Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 04. Oktober 2003 |
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Wer ist ein Seliger? ... und was unterscheidet ihn vom Heiligen? Als einen Seligen bezeichnet die katholische Kirche jemanden, der beispielhaft christlich gelebt hat und anderen Christen als Vorbild vor Augen gestellt werden kann. Selige beziehungsweise Heilige werden nicht etwa angebetet, sondern als Beispiele hervorragender Frömmigkeit und Nächstenliebe verehrt. Denken wir etwa an Mutter Teresa von Kalkutta, die auch von Nichtchristen bewundert wird. Selige respektive Heilige sind Menschen, die mit der Forderung Christi ernst gemacht haben: "So leuchte Euer Licht vor den Menschen, damit sie eure guten Werke sehen und den Vater im Himmel preisen." (Matthäus 5, 16.) In den Evangelischen Bekenntnisschriften heißt es: "Vom Heiligendienst wird von den Unseren also gelehret, daß man der Heiligen gedenken soll, auf daß wir unseren Glauben stärken, so wir sehen, wie ihnen Gnad widerfahren, auch wie ihnen durch Glauben geholfen ist; dazu, daß man Exempel nehme von ihren guten Werken, ein jeder nach seinem Beruf." (Confessio Augu-stana, XXI.) Im Glaubensbekenntnis, das allen Christen gemeinsam ist, bekennen wir uns zur "Gemeinschaft der Heiligen". Die Begriffe Selige und Heilige werden bisweilen in der Liturgie synonym verwendet. Aber im amtlichen Sprachgebrauch besteht folgender Unter- schied: Genehmigt der Papst die öffentliche Verehrung nur für einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Land, ging eine Seligsprechung voraus. Wird jedoch die Verehrung weltweit gestattet, handelt es sich um eine Heiligsprechung. Voraussetzung einer Seligsprechung ist die Anerkennung außergewöhnlicher Tugenden eines Kandidaten. Auch der durch Wunder belegte Ruf der Heiligkeit ist erforderlich. Als Wunder wird grundsätzlich nur die Heilung von einer organischen Krankheit nach Anrufung eines im Ruf der Heiligkeit Verstorbenen anerkannt, die nach Beurteilung einer Ärztekommission medizinisch nicht erklärbar ist. Zur Begutachtung werden von den Ärztekammern als qualifizierte Fachleute ausgewiesene Ärzte, unbeschadet ihrer Konfession, herangezogen. Selbst Atheisten sind als Gutachter möglich. Ein Seligsprechungsverfahren beginnt auf der Diözesanebene (Landeskirche). Zunächst wird festgestellt, ob der Kandidat, der wenigstens fünf Jahre tot sein muß, im Ruf der Heiligkeit gestorben ist. Sodann wird geprüft, ob auf die Fürsprache des Kandidaten ungewöhnliche Gebetserhörungen bezeugt sind und ob ihm bisher keine öffentliche Verehrung zuteil wurde. Falls dies der Fall sein sollte, würde das Verfahren sofort beendet. Ein vom Bischof Beauftragter muß das Leben des Kandidaten sorgfältig prüfen. Auch muß er nachforschen, ob es im Leben des Verstorbenen etwas gibt, das der Seligsprechung entgegensteht. Sämtliche Veröffentlichungen und Schriften des Kandidaten werden geprüft, ob in ihnen etwas enthalten ist, was gegen Glauben und Sitte (Moral) verstößt. Sodann müssen alle Personen, die den Kandidaten kannten, unter Eid aussagen, was zugunsten oder auch ungunsten des Kandidaten spricht. Der zuständige Bischof muß begründen, was für eine Seligsprechung spricht, besonders hinsichtlich der Aktualität und Bedeutung für die Kirche. In Rom wird noch einmal alles durch eine Kardinalkommission überprüft. Kommen ihre Vertreter zu einem positiven Urteil, stellen sie einen Antrag beim Papst, der letztlich über die Seligsprechung entscheidet. P. L. G. |