28.03.2024

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08.11.03 / Wilhelm v. Gottberg zum "Streitfall" Martin Hohmann

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 08. November 2003


Christ und Patriot im demokratischen Sinne
Wilhelm v. Gottberg zum "Streitfall" Martin Hohmann

Martin Hohmann, der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Fulda, war schon lange ein rotes Tuch für die politische Klasse vom extremen linken Rand bis hin zum linken Flügel der CDU. Auch die Schreibtischsoldaten der Political Correctness in den Redaktionsstuben und den Rundfunk-/Fernsehstudios hatten ihn schon gelegentlich im Visier. Nun ist er zum Streitfall geworden.

Was hat Hohmann auffällig werden lassen? Es sind klare Aussagen zu den Mißständen in dieser Republik. Er thematisiert, was fast alle Meinungsbildner tabuisieren, zum Beispiel den Asylmißbrauch, die Ausländerkriminalität, die deutsche Rolle als Melkkuh der EU und den als Wertewandel verbrämten Werteverlust im Bewußtsein der Gesellschaft. Alle, die Hohmann kennen, schätzen ihn als gläubigen Katholiken und deutschen Patrioten im guten demokratischen Sinn. Er selbst bezeichnet sich als wertkonservativ.

Es ist nun leider so im derzeitigen Deutschland, daß das verfassungsmäßig garantierte Recht der freien Meinungsäußerung denen nicht uneingeschränkt zugebilligt wird, die der demokratischen Rechten angehören. Positionen einzunehmen, die im politischen Spektrum rechts anzusiedeln sind, bedeutet in der heutigen bundesdeutschen Demokratie fast immer die Stigmatisierung rechtsradikal oder rechtsextrem. Diese Erfahrung hat auch Hohmann machen müssen. Hier zeigt sich eine bedenkliche Erosion des wichtigsten Grundrechtes eines demokratischen Gemeinwesens. Das Recht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz gilt nicht mehr uneingeschränkt. Wo bleibt der Protest der sogenannten Verfassungspatrioten?

Der Abgeordnete hat in einer Rede am 3. Oktober (s. auch Seite 3) zu Recht der im In- und Ausland weit verbreiteten Auffassung widersprochen, den Deutschen komme aufgrund ihrer zwölfjährigen NS-Vergangenheit eine einzigartige Rolle als Tätervolk zu. Mit Hinweis auf die starke Beteiligung jüdischer Persönlichkeiten bei der Bolschewisierung Osteuropas und den Verbrechen der Stalin-Ära warf Hohmann die Frage auf, ob man Juden nicht auch als Tätervolk bezeichnen könne. Zuvor hatte er sich klar und eindeutig - wie wir das von ihm kennen - zur deutschen Schuld am Holocaust bekannt. Aber er hatte auch gemahnt, daß sich kein Volk über das andere erheben solle, weil alle dunkle Epochen in ihrer Vergangenheit hätten.

Tätervolk und Juden in Verbindung zu bringen, wenn auch nur in Frageform, kann zu Mißverständnissen führen und Gefühle von Holocaust-Überlebenden verletzen, die es ja noch gibt. Deshalb war es gut, daß sich Hohmann von dieser Passage seiner Rede distanziert hat. Die formulierte Distanzierung hätte durchaus den Hinweis auf die Mißverständlichkeit seiner Redepassage enthalten können. Nur deshalb war sie erforderlich. Hohmann hat in seiner Rede weder die historische Wahrheit verbogen noch antisemitische Äußerungen von sich gegeben.

Warum ist eine kritische Äußerung zur Rolle von Juden beim Völkermord in der Sowjetunion während der Lenin/Stalin-Ära ein "Griff in die unterste Schublade des Antisemitismus"? Das sollte Paul Spiegel, Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland, der diesen Vorwurf erhob, einmal erklären.