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© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 18. Januar 2003 |
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Wem gehören die Kron-Insignien? Eigentumsstreit um Zepter, Kronkarkassen und Reichsapfel des preußischen Herrscherhauses Zu den Eigentumsverhältnissen der preußischen Kroninsignien - den Gestellen der Kronen, auch Kronkarkassen genannt, dem Szepter, dem Reichsapfel und deren Futteralen, dem Reichsschwert und dem Kurschwert sowie dem Reichssiegel - findet man in der Literatur und den Museen ungenaue und widersprüchliche Angaben. Arnold Hildebrand, Direktor des Hohenzollernmuseums Schloß Monbijou in Berlin, wo sich die Kroninsignien bis in den Zweiten Weltkrieg hinein befanden, merkt in der Einleitung der letzten Auflage des Amtlichen Museumsführers von 1930 an, daß die Kron-Insignien nach dem Sturz der Monarchie 1918 „durch den Auseinandersetzungs-Vertrag Staatsbesitz geworden beziehungsweise vom vormaligen Königshause als Leihgaben zur Ausstellung nach Monbijou gegeben“ worden sind. Auskünfte, um welche Insignien es sich dabei jeweils im Besitz des Staates beziehungsweise des Hauses Hohenzollern handelt, fehlen. Im Katalog der Ausstellung „Preußen. Versuch einer Bilanz“ (1981) im Gropius-Bau Berlin ist als Leihgeber der Kronkarkassen von 1701 - diejenigen von 1861 gehören zum Kriegsverlust - und der Schwerter „SKH Dr. Louis Ferdinand Prinz zu Preußen“ und als Leihgeber des Szepters, des Reichsapfels und des Reichssiegels sowie der Futterale dafür die „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, Schloß Charlottenburg“ verzeichnet. Letztere wurde 1948 in West-Berlin gegründet. Im Schloß Charlottenburg, in dessen Kronkabinett die Kroninsignien seit 1995 ausgestellt sind, wird hingegen in den Vitrinentexten nur bei dem Reichsschwert und dem Kurschwert „Leihgabe: Nachlaß S.K.H. Dr. Louis Ferdinand von Preußen“ angegeben, ebenso in dem 1995 von Thomas W. Gaethgens in der Reihe „Museen, Schlösser und Denkmäler in Deutschland“ herausgegebene Band „Schloß Charlottenburg, Berlin, Museen, Schlösser und Denkmäler in Deutschland“, nämlich „Leihgabe des Hauses Hohenzollern“. Im Ausstellungskatalog „Preußen 1701. Eine europäische Geschichte“ in der Orangerie des Schlosses Charlottenburg (2001) ist bei den Kronkarkassen und Schwertern sowie - im Gegensatz zum Katalog von 1981 - bei den Futteralen für die Insignien „Potsdam, SPSG (= Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg), Schloß Charlottenburg, Eigentum des Hauses Hohenzollern, Nachlaß SKH Dr. Louis Ferdinand Prinz von Preußen, HM bzw. ehem. Hohenzollern-Museum Schloß Monbijou“, und beim Szepter, Reichsapfel und Reichssiegel „Potsdam, SPSG, Schloß Charlottenburg, HM“ vermerkt. Im vom Museumspädagogischen Dienst in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Museen zu Berlin und dem Museumsverband des Landes Brandenburg herausgegebenen „PreußenJahrBuch - Ein Almanach“ von 2000/2001 wird im Widerspruch zu allen genannten Angaben in der Bildlegende nicht nur die Kronkarkasse des Königs, sondern auch das Szepter und der Reichsapfel als „Eigentum des Hauses Hohenzollern, Nachlaß SKH Dr. Louis Ferdinand Prinz von Hohenzollern (Preußen, Anm. des Verf.)“ bezeichnet. Angesichts der abweichenden Informationen zum Besitz der Kroninsignien helfen die Ausführungen von Tilo Eggeling, Referent für Denkmalpflege der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, in „Königsschlösser - Museumsschlösser. Entstehung, Geschichte und Konzeption der preußischen Schlösserverwaltung“ (1998) weiter. Durch das „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staate und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ vom 19. Oktober 1926 gingen, so heißt es, die „Kroninsignien (Zepter, Reichsapfel, Reichssiegel, Reichsfahne und Reichshelm), die das Königshaus bereits früher den Staatlichen Museen leihweise überlassen hatte, … in den Besitz des Staates über, während die Kronjuwelen (und die Kronkarkassen sowie das Reichsschwert und das Kurschwert, Anm. des Verf.) dem Königshaus verblieben.“ „Die Bestände des Hohenzollernmuseums im Schloß Monbijou verblieben im Besitz des Königs- hauses, ihre Verwaltung übernahm der Staat, der diese Aufgabe 1927 der Schlösserverwaltung übertrug. Er stellte Schloß Monbijou zur Verfügung und übernahm die Verpflichtung, das Museum in seiner Eigenart zu erhalten.