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Preußische Allgemeine Zeitung / 08. Mai 2004
Wann kippt die Wehrpflicht? Das fragen sich Militärs, Politiker und natürlich die heranwachsenden Jugendlichen. Auch wenn Bundesverteidigungsminister Peter Struck in einer ersten Reaktion darauf beharrt, das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Köln habe keinen Einfluß auf die Einberufungspraxis, ist die Wehrpflichtdiskussion durch dieses Urteil weiter vorangekommen. Das Gericht hatte bemängelt, daß die derzeitige Anwendung der Wehrpflicht den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot verletze. Es gebe mittlerweile so viele Ausschlußgründe, daß nur noch etwa die Hälfte eines Jahrganges eingezogen werde. Viele gute Gründe sprechen für die Beibehaltung der Wehrpflicht, aber mindestens ebenso viele für deren Abschaffung. Und die werden immer mehr. Selbst in den beiden großen Parteien mehren sich die Stimmen der Wehrpflichtgegner, deren Argumente nichts mehr mit Populismus zu tun haben. Auch ihre Verfechter können es nicht mehr wirklich leugnen: Die Wehrpflicht in ihrer heutigen Form ist ein Auslaufmodell. Die Befürworter der Wehrpflicht berufen sich auf Altbundespräsident Theodor Heuss, der die Wehrpflicht einst als "legitimes Kind der Demokratie" bezeichnet hatte. Für sie ist der Wehrdienst eine selbstverständliche Verpflichtung der Jugend gegenüber der Gesellschaft, ein Beitrag zum Gemeinwohl, der jedem jungen Mann zuzumuten sei. Dem halten die Verfechter einer Freiwilligenarmee entgegen, daß die Wehrpflicht nicht mehr allgemein und schon lange nicht mehr gerecht sei. Frauen würden beispielsweise überhaupt nicht eingezogen, obwohl ihnen mittlerweile der freiwillige Dienst in allen Bereichen der Streitkräfte offenstehe. Wer das Recht auf Wehrdienst für sich reklamiere, müsse auch die Pflicht dazu akzeptieren, so das berechtigte Argument. Ein Blick auf die neuen Einberufungsrichtlinien zeigt, daß von Wehrgerechtigkeit tatsächlich nicht mehr die Rede sein kann. Ganze Gruppen von Wehrpflichtigen sind von vornherein von einer Einberufung ausgenommen, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Mit der neuen Einberufungspraxis sollte die Wehrpflicht an die Reform der Bundeswehr und die Anforderungen der Streitkräfte im Einsatz angepaßt werden. Struck, der sonst vieles mit dem Argument abwimmelt, er sei nicht der Wirtschaftsförderungsminister, spricht plötzlich davon, er wolle sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten Rechnung tragen. Die erste Gruppe, die nicht mehr eingezogen wird, bilden Verheiratete und Wehrpflichtige, die in eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben. Begründet wird dies mit dem grundgesetzlich verankerten Schutz von Ehe und Familie. Verheiratete Wehrpflichtige würden deshalb zu ihrer sozialen Entlastung nicht mehr herangezogen. Und weil die Bundeswehr niemanden diskriminieren will, dürfen die Schwulen eben gleich mit zu Hause bleiben. Auch wer das 23. Lebensjahr bereits vollendet hat, muß nicht mehr zum Bund. Mit dieser Maßnahme will das Verteidigungsministerium auf die angespannte Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt reagieren und sowohl den Wehrpflichtigen als auch der Wirtschaft mehr Planungssicherheit geben. Wer also nicht gleich nach der Schule oder der Ausbildung eingezogen wird, hat gute Chancen, davonzukommen. Und wer es clever anstellt, sorgt durch die Geltendmachung von Zurückstellungsgründen dafür, daß seine Einberufung lange genug hinausgezögert wird, bis die Bundeswehr ihn aus Altersgründen nicht mehr haben will. Zukünftig wird auch nur noch derjenige