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25.05.02 / Das historische Kalenderblatt: 20. Mai 1882 - Unterzeichnung des (ersten) Dreibundvertrages in Österreichs Hauptstadt

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 25. Mai 2002


Das historische Kalenderblatt: 20. Mai 1882 - Unterzeichnung des (ersten) Dreibundvertrages in Österreichs Hauptstadt
Zweibund-Erweiterung
von Manuel Ruoff

Das Verhältnis des 1861 gegründeten Königreiches Italien zu Frankreich erfuhr relativ schnell diverse Belastungen. Als sich nach der Sedanschlacht vom 1. September 1870 die französische Niederlage Frankreichs abzeichnete, nutzte Italien diese Schwäche des Nachbarn aus, um den vom französischen Schutz entblößten Kirchenstaat zu besetzen. Mit der Proklamation der Dritten Republik am 4. September 1870 endete zudem die Gemeinsamkeit des monarchischen Regierungssystems. Nach dem Deutsch-französischen Krieg kamen italienisch-französische Kolonialrivalitäten als weitere Belastung hinzu. Einen Höhepunkt erreichten diese Rivalitäten, als die Französische Republik die Besitzergreifung des vom italienischen Königreich beanspruchten Tunis durch den Vertrag von Brado im Mai 1881 auch formal vollzog.

Die südeuropäische Großmacht reagierte, indem sie ein Bündnis mit dem "Erbfeind" Frankreichs suchte. Reichskanzler Otto von Bismarck zeigte sich hierzu bereit, doch stellte er als Bedingung die Aufnahme des Zweibundpartners Österreich-Ungarn in die Allianz. Italien willigte ein, und so kam es am 20. Mai 1882 in Wien zur Unterzeichnung eines in erster Linie gegen Frankreich gerichteten geheimen Defensivbündnisses durch den österreichisch-ungarischen Außenminister sowie die Botschafter des Deutschen Reiches und Italiens in der österreichischen Hauptstadt.

Als gegen die Französische Republik gerichtet ließe sich bereits die Präambel des Vertrages interpretieren, in der unter anderem die Festigung des monarchischen Prinzips als Vertragsziel genannt wird. Im Falle eines unprovozierten französischen Angriffs konnte gemäß dem Vertragstext Italien mit der Unterstützung der beiden anderen Vertragsparteien und das Deutsche Reich wenigstens mit der Unterstützung Italiens rechnen. Bei einem unprovozierten Angriff durch mehr als eine Großmacht durfte jeder Vertragspartner mit der Solidarität der beiden anderen rechnen. Sollte einer der Vertragschließenden sich infolge einer Bedrohung zum Angriff auf eine Großmacht gezwungen sehen, durfte er zumindest mit der wohlwollenden Neutralität der beiden anderen rechnen. Im Falle einer gemeinsamen Beteiligung an einem Kriege durfte dieser nur gemeinsam beendet werden. Naheliegenderweise schloß der Vertrag auch Kriege untereinander aus.

Dieser Dreibundvertrag war auf fünf Jahre befristet. Nach dem Ablauf der Frist kam es zu einer Verlängerung beziehungsweise Erneuerung des Dreibundes, wobei den veränderten Verhältnissen durch Veränderungen des Bundes Rechnung getragen wurde, doch das steht en détail auf einem anderen Kalenderblatt.