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26.06.04 / Mit Brief und (preußischem) Siegel / Die Wandlung des Adlers des Hohenzollernstaates im Spiegel ost- und westpreußischer Hoheitszeichen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 26. Juni 2004


Mit Brief und (preußischem) Siegel
Die Wandlung des Adlers des Hohenzollernstaates im Spiegel ost- und westpreußischer Hoheitszeichen
von Eckard Czeplak

Am 18. Januar 1701 krönte sich Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (1688-1713) in Königsberg zum König in Preußen, womit politisch die Rangerhöhung des Kurfürsten von Sachsen durch die Krönung zum König von Polen und die Anwartschaft des Kurfürsten von Hannover auf die Königskrone in England ausgeglichen werden sollte. Mit der auf die anderen brandenburgischen Länder übertragenen Königswürde ging zugleich der Name des Herzogtums Preußen auf den brandenburg-preußischen Gesamtstaat über.

Gleichzeitig wurde im Wappen für das Königreich der schwarze Adler des Herzogtums mit den goldenen Kleestengeln übernommen. Der Adler stammt noch vom Deutsch-Ordensstaat und wurde vom Orden gezielt in Anlehnung an den Reichsadler gewählt. Die Brust des herzoglichen Adlers war zur Zeit der Lehnsabhängigkeit von Polen, von Herzog Albrecht (1525-1568) bis zum Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640-1688), mit dem Monogramm des jeweiligen polnischen Königs belegt. Im Frieden von Oliva 1660 wurde von den Großmächten die völlige Souveränität des Herzogtums anerkannt. Nach erzwungener Erbhuldigung der Stände am 18. Oktober 1663 trug der Adler das Monogramm FW für Friedrich Wilhelm. Unter Kurfürst Friedrich III. erhielt der Adler nur ein F auf die Brust. Mit der Krönung 1701 wurde dieses F in ein FR für Fridericus Rex geändert. Dieses Monogramm wurde von den nachfolgenden Königen Friedrich Wilhelm I. (1713-1740) und Friedrich der Große (1740-1786) auf dem Wappenadler nicht geändert. Zur Zeit der Könige Friedrich Wilhelm II. (1786-1797) und Friedrich Wilhelm III. (1797-1840) trug der Adler das Monogramm FWR auf der Brust.

Als Königswürde erhielt der heraldische Adler eine Königskrone und in seinem (heraldisch gesehen) rechten Fang ein Zepter und in seinem linken einen Reichsapfel. Bei der Krönung in Königsberg diente als Zepter das alte Kurfürstenzepter, das durch Hinzufügen eines Adlers umgestaltet wurde. Den Leib des Adlers bildete ein Rubin, den Peter der Große dem Kurfürsten Friedrich III. geschenkt haben soll. Das Zepter war bisher das Symbol der Kurwürde. Krone und Reichsapfel wurden für die Krönung neu gefertigt. Nur das Gestell dieser ersten preußischen Krone - ein Reif mit acht Bügeln, Globus und Kreuz - blieb erhalten. 1889 erging die Kabinettsorder zur Fertigung einer königlich preußischen Hauskrone. Nach dem Entwurf von Professor Emil Doepler wurde von dem Hofjuwelier Schaper eine goldene, mit 142 Diamantrosen, 18 Brillanten, acht Dicksteinen, acht Birnperlen und zwei großen Saphiren geschmückte Krone gefertigt. Sie - oder zumindest doch ihr Gestell - befindet sich heute auf der Hohenzollernburg bei Hechingen.

Der preußische Adler des Königreiches wurde in zwei unterschiedlichen Grundformen dargestellt. Es war einmal der heraldische Adler mit senkrechter Körperachse, symmetrisch gespreizten Flügeln mit Kleestengel und immer (heraldisch gesehen) nach rechts blickend. Diese Form wurde meist in einem Wappenschild verwendet, aber seit der Mitte des 19. Jahrhunderts zunehmend auch in freiem Feld. Die andere Darstellung zeigt den Adler in natürlicher Form mit schräger Körperachse, asymmetrisch ausgebreiteten Flügeln ohne Kleestengel und meist nach rechts blickend. Diese Form wurde bevorzugt im freien Feld verwendet.