einberufen, der eine der beiden höchsten Tauglichkeitsstufen hat. Kein Wunder also, daß sich die Angehörigen einer Generation, die im Schulsport und auch sonst kaum noch gefordert wird und daher viele körperliche Mängel aufweist, erfreut die Hände reiben. Zur Not läßt sich ja auch noch etwas nachhelfen. Tips, wie man das Ergebnis seiner Tauglichkeitsuntersuchung beeinflußt, gibt es im Internet. Für den freiwilligen Dienst sollen diese von der Truppe als "Wehrkrüppel" verspotteten jungen Männer dann aber plötzlich doch wieder tauglich sein. Damit entkräftet das Ministerium sein eigenes Argument, die Streitkräfte hätten nur noch Bedarf an besonders qualifizierten und gesundheitlich geeigneten Wehrpflichtigen. Wehrpflichtige mit Hochschulreife werden nicht einberufen, wenn sie einen Vertrag für eine betriebliche Ausbildung vorweisen können. Diese Zurückstellung gilt bis zum Ende der Ausbildung. Dann kommt die Einberufung - vorausgesetzt, die Altersgrenze ist nicht überschritten. Absolventen, die studieren wollen, kommen allerdings nicht in den Genuß dieser Regelung. Abiturienten wird nun aber nachgesagt, intelligent zu sein, also finden sie Mittel und Wege, den Wehrdienst zu umgehen. Wer kann es ihnen auch ernsthaft verübeln? Als Abiturient Grundwehrdienst zu leisten und Tätigkeiten auszuüben, für die man als Zeit- und Berufssoldat lediglich einen Hauptschulabschluß benötigt, kann nicht befriedigen, zumal es den Vorgesetzten - beim Minister angefangen - nicht mehr gelingt, den zukünftigen Akademikern die Sinnhaftigkeit ihres militärischen Tuns zu vermitteln. Wen das Schicksal trotz aller Ausnahmeregelungen doch getroffen hat, den "neunmonatigen militärischen Schnupperkurs" abzuleisten, der kann, so er denn überhaupt keine Lust hat, zum Bund zu gehen, in den Zivildienst flüchten. Während sich der Wehrdienstverweigerer früher vor einer Kommission ausführlich zu rechtfertigen und seine Verweigerungsgründe zu erklären hatte, reicht heute die bloße Mitteilung, daß man aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten will. Postkarte genügt. Kirche statt Kaserne oder Teeküche statt Truppenübungsplatz, das ist für viele eine attraktive Alternative. Übertrieben ließe sich sagen, daß nur noch derjenige eingezogen wird, der auch wirklich Soldat werden will - oder der zu dumm ist, sich zu drücken. Tatsache ist, daß oft nicht gerade die Besten ihrer Wehrpflicht nachkommen. Das bekommt man natürlich nicht im Ministerium oder in den Kommandobehörden zu spüren, damit müssen die Vorgesetzten auf Kompanieebene fertig werden. Früher wurde gespottet, im Unteroffizierskorps herrsche ein Intelligenzquotient in der Höhe der Außentemperatur, während es bei den Wehrpflichtigen IQ = Außentemperatur + 10 seien. Heute dürfte es genau umgekehrt sein. Bei den Unteroffizieren kann die Bundeswehr eine Personalauswahl treffen und die jungen Vorgesetzten gut ausbilden. Bei den Wehrpflichtigen dagegen muß sie mittlerweile nehmen, was noch für den Wehrdienst übrigbleibt. Kein Wunder also, daß die Verfechter der Wehrpflicht immer weiter in die Defensive geraten. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigen, wäre das der schnelle Todesstoß für die Wehrpflicht. Doch bis es soweit ist, wird die Wehrpflichtdebatte noch heftig weitergeführt werden.
Gibt es bald keinen "neunmonatigen militärischen Schnupperkurs" mehr? Ob Peter Struck die Wehrpflicht noch lange verteidigen kann, ist angesichts der anwachsenden Zahl von Gegnern in allen Parteien sowie der inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht in Prüfung befindlichen Frage der Wehrgerechtigkeit offen. Foto: vario-press |