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Preußische Allgemeine Zeitung / 03. Juli 2004
Der verräterische Satz kommt erst ganz am Schluß: "Da ... auch die
finanziellen Folgen einer Änderung dieser Regelung nicht absehbar wären, muß
es bei den bisherigen Regelungen bleiben." So weit sind wir also im
Rechtsstaat Deutschland - Unrecht muß Unrecht bleiben, da Gerechtigkeit zu
teuer wäre. Der zitierte Satz stammt aus einem Brief des SPD-Abgeordneten Hans-Joachim
Hacker, Stellvertretender Fraktionsvorsitzer im Deutschen Bundestag. Er gibt
darin, stellvertretend für seinen Fraktions- und Parteichef Franz Müntefering,
die Haltung der Sozialdemokratie zu den Enteignungen in der SBZ 1945 bis 1949
wieder. Genauer: zur Weigerung der derzeitigen wie der vorangegangenen
Bundesregierung, die Opfer angemessen zu entschädigen oder ihnen, soweit heute
noch möglich, ihr Eigentum zurückzugeben. Zur Erinnerung: Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und sein
Chefunterhändler Wolfgang Schäuble hatten jede Form von Rückgängigmachung
der Enteignungen abgelehnt, da angeblich Moskau gedroht hatte, sonst der
Wiedervereinigung nicht zuzustimmen. Diese Behauptung hat sich inzwischen als
unwahr erwiesen, unter anderem durch Aussagen von Ex-Präsident Michail
Gorbatschow und anderen hochrangigen Politikern der Sowjetunion. Viele
Rechtsexperten sind daher der Auffassung, dieser sogenannte
Restitutionsausschluß erfülle den Tatbestand der Hehlerei. Einer dieser Experten, Hans-Wolff Graf vom "Deutschen Bundesverband für
Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik" in München, hatte bei Müntefering
nachgefragt, ob denn die SPD (die sich selbst ja als Vorkämpferin sozialer
Gerechtigkeit sieht) aufgrund der heute bekannten Tatsachen nicht zu einer
anderen Bewertung komme als seinerzeit Kohl und Schäuble. Müntefering ließ
durch Hacker antworten, und der machte es sich reichlich einfach. Langatmig zitiert er die einschlägigen Bestimmungen des Einigungsvertrags
und die Urteile des Bundesverwaltungs- sowie des Bundesverfassungsgerichts, als
ob dies alles dem Fragesteller nicht hinlänglich bekannt wäre! Er räumt zwar
ein, daß "die auf Besatzungsrecht basierenden Enteignungsmaßnahmen nicht den
Anforderungen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gerecht werden" (das es
zum fraglichen Zeitraum noch gar nicht gab). Doch obwohl er Verständnis dafür
zeigt, daß der Fortbestand der Enteignungen "von Betroffenen nur schwer
akzeptiert wird", bekräftigt er die Haltung der SPD, "an den
gesetzgeberischen Grundentscheidungen festzuhalten". Vorgeblich wegen der
rechtlichen, in Wahrheit aber wohl vor allem wegen der finanziellen Folgen einer
nachträglichen Entschädigung der Enteignungsopfer. So trifft sich die jetzige mit der früheren Regierung: Was "Vater Staat"
sich einmal - wenn auch zu Unrecht - angeeignet hat, will er auf jeden Fall
behalten. Die Große Koalition, die mancher Bürger aus ganz anderen Gründen
herbeisehnt - hier haben wir sie, als "Koalition der Hehler". H. J. M. |
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