20.04.2024

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31.08.02 / ARD-Ratgeber zum Thema "Betreuung"

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 31. August 2002


Was tun, wenn ...
ARD-Ratgeber zum Thema "Betreuung"

Im Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen haben der westdeutsche und süddeutsche Rundfunk den Ratgeber "Betreuung" herausgegeben. Hier wird darauf hingewiesen, daß niemand weiß, wie lange er in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selber zu regeln, denn nicht nur das Alter, sondern auch Unfälle oder Krankheiten können einen zum Pflegefall machen.

Der ARD-Ratgeber klärt darüber auf, daß bei Volljährigen nicht automatisch die Familie die Vertretung des Betreuungsfalles übernehmen kann, was auch gut so ist, da gerade innerhalb der Familie die Meinungen über das Wohl einer Person differieren können. Betreuer werden vom Amtsgericht bestimmt und dürfen dann den zu Betreuenden rechtlich vertreten.

In verständlicher Sprache, mit vielen Beispielen und Musterbriefen, informiert der Autor Karl-Dieter Pardey, Direktor des Amtsgerichtes Wolfenbüttel und Betreuungsrichter, über die Rechte und Pflichten im Betreuungsfall. Er zeigt Vor- und Nachteile von Betreuung auf und erklärt, wie man durch geschickte Organisation in den verschiedenen Lebensbereichen seine Selb- ständigkeit so lange wie möglich erhalten kann.

Ein durchaus verbraucherfreundlich gegliederter und verfaßter Ratgeber! R. B.

Karl-Dieter Pardey: "Betreuung - ARD-Ratgeber Recht", dtv (nomos), München 2002, broschiert, 176 Seiten, 8,50 Euro