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© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 28. Juni 2003 |
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Ein Opfer polnischer Verleumdung Martin Truchseß v. Wetzhausen Die Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen, Teil XVII Martin Truchseß v. Wetzhausen folgte seinem am 20. Februar 1477 verstorbenen Vorgänger Heinrich Reffle v. Richtenberg am 4. August 1477 im Amt des Hochmeisters. Er war vorher zehn Jahre lang Komtur von Osterode gewesen und galt als kluger, mutiger Mann. Er gehörte zu den oberdeutschen Ordensrittern und stammte aus Unterfranken nördlich vom Main. Zwei Angehörige desselben Geschlechts waren gut zehn Jahre nach ihm in verschiedenen Ämtern der Ordenshierarchie tätig und erreichten die Spitzenstellung eines Großkomturs. Bereits in den ersten Wochen nach Amtsübernahme forderte der Polenkönig den neuen Hochmeister auf, vor dem Reichstag den Treueeid zu leisten; doch dieser ignorierte diese Forderung. Als das ermländische Domkapitel im Jahre 1478 seinen Dekan Nicolaus v. Tüngen zum Bischof gewählt und der Papst diesen bestätigt hatte, erkannte der König von Polen ihn nicht an, sondern setzte den Polen Kielbassa als Bischof ein. Hierüber kam es zum sogenannten Pfaffenkrieg, der schwere Verwüstungen im Ermland hinterließ. Obwohl der König von Ungarn den Orden im Kampf gegen die Polen unterstützte, mußte der Krieg ergebnislos beendet werden, jedoch konnte sich der deutsche Bischof Nicolaus im Amt behaupten. Papst Sixtus IV. belegte König Kasimir mit dem Kirchenbann, und sein Nuntius sprach den Orden von den Verpflichtungen gegenüber dem polnischen König los; das galt auch hinsichtlich des Treueeids. Nachdem polnische Heerhaufen wiederholt nach Preußen eingefallen waren und nach einigen Nie- derlagen der schwachen Ordensstreitkräfte, mußte sich der Hochmeister dem Zwang beugen, um sein Land vor weiteren Verheerungen zu bewahren. Am 4. Oktober 1479 leistete er widerwillig den erzwungenen Eid. Das vom König von Polen aus seiner tradierten Oberherrschaft über das autonome Bistum Ermland abgeleitete vermeintliche Nominationsrecht wurde erst nach seinem Tod im Petrikauer Vertrag von 1512 legalisiert. Danach durfte er bei jeder Vakanz vier Kandidaten für die Bischofswahl nominieren, aus denen das ermländische Domkapitel einen erwählen mußte. Nunmehr mußte auch der Bischof von Ermland dem König einen persönlichen Treueeid leisten. Hochmeister Martin war bestrebt, Verbesserungen und Reformen vorzunehmen und das Land wieder aufzubauen. Im November 1479 beschloß eine Gebietiger-Versammlung entsprechende Maßnahmen, obwohl der Landmeister von Livland nicht zustimmte und der Deutschmeister Ulrich v. Leutersheim nicht teilnahm. Das Landeskapitel in Königsberg leitete 1480 einige Verbesserungen hinsichtlich der Einhaltung der Ordensstatuten bei Gottesdiensten und in der Krankenpflege ein. 1482 wurde die Gesindeordnung erneuert. Nach einem Treffen mit König Kasimir IV. fand im Juli 1488 eine gemeinsame Tagung in Christburg statt. Am Rande des Treffens kam es zum böswilligen, völlig unzutreffenden polnischen Vorwurf der außerehelichen Geburt des Hochmeisters. Den gesundheitlich ohnehin angeschlagenen Hochmeister kränkte diese Verleumdung sehr, besonders, weil sie ein Schlaglicht auf die unversöhnliche Haltung gewisser polnischer Kreise warf. Trotz der guten ärztlichen Behandlung durch den berühmten Elbinger Arzt Dr. Sebaldus Erkel verschlechterte sich das Leiden. Hochmeister Martin Truchseß v. Wetzhausen verstarb am 5. Januar 1489 nach einer Regierungszeit von zwölf Jahren. Er wurde im Königsberger Dom beigesetzt. Friedrich Borchert Bild: Wappen des Hochmeisters Martin Truchseß v. Wetzhausen |