Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
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Preußische Allgemeine Zeitung / 20. März 2004
Herzlich willkommen im deutschen Sozialsystem Zum 1. Mai kommen fünf osteuropäische Länder in die Europäische Union.
Die bundesdeutsche Ostgrenze ist also dann nicht mehr EU-Grenze, sondern
überhaupt keine Grenze mehr, weil es sich um ein einheitliches europäisches
Binnenland handelt. Die EU ist nämlich nicht nur gemeinsamer Wirtschaftsraum, sondern garantiert
auch die freie Niederlassung aller Staatsangehörigen aller Mitgliedsstaaten in
den Hoheitsgebieten aller anderen Mitglieder (Art. 52 EG-Vertrag). Damit haben
60 Millionen neue EU-Bürger das Recht, sich überall niederzulassen, wo sie
wollen oder wo es ihnen besser geht als zu Hause. In den Beitrittsländern haben wir durchschnittliche Arbeitslosenquoten von
20 Prozent. Mehr als zehn Millionen neue EU-Bürger haben also zu Hause keine
Arbeits- und Existenzchance. Viele von ihnen werden auf die Idee kommen,
westwärts zu ziehen, um bessere Lebensbedingungen und Existenzchancen zu
suchen. Sie dürfen zwar in Deutschland nicht ohne spezielle Genehmigung Arbeit
aufnehmen, sich jedoch unbeschränkt hier aufhalten und ihren ständigen
Wohnsitz nehmen (Art. 8 a EG-Vertrag). Die EU-Verfassung geht in diesem Sinne von einer "Unionsbürgerschaft"
aus (Art. 8 EG-Vertrag), nach welcher grundsätzlich alle EU-Bürger gleiche
Rechte und Pflichten haben, aber auch gleich behandelt werden müssen. Wenn also ab 1. Mai Polen oder Tschechen oder Letten, die zu Hause keine
Berufschance haben, nach Deutschland einwandern, dürfen sie daran nicht
gehindert werden, ihren ständigen Aufenthalt nach Deutschland zu verlegen. Wer
aber in der Bundesrepublik als EU-Bürger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
und hilfsbedürftig ist, dem stehen grundsätzlich Ansprüche auf
Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu, auch wenn man die
Arbeitsgenehmigung nicht hat. Zwar sieht das Hartz-IV-Gesetz vor, daß Ausländer mit Aufenthalt in
Deutschland nur dann sozialhilfeberechtigt sind, wenn ihnen "die Aufnahme
einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte". Dieses Gesetz
tritt aber frühestens 2005 in Kraft. Im übrigen würde eine Einschränkung der
Sozialhilfe gegen das EU-Recht der Gleichheit verstoßen und wohl vom
Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärt werden. Schon früher haben
nämlich in zwei Urteilen die Europarichter 1998 und 2001 Angehörigen anderer
EU-Mitgliedsstaaten grundsätzliche Ansprüche auf soziale Leistungen eines
anderen Landes zuerkannt, sogar wenn sie dort keine förmliche
Aufenthaltserlaubnis hatten (Sala-Urteil vom 12. Mai 1998) oder wenn ein
Europa-bürger sein Existenzminimum einforderte (Grzelczyk-Urteil vom 20.
September 2001). Schon jetzt steht also fest, daß ein Sozialhilfetourismus aus den armen
EU-Beitrittsländern ab 1. Mai nicht nur möglich, sondern auch für die Armen
dieser Länder attraktiv ist, weil sie in den reicheren Ländern damit
Sozialleistungsansprüche erwerben können. Schon in den letzten 20 Jahren haben sich Armeen von Armen aus der Welt
aufgemacht, um aus ihrer Existenznot in das Sozialparadies einzuwandern. Das
Schlupfloch war millionenfacher Asylbetrug. Wer einmal den Boden des deutschen
Sozialparadieses erreicht hatte, war zumindest für einige Jahre versorgt,
konnte auch nach Ablehnung längster Asylprozesse mit schließlicher Duldung und
dadurch mit Dauerunterstützung in Deutschland rechnen. Niemand braucht in
Deutschland zu hungern oder zu frieren, selbst wenn er nicht arbeiten darf oder
will. Wenn sich also zum 1. Mai die Schleusen nach Osten öffnen und das
Sozialparadies Deutschland für alle neuen EU-Bürger frei zugänglich wird, ist
es nur eine Frage der Information, wann sich Armeen der Armen aus dem Osten ins
gelobte Sozialland Deutschland in Bewegung setzen, um hier ihren Aufenthalt zu
nehmen und dem deutschen Sozialsystem die weitere Sorge für ihre Existenz zu
übertragen. Was für die mehr als zehn Millionen arbeitslosen und existenzgefährdeten
armen Menschen aus den Beitrittsländern als neue Existenzchance im deutschen
Sozialsystem sofort möglich wird, wäre aber mittelfristig auch für weitere
zehn bis 20 Millionen Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern rentabel. Ihr