Der Adler fand als Symbol des Staates eine vielfältige Verwendung. Auf alten Gegenständen finden wir ihn heute immer noch vor. Er befindet sich in beiden unterschiedlichen Grundformen auf alten Helmen, Amtsabzeichen, Fahnen, Uniformknöpfen, Orden, Münzen, Dienstsiegeln und anderen Dingen mehr. Die detaillierte Darstellung des Adlers war vielfältig und unterlag, wenn auch in der Grundform vorgegeben, dem künstlerischen Entwurf beziehungsweise der handwerklichen Ausführung. So wurden dem Adler häufig Attribute beigegeben, die einen besonderen Symbolcharakter ausdrückten, zum Beispiel ein Schwert bei der Verwendung des Adlers im Justizwesen oder Militärwesen. Erst ab Anfang des 19. Jahrhunderts wurde versucht, die heraldische Form zu vereinheitlichen.

Etwa von 1823 bis etwa 1871, auch noch 1874, erfolgte die Darstellung des Adlers in Anlehnung an einen Entwurf von Daniel Christian Rauch (1777-1857), bei dem die Federn (meist neun, mit dazwischen liegenden Spieren) der Flügel radial nach außen gestreckt sind, bei der älteren Ausführung mit hochgestreckten Flügelspitzen, und mit Zepter und Reichsapfel außerhalb der Flügel. Bei diesem Entwurf sind die Klauen mit Zepter und Reichsapfel neben den Flügeln angeordnet.

Ab etwa 1843, unter König Friedrich Wilhelm IV. (1840-1861), trug der Adler wieder das Monogramm FR, das Monogramm des Gründers des Königreiches. 1869 und 1889 erfolgt jeweils eine Änderung in der detaillierten Darstellung. Nur das Militär behielt die Darstellung des Adlers mit schräger Körperachse und Schwert in der Klaue bis 1918 bei.

Anhand von Dienstsiegeln lassen sich die verschiedenen Formen des Adlers als Staatssymbol anschaulich darstellen. Die großen preußischen Majestätssiegel tragen im Siegelbild eine Reiterdarstellung des Königs, die Staatssiegel ein Vollwappen mit bis zu 52 Wappenfeldern und die Siegel der mittleren Behörden, wie Direktionen oder Landgerichte, einen Wappenschild mit dem heraldischen Adler. Die unteren Behörden führten im Siegelbild den Adler im freien Feld.

Die Siegel dienten zur Beglaubigung im Schriftverkehr neben der Unterschrift. Im 18. Jahrhundert wurde der Siegelabdruck mit Siegellack gefertigt oder mit einem Prägesiegel in eine Oblate auf der Urkunde eingepreßt. Mit dem beginnenden 19. Jahrhundert setzte sich in zunehmendem Maße aus praktischen Gründen das Farbdrucksiegel durch. Noch bis 1918 besaß jede Dienststelle beide Formen des Siegels, die Schrift und der Adler eingeschnitten in die Siegelplatte für Lackabdrücke und die Schrift mit Adler erhaben auf der Siegelplatte für Farbabdrücke.

 

Preußenadler im Wandel der Zeit: Das linke Siegelbild (1801-1806) zeigt den Adler in natürlicher Form mit leicht schräger Körperachse und asymmetrischer Flügelstellung. Das mittlere Siegelbild (ca. 1843-1869) zeigt den von Daniel Christian Rauch (1777-1857) entworfenen Adler mit senkrechter Körperachse, mit hochgestreckten Flügelspitzen und mit Zepter und Reichsapfel außerhalb der Flügel, die symmetrisch aufgerichtet und mit Kleestengel belegt sind. Der auf dem rechten Siegelbild (1889-1918) zu sehende heraldische Adler, der mit seinen nach unten gerichteten Federn und den Arabesken dem wilhelminischen Wappentier des Kaiserreiches ähnelt, entstammt einem Entwurf von Emil Döpler (1855-1922) (Die Siegelstempel sind seitenverkehrt dargestellt) Foto: Czeplak


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