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23.08.03 / Leonid Gorbenko kneift / Königsbergs Ex-Gouverneur angeblich zu krank für Vernehmung

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 23. August 2003


Leonid Gorbenko kneift
Königsbergs Ex-Gouverneur angeblich zu krank für Vernehmung

Entsprechend dem Urteil des Vorsitzenden der entsprechenden Untersuchungskommission der Königsberger Gebietsduma, Oleg Schlyk, daß die Bürgschaft, die der damalige Gouverneur Leonid Gorbenko namens des Gebiets für den Zehn-Millionen-Dollar-Kredit der Dresdner Bank an den Regionalen Entwicklungsfonds für das Königsberger Gebiet gegeben hat, nicht rechtens sei, beschuldigt die russische Staatsanwaltschaft den Ex-Gouverneur nun unter Berufung auf Artikel 286, Absatz 2 des Strafgesetzes der Russischen Föderation der "Überschreitung seiner dienstlichen Befugnisse". Sollte Gorbenko vom Gericht für schuldig befunden werden, drohen ihm bis zu sieben Jahren Freiheitsentzug.

Unlängst war Vernehmungstermin, und die Fernsehreporter sowie deren Kollegen von der schreibenden Zunft strömten herbei, in der Hoffnung, den Beschuldigten selber zu Gesicht zu bekommen, aber sie wurden enttäuscht. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft teilte den wartenden Journalisten in Kürze die wichtigsten Informationen mit: Statt seiner Vorladung zur Vernehmung Folge zu leisten, hatte Gorbenko seine Rechtsanwälte dem Gericht ein Krankenhausattest vorlegen und erklären lassen, er habe unmittelbar nach Erhalten der Vorladung seine Anwälte zwecks Beratungsgesprächen in Moskau aufgesucht und dort sei er plötzlich erkrankt und müsse sich nunmehr stationär behandeln lassen. Über die Art der Erkrankung gaben die Juristen allerdings keinerlei Auskünfte.

Überhaupt gaben sich Gorbenkos Anwälte an diesem Tage wenig auskunftsfreudig. So waren sie nach dem Gerichtstermin auch nicht bereit, Fragen von Journalisten zu beantworten. Statt dessen verwiesen sie darauf, daß die Anhörung nicht öffentlich gewesen war. Auch der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, der als Zeuge der Verhandlung beigewohnt hatte, wollte keine Einzelheiten preisgeben. Er teilte den Pressevertretern lediglich mit, daß Gorbenko sich wegen der Unterzeichnung der Bürgschaft als Angeklagter verantworten müsse.

Ob die russische Rechtsprechung zwölf Jahre nach der Auflösung des kommunistischen Systems tatsächlich so weit entwickelt ist, daß sie gegen einen ehemaligen Gouverneur ein Urteil fällt, muß die Zukunft zeigen. Man darf gespannt sein. Zumindest besteht die Hoffnung, daß während der Verhöre etwas Licht in die dunklen Machenschaften um den Teil des Dresdner- Bank-Kredits kommt, der zur Sanierung der maroden Geflügel-farm "Baltptistseprom" verwandt werden sollte und statt dessen veruntreut wurde. Die vollstän- dige Rückzahlung, für die Leonid Gorbenko sich names des Königsberger Gebietes gegenüber der Dresdner Bank durch seine eigenhändige Unterschrift verbürgt hat, wird wohl nie erfolgen.

Manuela Rosenthal-Kappi