Arbeitseinkommen liegt nämlich heute zum Teil bei einem Drittel oder der
Hälfte dessen, was sie als Sozialeinkommen in Deutschland zu erwarten hätten,
wenn sie bereit sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland zu
verlegen. Da sie von den bisher schon in Deutschland schwarz arbeitenden
Kollegen hören, wie rentabel selbst bei Arbeitsverbot die Kombination von
Sozialgrundleistung und zusätzlichen Schwarzarbeitseinkommen ist, werden vor
allem die niedrig entlohnten Beschäftigten der Beitrittsländer eine
Verbesserung ihrer Situation ebenfalls in Deutschland finden können und suchen. Die Armutswanderung aus den Beitrittsländern vor allem nach Deutschland wird
von den Instituten unterschiedlich geschätzt. Sie dürfte in den nächsten zehn
Jahren zwischen sechs und zwölf Millionen Menschen ausmachen, je nachdem, wie
schnell die Löhne und Sozialleistungen in den Beitrittsländern steigen. Bisher hatten wir in Deutschland für die deutschen Arbeitnehmer soziale
Höchstversorgung in der Welt. Dieses ursprünglich für die deutschen
Arbeitnehmer gedachte Sozialsystem ist auf Betreiben der internationalen
Großkonzerne vorsätzlich von der EU geöffnet worden, um die Sozialkosten der
Konzerne in Europa zu nivellieren. In einem Wasserturm kann Wasser für eine ganze Gegend gespeichert und
ständig geliefert werden. Eine Wassersäule ist aber auf einem offenen See
nicht haltbar. Sie läuft aus, sie nivelliert sich. So werden sich auch die
gegenüber den armen EU-Ländern noch bestehenden Sozialvorteile in Deutschland
nicht mehr halten lassen, weil sie von allen angestrebt werden, die weniger als
deutsche Sozialleistungen verdienen. Zusätzlich fördern Gewerkschaften und
Bundesregierung die Abwanderung deutscher Betriebe und Arbeitsplätze ins
Ausland, so daß auch die Leistungsträ- ger des Sozial- systems immer weniger
werden. Die Nachfrage nach Sozialleistungen steigt also, die Anbieter nehmen ab.
Kohl hat in seiner Einfalt die Zahlmeisterfunktion Deutschlands für alle
anderen europäischen Länder damit gerechtfertigt, daß "diesen geholfen
werden muß, deutsches Wohlstandsniveau zu erreichen". Da er kein Ökonom war,
konnte er nicht wissen, daß die Angleichung auch in Richtung griechischen,
polnischen oder litauischen Wohlstandsniveaus möglich und sogar wahrscheinlich
ist. Ein Sonderproblem kommt dabei aus der Slowakei auf Deutschland zu: Denn dort
lebt rund eine halbe Million Roma und Sinti schon seit Jahrzehnten überwiegend
von der Sozialhilfe. Diese betrug bisher knapp 70 Euro monatlich pro Person, ist
aber nun von der Slowakei auf 35 Euro pro Person herabgesetzt worden, um diese
nicht integrierbare, besonders kriminalitätsintensive und häufig rebellierende
Minderheit zur Westwanderung zu bewegen. Wer von diesen Roma und Sinti also ab
1. Mai bereit ist, nach Deutschland zu ziehen, kann hier mit dem Zwanzigfachen
der Sozialhilfe rechnen, die er in der Slowakei zur Zeit bekommt, und die Roma
und Sinti wissen auch, wie man sich auch sonst zusätzlich etwas beschafft. Die
Slowakei wird also alles tun, um ihr ethnisches Roma-Problem an die reichen
EU-Länder abzugeben, vor allem an Deutschland, zumal sie hier aus historischen
Schuldgefühlen Vorzugsbehandlung genießen. Und wenn in drei Jahren auch noch
mehr als eine Million rumänische Roma westwärts ziehen dürfen, wird die
deutsche Bevölkerung wütend nach den politisch Schuldigen suchen, sie aber
nicht mehr finden, weil sie bis dahin längst abgewählt und untergetaucht sind. Der derzeitigen Bundesregierung sowie den Gewerkschaften ist der Vorwurf zu
machen, daß sie nur an die Sicherung des Arbeitskartells gedacht haben - die
Immigranten aus den Beitrittsländern dürfen in einer bis zu siebenjährigen
Übergangszeit nicht ohne Genehmigung Arbeitsplätze bekommen -, daß sie aber
an eine Sozialimmigration und deren Folgen nicht gedacht und dagegen nicht
ebenfalls durch Übergangszeiten Vorsorge getroffen haben. Wieder einmal haben Gewerkschaften und Bundesregierung die deutschen
Leistungsträger betrogen, indem sie deren Leistungsertrag nicht nur an 16
europäische Länder als Transferleistung über EU-Subventionen verteilen,
sondern auch an jeden, der aus diesen Ländern als Sozialimmigrant zu uns kommt.
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