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Preußische Allgemeine Zeitung / 08. Mai 2004
Zu den neuen Bestimmungen bei der gesetzlichen Rente stellen viele Leser Fragen an unsere Redaktion. Im folgenden veröffentlichen wir die wichtigsten Fragen und die entsprechenden Expertenantworten. Frage: Welche Änderungen durch die Rentenreform treffen auf mich als Altrentner zu? Antwort: Sie zahlen künftig den vollen Pflegekassenbeitrag, sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Zudem sind Sie von der diesjährigen Aussetzung der Rentenanpassung betroffen. Außerdem bekommen Sie die Einführung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors zu spüren. Er berücksichtigt das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern bei der Rentenanpassung. Zudem wird Ihre Rente ab dem 1. Januar 2005 zu 50 Prozent der Besteuerung unterliegen.
Frage: Mir wurde nach meiner Ehescheidung beim Versorgungsausgleich ein bestimmter Betrag abgezogen und auf meine Ex-Frau übertragen. Was mache ich, wenn ich nach einer Gesetzesänderung plötzlich weniger Rente erhalte? Antwort: Stellen Sie einen Abänderungsantrag beim Familiengericht.
Frage: Sind auch Personen, die bereits Rentner sind, ab dem 1. Januar 2005 in vollem Umfang der Besteuerung unterworfen? Antwort: Bestandsrentner, das heißt Rentner, die bereits vor 2005 Leistungen bezogen haben, und Neuzugänge des Jahres 2005 werden nur zu 50 Prozent der Besteuerung unterliegen. Der Besteuerungsanteil wird für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang bis 2020 in Zwei-Prozent-Schritten pro Jahr auf 80 Prozent erhöht, anschließend in Ein-Prozent-Schritten bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben. Der steuerfreie Teil der Jahresbruttorente wird für jedes Rentenjahr auf Dauer festgeschrieben.
Frage: Wenn der Beitragssatz in der Krankenversicherung geändert wird, wann wirkt sich das dann auf meine Rente aus? Antwort: Ab dem dritten Monat nach der Änderung des Beitragssatzes. Wenn Ihre Krankenkasse also zum Beispiel am 1. Januar ihren Beitrag ändert, bekommen Sie das schon am 1. April zu spüren. Bisher wurden für gewöhnlich jährliche Beitragssatzänderungen zum 1. Juli eines Jahres vorgenommen.
Frage: Meine monatliche Rente soll sich zum 1. April verringern. Bisher erhielt ich einen Zuschuß zur Kranken- und Pflegeversicherung. Warum jetzt nicht mehr? Antwort: Durch die Änderung im Rahmen der Pflegeversicherung entfällt der Zuschuß. Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen die Beiträge zur Pflegeversicherung künftig selbst tragen - also 1,7 statt 0,85 Prozent.
Frage: Werden meine Schulzeiten ab dem 1. Januar 2005 noch bewertet? Antwort: Von diesem Stichtag an wird die Bewertung der schulischen Ausbildungszeiten stufenweise verringert. Ab dem Jahr 2009 endet die bisher rentensteigernde Bewertung der Schul- und Hochschulzeiten.
Frage: Wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf meine Pension als Beamtin angerechnet? Antwort: Ja, diese Angabe ist korrekt. Renten werden nämlich auf Pensionen angerechnet. Näheres dazu kann Ihnen jedoch nur Ihr Dienstherr sagen, da dies nach beamtenrechtlichen Vorschriften geschieht. |