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22.06.02 / Der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" und die Heimatpolitik der Landsmannschaft

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 22. Juni 2002


Der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" und die Heimatpolitik der Landsmannschaft
von Wilhelm v. Gottberg / Bernd Hinz

Die politischen und heimatpolitischen Zielsetzungen der Landsmannschaft Ostpreußen (LO) sind in mehreren Reden, Resolutionen und Grundsatzpapieren zusammengefaßt. An dieser Stelle kann aus verständlichen Gründen daher nur ein kleiner Einblick in die umfangreiche und sich mit Detailfragen befassende Heimatpolitik der LO gewährt werden.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag hat die Landsmannschaft Ostpreußen vor neue Tatsachen gestellt. Ohne Ausübung des Selbstbestimmungsrechts im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte in Verbindung mit Art. 25 des Grundgesetzes, daß anerkanntermaßen auch für Volksgruppen Wirkung entfaltet, haben Bundesregierung und Gesetzgeber das deutsche Staatsgebiet auf das Territorium der heutigen Bundesrepublik festgeschrieben. Die Ostpreußen haben dabei von ihrem Selbstbestimmungsrecht, so wie es z.B. am 11. Juli 1920 ausgeübt worden ist, keinen Gebrauch machen dürfen. Wie auch die anderen Vertriebenen wurden die Ostpreußen bei dieser Entscheidung übergangen. So sind der Zwei-plus-Vier-Vertrag und seine Folgeverträge mit einem wesentlichen Makel behaftet, nämlich dem Makel der Nichtanerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung un dem darin enthaltenen Recht auf die Heimat für bestimmte Teile des deutschen Volkes.

Was bleibt ist weiterhin das Ringen um eine gerechte Lösung im Geiste der Charta der deutschen Heimatvertriebenen und in der Kontinuität der Ziele der LO. Diese Ziele sind auf den Grundsätzen von Wahrheit und Recht aufgebaut. Es gilt den Makel zu beseitigen, der den Ostverträgen den Charakter von Annektion bzw. Unterwerfung verleiht.

Die LO setzt sich dafür ein, daß das deutsch-polnische Vertragspaket (Grenzbestätigungsvertrag und Nachbarschaftsvertrag) im Wege eines friedlichen Wandels verbessert wird. Darüber hinaus gilt es dem Recht auf die Heimat auch für die vertriebenen Ostpreußen zum Durchbruch zu verhelfen. Ziel ist ein gerechter und tragfähiger Ausgleich zwischen Deutschen und Polen, der in den vorhandenen Verträgen nicht angelegt ist. Die Ostpreußen verfolgen dabei ihr Ziel sehr bewußt mit Maß und Verantwortung und mit Achtung gegenüber der Würde, den Rechten und der Existenz der östlichen Nachbarn. Dies fordert einerseits das berechtigte Streben der Ostpreußen nach Selbstbestimmung und andererseits auch das berechtigte Bedürfnis der östlichen Nachbarn nach Sicherheit. Die Osterweiterung der Europäischen Union bietet dabei die Möglichkeit über die Integration der östlichen EU-Anrainerstaaten die Rechtspositionen der deutschen Heimatvertriebenen zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen auf denen die heimatpolitischen Ziele verfolgt werden sind der Art. 25 GG, die Atlantik-Charta vom 14.08.1941; Art. 1, 55 der Charta der Vereinten Nationen vom 26.6.1945, Prinzip VII im Korb 1 der KSZE-Schlußakte vom 01.08.1975 und die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen.

Konkret befassen sich die Verträge zwischen Deutschland und Polen nicht mit Fragen der Staatsangehörigkeit und mit Vermögensfragen. Die Landsmannschaft Ostpreußen fordert daher, daß

die Republik Polen die deutsche Staatsangehörigkeit der auf ihrem Territorium lebenden Deutschen uneingeschränkt akzeptiert.

das den Vertriebenen zustehende Recht auf die Heimat anerkannt wird.

in Verhandlung mit Polen unter Einbeziehung der vertriebenen Deutschen eine zumutbare Lösung für die individuellen Vermögensverluste der Heimatvertriebenen gefunden wird.

die polnischen, tschechischen, slowenischen Unrechtsdekrete aufgehoben werden.

Es bleibt noch einmal festzuhalten: Die polnischen Bierut-Dekrete, die den tschechischen Benesch-Dekreten voll und ganz entsprechen und nach denen die Konfiskationen durchgeführt worden sind, waren wie jene völkerrechtswidrig. Die Eigentumsrechte werden zudem von keiner innerdeutschen Maßnahme Deutschlands, etwa durch den sog. Lastenausgleich, oder auch durch die neuen gebietsrechtlichen Regelungen berührt.

Es ist eine Aufgabe aller Deutschen, die deutsche Volksgruppe östlich von Oder und Neiße als Kultur-, Sprach- Geschichts- und Gefühlsgemeinschaft zu fördern. Jahrzehnte der kulturellen Unterdrückung und der brutalen Polonisierung bzw. Sowjetisierung sind ohnehin nicht wieder gutzumachen.

Zur Verbesserung der Situation im Königsberger Gebiet fordert die Landsmannschaft Ostpreußen die Einrichtung eines deutschen Konsulates, politische Unterstützung und Rechtssicherheit für deutsche Investoren, die Förderung umweltschützender Maßnahmen und die Einbindung der ursprünglichen Bevölkerung, also der Ostpreußen, in die Deutsch-Russischen Gespräche. Diese sind schon deshalb erforderlich, weil selbst Hilfstransporte für das krisengebeutelte Königsberger Gebiet, durch Formalia immer wieder an der Einreise gehindert werden.

Die Arbeit der LO und ihrer Untergliederungen zeichnet sich auch durch die Initiierung und Förderung von denkmalschützenden Erhaltungsmaßnahmen etwa an alten deutschen Sakralbauten aus.

Die humanitären Transporte sind wie die denkmalschützenden Maßnahmen Teil des friedensstiftenden Aufbauwerkes, das die Opfer von Flucht und Vertreibung seit vielen Jahren in ihrer Heimatprovinz in Gang gesetzt haben.

Die in der letzte Zeit verstärkt vorgetragene Forderung der Russen nach Wegfall der Visumspflicht zwischen Königsberg und der Bundesrepublik ist eine alte Forderung der LO. Es kann nicht sein, daß die vertriebenen Ostpreußen eine Eintrittsgebühr bezahlen müssen, wenn Sie ihre Heimat besuchen.

 

Bild der Heimat

Um meine Wege schlich Krieg und Not,

man lehrte mich Arbeit und Pflicht.

Ich aß meiner kämpfenden Heimat Brot;

Ich trag meiner Heimat Gesicht.

Walter Scheffler