthaft glauben, daß sie in der Türkei leben. In Berlin gehen 42 Prozent der Türken stempeln. Immer mehr Kinder ausländischer Fa- milien besuchen keine deutschen Schulen mehr; sie schwänzen beharrlich, weil sie keine Chance sehen, dem Unterricht zu folgen. Da sie demzufolge auch keine Berufsausbildung bekommen können, decken sie in zunehmendem Maße ihren Lebensunterhalt, indem sie sich als Drogenhändler betätigen. "Albaner-Cliquen, Vietnamesen-Banden, Rumänen-Gangs, chinesische Triaden und schwarzafrikanische Dealerringe" so der SPIEGEL, treiben in Deutschland ihr Unwesen. Und der SPIEGEL bestätigt den deutschen Behörden "nackte Hilflosigkeit". Die Zeitschrift schlußfolgert: "Die Parallel-Welten der Ausländer zeigen mehr als alles andere das ganze Elend deutscher Zuwanderungspolitik seit Jahrzehnten: Die Unfähigkeit, jene Ausländer nach Deutschland zu locken, die das Land dringend braucht; das Versagen, jene Ausländer einzugliedern, die schon im Lande leben; und die Hilflosigkeit, wenn es darum geht, jene Ausländer aus dem Land zu bekommen, die ihr Gastrecht mißbrauchen - als Asylschwindler, als Kriminelle, Terroristen oder als Dealer, die in Deutschlands Großstädten Kinder und Jugendliche vergiften."

Das sind Töne, die bislang als "rechtsradikale Volksverhetzung" gern von den politisch Korrekten verfolgt wurden, die aber, wie sich zeigt, tatsächlich belegen, daß offenbar die rechte Sicht eher befähigt, die Lage realistisch zu beurteilen. Jetzt gehen immer mehr Deutschen die Augen auf über die wirk- liche Situation in unserem Land.

Dem Chaos soll nun ein "Zuwanderungsgesetz" entgegenwirken, das bereits in der Betitelung eine Irreführung der Öffentlichkeit ist. Tatsächlich handelt es sich um ein Einwanderungsgesetz, denn unter dem Anschein der Regulierung und der Einschränkung schafft es neue Möglichkeiten der Einwanderung.

Da soll nun gesetzlich festgeschrieben werden, daß Anrecht auf Asyl auch jene haben, die in ihrer Heimat aus geschlechtsspezifischen und nicht staatlichen Gründen verfolgt werden, eine Schnapsidee der Grünen. Zum einen kann eine solche Verfolgung in Deutschland meist überhaupt nicht überprüft und kontrolliert werden und zum anderen stellt sich die Frage, ob die deutsche Gesellschaft interessiert sein kann, solche Menschen aufzunehmen. So gilt in manchen Kulturkreisen die Homosexualität nicht als eine eben auch mögliche Form der menschlichen Sexualität. Sie wird im Gegenteil verfolgt. Homosexuelle, die zu Hause Druck ausgesetzt sind und ihre Persönlichkeit nicht frei entfalten können, werden also nach Deutschland einwandern und Asyl bekommen. Was kann nicht alles unter "nicht staatlicher Verfolgung" subsumiert werden! Dazu kann jeder Nachbarschaftsstreit herhalten.

Im übrigen ist auch in der Genfer Flüchtlingskonvention, die von den Multikulti-Freunden gern als Begründung herangezogen wird, an keiner Stelle die Rede, daß derartige Begründungen ausreichen für eine Asylgewährung.

Ein Grund dafür, daß Ausländer kein Deutsch lernen, ist in der Tatsache zu sehen, daß sie viel zu spät nach Deutschland kommen, und das geschieht im Rahmen des Familiennachzuges. Die Bundesregierung will das Nachzugalter auf zwölf Jahre herabsetzen. Da kommen also dann aus fremden Kulturen zwölf Jahre alte Kinder und werden in Deutschland eingeschult. Es bedarf keiner wissenschaftlichen Gutachten um zu wissen, daß sie niemals richtig deutsch sprechen, geschweige denn schreiben lernen werden, womit eine Berufsausbildung unmöglich wird und sie geradezu zwangsläufig in die kriminelle Szene abrutschen oder allein vom deutschen Sozialsystem leben müssen. Zwar seien "vorhandene Kenntnisse der deutschen Sprache" erforderlich, doch ist selbst das unzureichend, zumal das Gesetz eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen zuläßt, die vermutlich bei dieser Bundesregierung bald die Regel sein werden. Da sollen Ausländer am Sprachunterricht teilnehmen, doch gibt es keine wirksame Strafandrohung für den Fall, daß sich jemand davor drückt. Umstritten ist zudem die Regelung, wer die Kosten für den obligatorischen Sprachunterricht trägt. Deshalb lehnen auch die kommunalen Spitzenverbände, in denen die Städte und Gemeinden vertreten sind, die nachher die Lasten für die neuen Zuwanderer zu tragen haben, das Gesetz entschieden ab.

