Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 27. September 2003 |
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AG sichert Vertriebenenrechte Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A. als Interessenvertretung gegründet von Elimar Schubbe In wenigen Monaten werden acht ostmitteleuropäische Staaten ihre Eintrittskarte für die Europäische Union erhalten - die Baltenrepubliken Estland, Lettland und Litauen, die Balkanstaaten Slowenien und Ungarn, die Nachfolgestaaten der aufgelösten Tschecho- slowakei, die Tschechische und die Slowakische Republik, sowie schließlich der weitaus bedeutendste Staat Ostmitteleuropas, Polen. Sie alle waren fast fünf Jahrzehnte lang durch totalitäre kommunistische Gewaltregime vom übrigen Europa weggesperrt gewesen. Ihre innere staatliche Ordnung und ihre ethnische Zusammensetzung und hinsichtlich Polens auch die territoriale Gestalt wurden bis zur Unkenntlichkeit verändert - gegen Menschen- und Völkerrecht. Millionen wurden vertrieben, Vielhunderttausende deportiert, und über zwei Millionen sind zu Tode gekommen - Deutsche vor allem, aber auch Polen, Esten, Letten, Litauer, Ungarn - alle, alle beklagen Tote und Verschollene. Als die kommunistischen Systeme in der Wendezeit um 1990 zusammenbrachen, pochten diese Staaten nach der wiedergewonnenen Unabhängigkeit an die Brüsseler Pforte. Sie wollten als Europäer wieder in Europa zu Hause sein. Der wirtschaftliche Aufstieg - insbesondere des Kriegsverlierers Deutschland nach der Weltkriegskatastrophe - faszinierte sie; die von den Kommunisten brutal zerschnittenen kulturgeschichtlichen Bande wollten sie wieder zusammenknüpfen - und einige, vor allem die baltischen Staaten, suchten Schutz vor Moskau. Auch dem neuen Rußland mochten sie nicht blind vertrauen. Sie kennen ihren Nachbarn im Osten seit tausend Jahren. Der Wunsch der ostmitteleuropäischen Staaten, als gleichberechtigte Mitglieder in die Europäische Union aufgenommen zu werden, stieß im Westen weithin auf offene Ohren. Weithin, aber nicht überall und nicht in gleichem Maße. Denn einige Staaten wie zum Beispiel Portugal, Spanien und Griechenland, die als vormals wirtschaftlich schwache Mitglieder aus dem Brüsseler Finanztopf - in den bekanntlich Deutschland am meisten hineintut - besonders viel bekommen hatten, fürchteten nicht ohne Grund, daß den neuen Mitgliedern zu Lasten der alten kräftig unter die Arme gegriffen werden müßte. Letztendlich aber einigten sich alle auf ein bedingtes Ja zur Osterweiterung. Auf ein bedingtes Ja, denn vor der Aufnahme in die EU sollten die Kandidaten eine Fülle von "Hausaufgaben" bewältigen. Drei zentrale Forderungen sollten sie erfüllen - den Aufbau einer stabilen Demokratie, die Rückkehr zur Marktwirtschaft und vor allem beim Wiederaufbau des Rechtsstaates die Angleichung ihres innerstaatlichen Rechts an europäische Normen sowie die Anerkennung des Völkerrechts und der Menschenrechte. Alle strengten sich an, die Auflagen zu erfüllen. Aber nicht alle leisteten Bewundernswertes. Insbesondere zwei Staaten taten sich schwer und tun sich noch immer schwer, ihre Rechtsordnung in Gänze europäischen Normen anzupassen - die Tschechei und Polen. Der tschechische Staat hat trotz aller mahnenden Worte des Europäischen Parlaments durch einstimmigen Beschluß seines Parlaments ein uneingeschränktes Ja zu den berüchtigten Benesch-Dekreten und deren Folgewirkungen gesagt. Zu jenen Dekreten, durch welche die entschädigungslose Enteignung, die menschenrechtsverletzende Vertreibung und sogar die Ermordung von Deutschen und Ungarn legitimiert wurden - und noch immer werden. Und kürzlich erst erklärte