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03.07.04 / Große Koalition der Hehler / SPD "bedauert" Enteignungsopfer, will aber

© Preußische Allgemeine Zeitung / 03. Juli 2004


Große Koalition der Hehler
SPD "bedauert" Enteignungsopfer, will aber von Entschädigung nichts wissen

Der verräterische Satz kommt erst ganz am Schluß: "Da ... auch die finanziellen Folgen einer Änderung dieser Regelung nicht absehbar wären, muß es bei den bisherigen Regelungen bleiben." So weit sind wir also im Rechtsstaat Deutschland - Unrecht muß Unrecht bleiben, da Gerechtigkeit zu teuer wäre.

Der zitierte Satz stammt aus einem Brief des SPD-Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Stellvertretender Fraktionsvorsitzer im Deutschen Bundestag. Er gibt darin, stellvertretend für seinen Fraktions- und Parteichef Franz Müntefering, die Haltung der Sozialdemokratie zu den Enteignungen in der SBZ 1945 bis 1949 wieder. Genauer: zur Weigerung der derzeitigen wie der vorangegangenen Bundesregierung, die Opfer angemessen zu entschädigen oder ihnen, soweit heute noch möglich, ihr Eigentum zurückzugeben.

Zur Erinnerung: Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und sein Chefunterhändler Wolfgang Schäuble hatten jede Form von Rückgängigmachung der Enteignungen abgelehnt, da angeblich Moskau gedroht hatte, sonst der Wiedervereinigung nicht zuzustimmen. Diese Behauptung hat sich inzwischen als unwahr erwiesen, unter anderem durch Aussagen von Ex-Präsident Michail Gorbatschow und anderen hochrangigen Politikern der Sowjetunion. Viele Rechtsexperten sind daher der Auffassung, dieser sogenannte Restitutionsausschluß erfülle den Tatbestand der Hehlerei.

Einer dieser Experten, Hans-Wolff Graf vom "Deutschen Bundesverband für Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik" in München, hatte bei Müntefering nachgefragt, ob denn die SPD (die sich selbst ja als Vorkämpferin sozialer Gerechtigkeit sieht) aufgrund der heute bekannten Tatsachen nicht zu einer anderen Bewertung komme als seinerzeit Kohl und Schäuble. Müntefering ließ durch Hacker antworten, und der machte es sich reichlich einfach.

Langatmig zitiert er die einschlägigen Bestimmungen des Einigungsvertrags und die Urteile des Bundesverwaltungs- sowie des Bundesverfassungsgerichts, als ob dies alles dem Fragesteller nicht hinlänglich bekannt wäre! Er räumt zwar ein, daß "die auf Besatzungsrecht basierenden Enteignungsmaßnahmen nicht den Anforderungen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gerecht werden" (das es zum fraglichen Zeitraum noch gar nicht gab). Doch obwohl er Verständnis dafür zeigt, daß der Fortbestand der Enteignungen "von Betroffenen nur schwer akzeptiert wird", bekräftigt er die Haltung der SPD, "an den gesetzgeberischen Grundentscheidungen festzuhalten". Vorgeblich wegen der rechtlichen, in Wahrheit aber wohl vor allem wegen der finanziellen Folgen einer nachträglichen Entschädigung der Enteignungsopfer.

So trifft sich die jetzige mit der früheren Regierung: Was "Vater Staat" sich einmal - wenn auch zu Unrecht - angeeignet hat, will er auf jeden Fall behalten. Die Große Koalition, die mancher Bürger aus ganz anderen Gründen herbeisehnt - hier haben wir sie, als "Koalition der Hehler". H. J. M.


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