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04.05.02 / Gehörlosigheit - keine Behinderung?

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 04. Mai 2002


Gehörlosigheit - keine Behinderung?

Zwei gehörlose Lesbierinnen haben in den USA zum zweiten Mal ein Kind bekommen, das ebenfalls an Taubheit leidet. Das ist kein Zufall, sondern gewollt. Ganz bewußt haben die beiden Frauen für jene von ihnen, die das Kind austrug, einen Samenspender gesucht, der in der fünften Generation taub ist. Die Gehörlosigkeit des Babys soll dem Paar das Leben "interessant" machen. So weit haben wir es also in unserer Spaß-Gesellschaft gebracht. Früher legten sich Eltern krumm, damit es den Kindern einmal besser gehe als ihnen; heute tragen Erziehungsberechtigte dafür Sorge, daß die "kids" nicht weniger leiden als sie selbst. Dem würden die beiden Damen ihren Standpunkt entgegenhalten, daß Gehörlose nicht behindert seien, sondern etwas Besonderes. Würde dieses Denken Allgemeingut, dürften Erziehungsberechtigte auch nachträglich ihren gesunden Kindern die Hörfähigkeit operativ entfernen lassen. Auch für das Entschädigungsrecht wären aber-

witzige Regelungen die logische Konsequenz. Warum sollte einer, der einen Mitmenschen so schwer verletzt, daß dieser sein Gehör verliert, Entschädigung leisten müssen, wenn das Fehlen des Hörsinns gar keine Behinderung darstellt? Ungeachtet ihrer Aberwitzigkeit ist die Rechtfertigung des Pärchens jedoch auch unlogisch und inkonsequent, denn wenigstens eine der beiden räumt ein: "Wenn unser Kind blind wäre, dann würde ich vermutlich alles tun, um dieses Problem medizinisch zu korrigieren." Warum jedoch, lautet die Frage, ist der Ausfall des einen Sinnesorgans ein "Problem", das es medizinisch zu korrigieren gilt, während der Ausfall eines anderen nur eine "Besonderheit" ist, die bewußt herbeigeführt werden darf? M. R.