“ Die 1927 gegründete „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ unterstand dem „Kultusministerium, dem späteren Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Kunst“. Zur Klärung der Besitzverhältnisse fragte der Verfasser dieses Textes bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Potsdam, und beim Hause Hohenzollern, Bremen, nach. Dr. Burkhardt Görse, Direktor der Schlösser, teilte am 4. April 2001 mit, „daß die Kronkarkassen Friedrichs I. und Sophie Charlottes sowie das Reichs- und das Kurschwert Eigentum des Hauses Hohenzollern, Nachlaß S.K.H. Louis Ferdinand von Preußen sind. Sie werden als Leihgaben des Hauses Hohenzollern im Schloß Charlottenburg gezeigt. Das Szepter und der Reichsapfel sowie das Reichssiegel mit Kapsel sind 1926/1927 in das Eigentum des Preußischen Staates übergegangen und wurden - ebenso wie die Kronkarkassen, Reichs- und Kurschwert - im ehemaligen Hohenzollernmuseum Schloß Monbijou ausgestellt und sind heute im Schloß Charlottenburg zu sehen.“ Die Auskunft der „Generalverwaltung des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ in Bremen durch Rechtsanwalt J. F. von Strantz vom 5. April 2001 ist ebenfalls aufschlußreich: „Die Eigentumsverhältnisse bezüglich der preußischen Kroninsignien sind in dem Vertrag (Gesetz) über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Staat Preußen und dem vormals regierenden Königshaus von 1925/26 (PrGS Nr. 42/1926) geregelt. Sie sind Eigentum des Staates, in dessen Rechtsnachfolge diesbezüglich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) eingetreten ist. Ob die Kron-insignien auf die 1994 (1995, Anm. des Verf.) gegründete Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) übertragen wurden, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls befinden sie sich in dem zur SPDG gehörenden Schloß Charlottenburg in Berlin. Die beiden Krongestelle … sind allerdings nach wie vor Eigentum des vormals regierenden Königshauses als Inventarien des ehe-maligen Hohenzollernmuseums Schloß Monbijou in Berlin. Dies folgt ebenfalls aus dem oben angegebenen Gesetz in Verbindung mit einem Überlassungsvertrag / Leihvertrag, der 1987 zwischen dem Prinzen Louis Ferdinand von Preußen und Stiftung Preußischer Kulturbesitz abgeschlossen wurde. Sie befinden sich ebenfalls in der Obhut der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg im Schloß Charlottenburg in Berlin.“ Vergessen hat der Rechtsanwalt nur, daß auch das Reichsschwert und das Kurschwert Eigentum des Hauses Hohenzollern sind. Für die Besitzverhältnisse der Kroninsignien Preußens ergibt sich somit: Die beiden Kronkarkassen und Schwerter sind Eigentum des Hauses Hohenzollern und befinden sich als Leihgaben in der Obhut der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Allein die (Königs-) Krone Kaiser Wilhelms II., die 1918 der Hohenzollernfamilie als Hausvermögen überlassen wurde, wird in der Schatzkammer der Burg Hohenzollern bei Hechingen in Baden-Württemberg aufbewahrt. Alle übrigen Kroninsignien - der Reichsapfel, das Zepter und das Reichssiegel - sind Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und ebenfalls der Obhut der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg anvertraut. Die Lederfutterale für die Insignien sind wohl bis auf diejenigen für die Kronen Staatsbesitz. Dieser Frage wird noch von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nachgegangen. Obgleich am 25. Juli 1957 das „Gesetz zur Errichtung einer ‚Stiftung Preußischer Kulturbesitz‘ und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen, von den Alliierten 1947 aufgelösten Staates Preußen auf die Stiftung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und, wie Dr. Göres am 21. Mai 2001 mitteilte, „die bis 1945 in der Obhut der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten befindlichen Insignien Szepter, Reichsapfel, Reichssiegel durch BGH-Urteil von 1973, da aus den Ostschlössern stammend, bis zur Wiedervereinigung in das Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz übertragen wurden“, ist der Eigentumsstreit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg noch nicht beendet. Dr. Heinrich Lange (KK) |