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21.02.04 / Leser fragen - Walter Haack antwortet

© Preußische Allgemeine Zeitung / 21. Februar 2004

Leser fragen - Walter Haack antwortet

Witwerrente: Ja oder nein?

Frage: Ich bin 67 Jahre alt und bekomme eine eigene Altersrente von 1.200 Euro. Meine Frau ist vor acht Monaten gestorben. Sie war 63 Jahre alt und hätte mit 65 Jahren eine kleine Altersrente von knapp 150 Euro bekommen. Ein Freund sagte mir, es würde nicht lohnen, einen Antrag auf Witwerrente zu stellen, da meine eigene Rente auf die Witwerrente angerechnet wird und ich deswegen keine Hinterbliebenenrente bekommen könnte.

Antwort: Es ist zwar richtig, daß bei Hinterbliebenenrenten eine Einkommensanrechnung durchgeführt wird, wenn zum Beispiel die eigene Rente den Freibetrag in Höhe von zur Zeit 689,83 Euro übersteigt, aber diese Einkommensanrechnung wirkt sich nicht auf die ersten drei Kalendermonate der Hinterbliebenenrente aus. Da eine Hinterbliebenenrente für zwölf Kalendermonate rückwirkend gezahlt werden kann, haben Sie jetzt noch die Möglichkeit, durch einen Witwerrentenantrag die ersten drei Monatszahlungen zu bekommen. Anschließend können Sie davon ausgehen, daß durch die Einkommensanrechnung keine Witwerrente mehr ausgezahlt wird, da 40 Prozent von dem Anteil Ihrer Rente, der über dem Freibetrag liegt, auf die Witwerrente angerechnet werden.

 

Versicherungskarte erst jetzt gefunden

Frage: Ich bin 67 Jahre alt und bekomme erst seit zwei Jahren meine Altersrente. Nun habe ich in alten Unterlagen noch eine alte Versicherungskarte gefunden und festgestellt, daß die Arbeitszeiten auf der Karte nicht in meiner Rente berück-sichtigt sind. Ist es jetzt zu spät, da meine Rente schon berechnet ist, oder kann ich die Versicherungskarte noch einreichen?

Antwort: Nein, es ist nicht zu spät. Sie können Ihrer LVA oder BfA die Versicherungskarte zuschicken. Wurden die Versicherungszeiten in Ihrer Rente nicht berücksichtigt, wird Ihre Versicherung Ihre Rente neu berechnen. Sie bekommen dann die höhere Rente ausgezahlt, in Ihrem Fall rückwirkend zum Rentenbeginn. Eine überprüfte höhere Rente kann grundsätzlich für vier Kalenderjahre rückwirkend gezahlt werden.

 

Deutsche Beratungsstelle in Spanien / Rentenberatung vor Ort

Zum erstenmal kamen deutsche Rentenexperten zur Beratung nach Spanien. Die Aktion war ein voller Erfolg. An den vier Tagen in Dénia und Almunecar nutzten etwa 400 in Spanien ansässige Deutsche die Beratungstage, um aktuelle Informationen zur Rente zu erhalten.

Die an der Costa Blanca und Costa del Sol lebenden Rentner waren durch Aushänge in deutschen Institutionen und Artikel in deutschsprachigen Zeitungen auf das Angebot der LVA, BfA und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) aufmerksam gemacht worden. Fachleute waren für die LVA Rheinprovinz vor Ort und informierten mit ihren Kollegen von der BfA und der DVKA in Vorträgen zur Rentenzahlung, Krankenversicherung und Beschäftigung in Spanien. Ebenso großen Anklang fanden die persönlichen Beratungen, die aufgrund einer Datenanbindung auch mit dem Blick ins eigene Rentenkonto verknüpft werden konnten.

Die Rentner waren von der Aktion sehr angetan. "Alle haben große Dankbarkeit dafür empfunden, daß wir zu den Menschen nach Spanien gekommen sind", erzählt André Bucher. "Und wir sind gebeten worden wiederzukommen."


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