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13.07.02 / Abtretung Ostoberschlesiens an Polen

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 13. Juli 2002


Vor 80 Jahren: Willkür im Revier
Abtretung Ostoberschlesiens an Polen

Am 15. Juli jährt sich zum 80. Mal der Tag, an dem Ostoberschlesien Polen angegliedert wurde. Nach dem für das Deutsche Reich verlorenen Ersten Weltkrieg erlitt Oberschlesien die dritte Teilung in seiner Geschichte und wurde nach dem Pfingstfrieden von 1137, dem Vorfrieden von Breslau und dem Frieden von Berlin 1742 abermals zerrissen.

Ursprünglich sah das Versailler Diktat vor, daß von Schlesien fast ganz Oberschlesien und Randgebiete Mittelschlesiens an Polen und der südliche Teil des Kreises Ratibor an die Tschechoslowakei abgetreten werden sollten.

Die daraufhin erfolgenden massenhaften Protestkundgebungen nicht nur der oberschlesischen Bevölkerung und entschiedener Widerstand der deutschen Regierung hatten zur Folge, daß entgegen der Politik der Vereinigten Staaten und insbesondere Frankreichs vom britischen Premierminister Lloyd George für den größten Teil Oberschlesiens eine Volksabstimmung durchgesetzt werden konnte. Bei dem dann am 20. März 1921 durchgeführten Referendum wurden 59,4 Prozent der Stimmen für den Verbleib beim Deutschen Reich abgegeben.

Alle Städte Ostoberschlesiens bis auf das 2145 Einwohner zählende Alt Barun im Kreis Pleß stimmten überwiegend deutsch, so Lublinitz mit 88 Prozent und Kattowitz und Tarnowitz mit je 85 Prozent.

Trotz dieses eindeutigen Votums wurde Oberschlesien geteilt. Am 12. Oktober 1921 legte Japan einen Teilungsvorschlag vor, der vom Völkerbund angenommen und später von britischen und italienischen Staatsmännern als einer der schwersten Fehler des Völkerbundes bezeichnet wurde. Am 15. Mai 1922 trat man zur Unterzeichnung des Genfer Abkommens über Oberschlesien zusammen, das vor allem den Minderheitenschutz, die Staatsangehörigkeit und das Wohnrecht regelte.

Vom 15. Juni bis 14. Juli übernahmen Deutschland und Polen die Hoheit in den ihnen zugesprochenen Gebieten, und am 15. Juli 1922 wurde die Teilungslinie, wenn auch völkerrechtswidrig, so doch völkerrechtswirksam, zur Grenze zwischen dem Reich und dem nach 120jähriger Nichtexistenz mit deutscher und österreichischer Hilfe 1916 wiedererstandenen Polen.

Ein Drittel Oberschlesiens mit fast einer Million Einwohnern, vier Fünfteln der Industrieanlagen und 90 Prozent der Kohlevorräte ging verloren. (AGMO)