25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
21.12.02 / Holocaust-Industrie / Geld für Opferanwälte

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 21. Dezember 2002


Holocaust-Industrie / Geld für Opferanwälte

Ed Fagan, der dem Vernehmen nach finanzielle Probleme hat, muß in jüngster Zeit einiges einstecken, d. h. in Kauf nehmen: Aus den 1,25 Milliarden Dollar, welche die Schweizer Banken zu zahlen bereit waren, um die Beschlagnahme ihrer US-Filialen zu verhindern, gehen laut Entscheid eines New Yorker Richters nur 6 Millionen an sogenannte Opferanwälte und davon wiederum nur 750.000 Dollar an Fagan. (Die Provisionen bei solchen Vergleichen belaufen sich in den USA normalerweise auf 20 bis 30 Prozent der Beute.)

Erst kürzlich war Fagen auf Grund einer Anzeige der Anwaltskammer Salzburg zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder zwei Wochen Arrest verurteilt worden. Das Delikt: Winkelschreiberei, also entgeltliche Anwaltstätigkeit ohne entsprechende Befugnis in Österreich. Gegen Fagan ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Salzburg wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht, und darauf stehen bis zu drei Jahre Gefängnis. Die Auslieferung an Österreich braucht Fagan aber nicht zu befürchten.

Unterdessen veröffentlichte der ehemalige stellvertretende US-Justizminister Stuart Eizenstat, der maßgeblich am Zustandekommen des Vergleichs mit der Schweiz und - nach dessen Vorbild - auch mit Deutschland und Österreich beteiligt war, seine Memoiren. Der Titel "Imperfect Justice" (unvollkommene Gerechtigkeit). Der Umschlag zeigt ein aus Goldbarren gebildetes Hakenkreuz über dem Schweizerkreuz.

Das jüngste Beispiel für unvollkommene Gerechtigkeit ist darin aber nicht erfaßt: In Zürich wurde das Strafverfahren gegen jenen Mann eingestellt, der unter dem Namen Binjamin Wilkomirski als angebliches Holocaust-Opfer ein zunächst allgemein hochgelobtes Buch veröffentlicht hatte. Das fälschlicherweise als Tatsachenbericht präsentierte Werk erfülle nicht den Tatbestand des Betrugs, weil keine "Arglist" vorliege. Ebensowenig sei der Literaturagentur Liepman und dem Verlag Suhrkamp ein strafbares Verhalten nachzuweisen. Eigentlich seltsam, denn laut dem Schriftsteller Daniel Ganzfried, der den Schwindel auffliegen ließ, haben Agentur und Verlag über die wahre Identität des Autors Bescheid gewußt. Trittbrettfahrer der Holocaust-Industrie, würde Norman Finkelstein sagen. RGK