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28.06.03 / Ab 1. Juli besteht im Osten Visumpflicht / Polen: Kleine Händler

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 28. Juni 2003


Polen: Kleine Händler
Ab 1. Juli besteht im Osten Visumpflicht

Der 1. Juli ist für Polens östliche Nachbarn kein Tag wie jeder andere. Entsprechend der Verpflichtung Warschaus gegenüber der Europäischen Union brauchen sowohl die Bürger der Ukraine als auch die Weißrußlands (und die der Russischen Föderation) fortan ein Visum, um nach Polen einzureisen.

Betroffen ist vor allem der grenzüberschreitende Kleinhandel. Diese häufig mit Schmuggel verbundenen Aktivitäten sind sehr rege und haben am westlichen Rand der Ukraine und Weißrußlands - vergleichbar mit den südlichen und nördlich Regionen des Königsberger Gebietes - für einen bescheidenen Wohlstand gesorgt.

Beiderseits der Grenzen leben davon bisher Hunderttausende, wenn nicht Millionen von Menschen. Ihre Existenz steht wohl nicht auf dem Spiel, dafür sind die Handelsbeziehungen mit Polen und den Ländern Mittel- und Westeuropas inzwischen viel zu wichtig geworden. Vor allem für die Volkswirtschaft der Ukraine ist die EU als Partner bereits von größerer Bedeutung als der östliche Nachbar Rußland.

Gerade den Polen mit ihrem geschichtlich bedingten Rußland-Trauma ist viel daran gelegen, die "Pufferstaaten" an ihren Ostgrenzen erhalten zu wissen und sie schrittweise an die Europäische Union heranzuführen. Darüber hinaus ist sich Warschau seiner historischen Verpflichtung in den einstigen Gebieten "Ostpolens" bewußt, zumal dort noch immer eigene Minderheiten leben.

Mit Weißrußland wurde vor diesem Hintergrund ein Reiseabkommen ausgehandelt, das grundsätzlich keine Einladungen für die Visaerteilung vorsieht und Visafreiheit für weißrussische Bürger, so-

fern diese sich auf Transitwegen in die Schengen-Zone, nach Tschechien, in die Slowakei, nach Ungarn oder Großbritannien und Irland befinden.

Um ein Visum für das andere Land zu bekommen, reicht es aus, genügend Geld für den Aufenthalt dort vorzuweisen oder das Reiseziel bzw. die Dauer zu belegen. Keine Gebühren werden erhoben, wenn weißrussische bzw. polnische Bürger jünger als 16 oder älter als 65 sind.

Gleiches gilt für Studenten, Lehrpersonal, Teilnehmer von Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Sportveranstaltungen sowie für Vertreter der gemeinsamen Euroregionen "Neman", "Bug" und "Beloweschskaja Puschtscha". Petra Schirren