Neben der bisherigen Regelung gibt es neben der Anerkennung als politisch Verfolgter das sogenannte "kleine Asyl", nämlich die Duldung, worunter man versteht, daß Eingewanderte, bei denen sich herausgestellt hat, daß sie keineswegs politisch verfolgt sind, trotzdem aus allgemeinen humanitären Gründen zeitlich befristet in Deutschland geduldet werden. Zur Zeit leben 260.000 "Geduldete" in der Bundesrepublik. Das neue Gesetz sieht vor, diese Duldung abzuschaffen und durch zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen zu ersetzen, die immer weiter verlängert werden können. Bei den an sich ausreisepflichtigen, aber geduldeten Ausländern handelt es sich um solche, die an einer Erkrankung leiden, die in ihren Heimatländern nicht ausreichend behandelt werden können, wie zum Beispiel AIDS-kranke Afrikaner oder tuberkulosekranke Russen. Es ist nur schwer einzusehen, warum die deutschen Steuerzahler für die Versorgung von Kranken aus aller Welt aufkommen müssen - zumal in einer Situation, in der die deutschen Sozialsysteme kurz vor dem Zusammenbruch stehen.

Ein Kapitel wie aus dem Tollhaus ist die Tatsache, daß es zur Zeit 500.000 Ausländer gibt, die mit der Behauptung, sie seien politisch verfolgt, nach Deutschland gekommen sind - meist mit Hilfe von Schlepperbanden - , bei denen sich aber herausgestellt hat, daß sie keineswegs verfolgt wurden. Eigentlich müßten sie ausreisen, sind aber im Land verblieben und leben von deutschen Sozialleistungen. Ein Drittel von ihnen kann nicht abgeschoben werden, weil ihre Heimatstaaten sich weigern, sie wieder aufzunehmen. Dazu gehören beispielsweise Ägypten und China. Viele Botschaften mittelafrikanischer Staaten stellen häufig ihren Landsleuten, die in der Regel ihre Personalpapiere vernichtet haben, keine Ersatzpapiere aus, ohne daß sie von den deutschen Behörden bestochen werden, was die natürlich verweigern müssen. Zwei Drittel der 500.000 Ausreisepflichtigen weigern sich, den deutschen Behörden ihr Heimatland zu nennen. Ihre Papiere haben sie angeblich "verloren". Sie sind "ausreiseresistent". Wenn man nicht weiß, aus welchem Land jemand kommt, kann man ihn auch nicht in seine Heimat abschieben. Die deutschen Behörden sind gegen solche Tricks hilflos, ebenso wie gegen die Ausländer, die abgeschoben werden sollen, aber untergetaucht sind. So geht man davon aus, daß 50 bis 70 Prozent der Staatsbürger des ehemaligen Jugoslawiens, deren politische Verfolgung nicht nachzuweisen ist und die abgeschoben werden müßten, in Deutschland abgetaucht sind und hier illegal leben.

Jetzt will Innenminister Schily von den 500.000 im Bundesgebiet lebenden ausreisepflichtigen Ausländern 260.000 einen temporären Aufenthaltstitel bewilligen, als wenn das an der deutschen Hilflosigkeit etwas ändern könnte!

Für das neue Einwanderungsgesetz wird gern ins Feld geführt, Deutschland brauche Zuwanderung, weil nicht genug deutsche Kinder geboren würden. Hohe Funktionäre von Wirtschaftsverbänden, an ihrer Spitze der lauthals immer wieder diese Forderung erhebende, langjährige frühere BDI-Präsident Henkel, propagieren die Zuwanderung von Arbeitskräften. Angesichts von vier Millionen Arbeitslosen, darunter nicht wenige hochqualifizierte, kann man eine solche Politik nur unverfroren nennen. Der Verdacht bleibt, daß die Wirtschaft billige Arbeitskräfte erhofft, mit denen die Tarifverträge unterlaufen werden können. Tatsächlich will das neue Gesetz den seit 1992 geltenden Anwerbestopp von Arbeitskräften im Ausland aufgeben und eine arbeitsmarktunabhängige Zuwanderung aus demographischen Gründen erlauben. Zwar sieht die Regelung vor, daß die örtlichen Arbeitsämter feststellen, welche Berufe ins Land gelassen werden, doch öffnet das der Willkür Tür und Tor. CDU/CSU fordern daher mit Recht, daß die qualifikationslose Zuwanderung ohne konkreten Arbeitsmarktbedarf, ohne Arbeitsplatzangebot und ohne vorherige Prüfung mittels Punktesystem aus dem Gesetz zu streichen ist.

In der Öffentlichkeit wird kritisiert, daß das von der Mehrheit im Bundestag beschlossene Zuwanderungsgesetz, dessen rechtmäßige Verabschiedung im Bundesrat umstritten ist, so viele Ausnahme- und Härtefallregelungen vorsieht, daß nicht zuletzt dadurch die Einwanderung aus aller Welt verstärkt wird. Nach den Berechnungen des Bevölkerungswissenschaftlers Rainer Münz von der Humboldt-Universität, Berlin, ergäbe sich bis 2050 ein bundesweiter Ausländeranteil von 18 bis 20 Prozent. Damit würde der Ausländeranteil in einer Reihe von Städten wie Frankfurt am Main, Hamburg und München auf über 50 Prozent steigen. Das also wäre das Ergebnis des neuen Zuwanderungsgesetzes, das nur noch abgeschafft werden kann, wenn im September die jetzige Bundesregierung abgelöst wird.

Die Anhänger der multikulturellen Gesellschaft wollen der Öffentlichkeit weismachen, zwischen dem Konzept der Bundesregierung und dem der CDU/CSU-Opposition gebe es nur winzige Unterschiede - so von den Kirchen bis zu Heiner Geißler. Wer solches behauptet, geht davon aus, daß die deutsche Öffentlichkeit von den Einzelheiten der Konzepte keine Kenntnis nimmt. CDU/CSU täten gut daran, in einer breiten Kampagne die Wähler über die Unterschiede aufzuklären.