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12.07.03 / Der Staat als Schnüffler

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 12. Juli 2003


Der Staat als Schnüffler
von Hans-Joachim von Leesen

Im Bundesjustizministerium ist man zur Zeit damit beschäftigt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, damit in Zukunft auch Hausmeister, Schornsteinfeger und Schlüsseldienste helfen müssen, Verdächtige und ihre Wohnungen zu überwachen. Die Mehrzahl der Bundesländer soll solchen Plänen bereits zugestimmt haben, und zwar unabhängig davon, ob sie von linken oder bürgerlichen Mehrheiten regiert werden. Begründet wird die Maßnahme mit dem Kampf gegen organisierte Kriminalität wie auch gegen den Terrorismus.

Gestapo-Müller, Chef der Geheimen Staatspolizei im Dritten Reich, träumte davon, von jedem Deutschen eine Karteikarte anzulegen, auf der die sicherheitsrelevanten Tatsachen vermerkt sind. Es klappte damals nicht, weil sowohl die Mittel als auch die technischen Voraussetzungen fehlten. So mußte die Gestapo auf dem Höhepunkt des Krieges mit 32.000 nebenamtlichen Informanten auskommen, von denen zwei Drittel in den besetzten Ostgebieten eingesetzt waren. Rechnet man damals mit einer reichsdeutschen Bevölkerung von etwa 90 Millionen, hatte also ein Gestapo-Spitzel etwa 8.200 deutsche Bürger zu überwachen. Da war der Nachfolger, Stasi-General Erich Mielke, schon perfekter. Für die nicht einmal mehr 17 Millionen DDR-Bürger benötigte er 170.000 informelle Mitarbeiter, so daß auf jeweils 100 Bürger ein Stasi-Spitzel entfiel.

Unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat offenbar den Ehrgeiz, die beiden Herren zu übertreffen.

Zwar heißt es, der Einsatz von Hausmeistern, Schlüsseldiensten und den traditionell als Glücksbringer geschätzten Schornsteinfegern solle lediglich den "großen Lauschangriff" gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus unterstützen, doch ist es eine alte Erfahrung, wie schnell solche, einmal eingeführten zweifelhaften Methoden sich ausweiten.

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß eben dasselbe Justiministerium unter Frau Zypries zur Zeit damit beschäftigt ist, ein Gesetz zu schaffen, das die Diskriminierung der Rasse und der ethnischen Zugehörigkeit im Privatrecht verbietet. Angeblich sei das von der EU verlangt. Fachleute sind jedoch der Ansicht, die bisherige deutsche Rechtslage reiche aus, um den europäischen Vorgaben zu entsprechen. Das Berliner Justizministerium aber nutzt die Gelegenheit, um über Deutschland ein System auszubreiten, das von dem Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Privatrechtsgeschichte an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Eduard Picker, in einem grundlegenden Artikel in der FAZ vom 7. Juli charakterisiert wird mit den Worten, hier drohe "ein Überwachungs- und Inquisitionskomitee von wahrhaft robespierreschem Charakter". Denn in dem vorbereiteten Gesetz wird nicht nur mit Strafe belegt, wer andere wegen ihrer Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit benachteiligt, (das wäre schon exzessiv genug), sondern es will auch dem Beschuldigten die Pflicht auferlegen zu beweisen, daß seiner Handlung keine Diskriminierungsabsichten zugrunde liegen. Und es genügt den Tugendwächtern nicht, Rassendiskriminierung zu verfolgen; das Gesetz soll sich auch erstrecken auf angebliche oder wirkliche Diskriminierung aufgrund sexueller Identität, Behinderung und Religion.

Wer also in Zukunft als Hausbesitzer einem Bewerber um eine Mietwohnung, der eine schwarze Hautfarbe aufweist, den Abschluß des Mietvertrages verweigert, wird, wenn er angezeigt wird, beweisen müssen, daß er nicht die Absicht gehabt habe, den Schwarzen zu diskriminieren. Kann er das nicht überzeugend tun, wird er bestraft. Prof. Picker nennt noch ein weiteres Beispiel: Wer etwa die Ansicht vertritt, das "Boot Deutschland" sei voll, und daher für eine Einschränkung der Zuwanderung eintritt, kann wegen Diskriminierung der Zuwanderer nach dem in Planung befindlichen Bundesgesetz bestraft werden.

Man stelle sich vor, daß Hausmeister, Schornsteinfeger und Schlüsseldienste mithelfen müssen, die Diskriminierung zu bekämpfen! Man hat noch in übler Erinnerung die nicht zuletzt von der Bundesregierung losgetretene Kampagne "Kampf gegen Rechts". Im Zuge der allgemeinen Hysterie wäre es dann ein leichtes, die neuen IMs und Blockwarte auch im Kampf gegen Menschen einzusetzen, die politisch anderer Meinung als die Linken sind.

Erfreulicherweise haben sich bereits die Gewerkschaft der Polizei, Handwerkskammern sowie der Berufsverband der Schornsteinfeger strikt gegen die Schnapsideen aus Berlin ausgesprochen.

Prof. Eduard Picker kommt zu dem Schluß: "Das neue Recht ... stellt den Gebrauch der Meinungsfreiheit unter Strafe". Die Bürger müssen jetzt hellwach sein, um die Bundesregierung an einer solchen Zerstörung unserer Demokratie zu hindern.