der polnische Ministerpräsident Miller, daß man von den Polen nicht die Verurteilung der "Aussiedlung" erwarten dürfe, denn diese habe als "notwendiges Übel" erst einen Neuanfang zwischen Deutschen und Polen ermöglicht. Daß für Miller die Eigentumsfrage überhaupt kein Thema ist, braucht nicht erst hervorgehoben zu werden. Das Eigentum aber gehört in allen EU-Staaten zu den Grundelementen der Rechtsordnung, und in keinem einzigen EU-Staat sind entschädigungslose Enteignungen zulässig. Dies weiß auch die deutsche Regierung, und sie weiß auch, daß ohne eine Lösung des Enteignungsproblems mit der Aufnahme der Tschechei und Polens in die Europäische Union in die neue Grundordnung dieser Staatengemeinschaft ein folgenschwerer und dauerhafter Defekt einzementiert wird. Trotzdem weigert sich die Bundesregierung, den völkerrechtlichen Anspruch auf Rückgabe des Eigentums an die Vertriebenen gegenüber Prag und Warschau auch nur zur Sprache zu bringen. Angesichts dieses skandalösen, die legitimen Interessen deutscher Staatsbürger mißachtenden Verhaltens der Bundesregierung sowie der bevorstehenden Osterweiterung der EU haben sich führende Repräsentanten der deutschen Heimatvertriebenen zu einer Selbsthilfeaktion entschlossen - zur Gründung einer Preußischen Treuhand GmbH & Co. KG a. A. Zentrale Aufgabe dieser Gesellschaft ist die nationale und internationale Vertretung von Ansprüchen Vertriebener und ihrer Nachkommen - insbesondere gegenüber dem polnischen Staat und nach dessen Beitritt zur EU vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Treuhand ist inzwischen im Bonner Handelsregister unter HRB 12224 eingetragen und hat damit Rechtsstatus erlangt. Sie verfügt bereits über ein Stammkapital von 150.000 Euro. An die 200 Einzelpersonen haben bisher Aktien der Treuhand gezeichnet. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Rudi Pawelka in seiner Eigenschaft als Sprecher der Schlesier. Stellvertreter sind der Ostpreuße Hans Günther Parplies, Vizepräsident des Bundes der Vertriebenen und BdV-Landesvorsitzender von Nordrhein-Westfalen, sowie der Pommer Prof. Dr. Joachim von Waldow. Die großen preußischen Landsmannschaften der Ostpreußen, der Schlesier und der Pommern stehen zu dieser Aktion. Keiner der Initiatoren denkt im Traum daran, das Rad der Geschichte zurückzudrehen, und niemand will die derzeitigen Besitzer des deutschen Eigentums vertreiben, sind sie nicht selten selbst Vertriebene aus dem von der Sowjetunion annektierten sogenannten Ostpolen. Sie tragen keine Schuld am Unrecht, das den Deutschen zugefügt worden ist. Die Treuhand richtet ihre Forderungen daher an den polnischen Staat, der sich bewußt in die Kontinuität jenes polnischen Staates gestellt hat, der im Ersten Weltkrieg (übrigens mit deutscher Hilfe) wiedererstanden ist und dessen kommunistische Führung am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach Millionen Deutsche vertrieben und deren Eigentum an sich gerissen hat. Daß ein von kommunistischer Unrechtsherrschaft befreites Land anders handeln kann als Polen, hat beispielsweise Ungarn unter Beweis gestellt: Im Rahmen der Reprivatisierung erhielten die Enteigneten ohne Ansehen der Person und ethnischer Zugehörigkeit frei handelbare Wertscheine für das geraubte Eigentum - also auch die Ungarndeutschen. Das von den Kommunisten zugrunde gerichtete Ungarn konnte natürlich nicht alle berechtigten Ansprüche nach ihrem vollen Wert erfüllen. Trotzdem war diese Form der Wiedergutmachung weit mehr als nur eine leere Geste: Sie war vielmehr ein Akt der Gerechtigkeit. Indem sie alle Enteigneten gleich behandelte, schuf sie Rechtsfrieden. Daran sollte sich