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13.09.03 / Strenge Kontrollen an der Grenze zu Polen

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 13. September 2003


Langes Warten bei der Einreise
Strenge Kontrollen an der Grenze zu Polen

Immer wieder kommt es bei der Ausreise nach Polen zu Wartezeiten von drei bis sechs Stunden. Unsere Leser berichten, daß sie hierbei vielfach einer genauen Kontrolle der Person und der mitgeführten Gegenstände und Devisen unterzogen werden, was Ursache für die lang dauernde Abfertigung sei. Hintergrund dieser strengen Überprüfungen an den EU-Außengrenzen ist, daß es sich bei Polen um ein Land handelt, das mit den anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks, insbesondere Weißrußland und der Ukraine, eine lange nur schlecht kontrollierte Grenze hat.

Die sogenannte "Grüne Grenze" zwischen Polen und Deutschland wird deswegen auf der ganzen Länge zusammen mit Bundesgrenzschutz und polnischen Grenzern kontrolliert. Es geht auch darum, illegale Einwanderung zu verhindern. Beim Grenzübertritt sollen vor allem auch Rückreisende nach Polen, Russen und Ukrainer überprüft werden. Die Problematik liegt hierbei, nach Angaben des BGS, vor allem bei der aus dem Osten überschwappenden Kriminalität. Es werde nach Schleuserbanden und Menschenhändlern genauso gefahndet wie nach Waffenschmugglern und Drogenhändlern. Aus diesem Grunde sei eine genaueste Identitätsprüfung bei der Ausreise nach Polen erforderlich, so die zuständigen Grenzschutzbehörden.

Schlepperbanden locken immer wieder junge Frauen nach Westeuropa, um sie dort zur Prostitution zu zwingen. Diesen Menschenhändlern soll das Handwerk gelegt werden. Zudem ist Polen auch nach dem Beitritt zur EU am 1. April 2004 nicht Mitglied des Schengen-Abkommens, wo der vertraglich garantierte freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen - wie etwa zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten - weitgehend ohne Grenz- und Zollkontrollen vonstatten geht.

Die Kontrollen der Grenze zu Polen, im übrigen auch zur Tschechei, werden auch nach dem 1. April 2004 aufrechterhalten. kpg