Warschau im Interesse eines dauerhaften gutnachbarschaftlichen Verhältnisses zu den Deutschen ein Beispiel nehmen. Daß es in Polen noch immer kein Gesetz gibt, das diesen Komplex der Reprivatisierung und Entschädigung regelt, ist entlarvend für die im politischen Warschau vorherrschende Gesinnung. Die Preußische Treuhand hat sich angesichts der organisatorischen Schwierigkeiten und finanziellen Probleme, vor denen jeder einzelne Anspruchsberechtigte steht, die konkrete Aufgabe gestellt: die individuellen Eigentumsansprüche an Haus- und Grundstückseigentum sowie anderer Art in einer Hand zu sammeln, zu verwalten sowie politisch und rechtlich zu vertreten. Die Verwaltung der Eigentumsansprüche wird unter Hinzuziehung noch vorhandener Grundbuchauszüge beziehungsweise Lastenausgleichsunterlagen grundbuchartig erfolgen, um die Rechtmäßigkeit der Ansprüche auch über einen längeren Zeitraum hinweg nachvollziehbar zu machen. Die Rechtsverfolgung der Ansprüche soll unter Berücksichtigung aller für diesen Problemkomplex relevanten nationalen und internationa- len Bestandteile der Rechtsordnungen vorbereitet und durchgeführt werden. Zu den ersten Maßnahmen der Treuhand wird die Geltendmachung von Ansprüchen in der Republik Polen gehören, um mögliche Ersitzungs-, rkungs- und Verjährungsfristen nach der innerpolnischen Rechtsordnung durch Einlegen eines Widerspruches zu durchbrechen. Öffentlichkeitsarbeit, ständige Beobachtung und Analyse sich verändernder nationaler und internationaler Rechtsordnungen sowie regelmäßiger Gedankenaustausch mit ostmitteleuropäischen Juristen werden ebenso zur selbstverständlichen Alltagsarbeit der Treuhand gehören. Die Stärke und das politische Gewicht der Treuhand hängt natürlich von der Höhe des eingezahlten Kapitals ab, denn die notwendigen Maßnahmen, ja selbst die Verwaltung der Eigentumsansprüche können nicht ehrenamtlich geleistet werden. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung für einen möglichen Erfolg dieser Selbsthilfeaktion, daß möglichst viele Betroffene sich mit Aktieneinlagen beteiligen. Die Initiatoren erhoffen, daß für jedes angemeldete Eigentum mindestens 50 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die finanzielle Einlage der Aktionäre ist mündelsicher angelegt. Die notwendigen Ausgaben der Treuhand werden ausschließlich aus dem Zinsaufkommen finanziert. Die Aktien der Treuhand sind Inhaberanteilscheine, die nicht an der Börse gehandelt werden. Ein besonderes Risiko - beispielsweise Haftung für eventuelle Verluste der Gesellschaft - besteht für die Beteiligten nicht, denn allein die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Für die Aktionärskommanditisten geht es im ungünstigsten Falle nur um die Aktieneinlage. Die Preußische Treuhand kann natürlich keinen Erfolg garantieren. Diese Selbsthilfeaktion ist jedoch angesichts der Verweigerungshaltung der Bundesregierung die einzige Möglichkeit, die Eigentumsansprüche der Vertriebenen sachgerecht und politisch wirksam zu vertreten. Dies wiederum ist die Voraussetzung dafür, Chancen für die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche in der Republik Polen oder vor dem Europäischen Gerichtshof zu eröffnen. Berechtigte Kritik am skandalösen Verhalten der Bundesregierung wird nicht ausreichen. Um etwas zu bewirken, wird es eigenen Handelns bedürfen. n Kontaktadresse: Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A., Werstener Dorfstraße 187, 40591 Düsseldorf, Telefon 02 11/39 57 63, Fax 0 29 64/94 54 59 Selbsthilfeaktion der Heimatvertriebenen Rund 200 Einzelpersonen haben bisher Aktien gezeichnet Eigentumsansprüche in einer Hand sammeln |