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03.07.04 / Von Frankreich und Polen lernen?

© Preußische Allgemeine Zeitung / 03. Juli 2004


Von Frankreich und Polen lernen?

In Frankreich hat die französische Sprache Verfassungsrang. Auf dieser Grundlage heißt es im Sprachengesetz von 1994: "Als Sprache der Republik ist die französische Sprache ein grundlegender Bestandteil der Persönlichkeit und des Kulturerbes Frankreichs." Das Gesetz regelt alles, was mit dem Gebrauch der Sprache und ihrem Schutz vor Verstümmelung und Primitivierung zu tun hat. Dazu gehören die Bezeichnungen von Gütern, Erzeugnissen und Dienstleistungen, deren Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, der Garantieumfang, die Rechnungen und Quittungen sowie die Werbung. Dabei gibt es Sonderregelungen für Produkte ausländischer Herkunft. Arbeitsverträge müssen auf Französisch abgefaßt sein, auf Wunsch eines Ausländers auch in dessen Landessprache. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Geldstrafen. Die Sprachgesetzgebung bindet nicht den Privatmann, es sei denn, es ginge um öffentliche Aufträge. 90 Prozent der Franzosen unterstützen das Gesetz, eine Tatsache, die in Deutschland kaum bekannt ist. In einem weiteren Gesetz ist der Anteil französischsprachiger Lieder in Rundfunk (40 Prozent) vorgeschrieben. Sonstige Sendungen einschließlich der Werbung in Fernseh- und Rundfunkanstalten sind ebenfalls im Sinne der französischen Sprache geregelt.

Auch Polen hat seit 1999 sein "Gesetz zum Schutz der polnischen Sprache" im Hinblick darauf, daß sie "ein grundlegender Bestandteil der nationalen Identität und ein nationales Kulturgut ist". Es verpflichtet "alle Organe der öffentlichen Gewalt sowie alle anderen Institutionen und Organisationen, die sich am öffentlichen Leben beteiligen, zum Schutz der polnischen Sprache". In diesem Gesetz wird der "Rat für Polnische Sprache und seine Befugnisse" als ein Begutachtungsorgan im Bereich der Verwendung der polnischen Sprache eingesetzt, der mindestens alle zwei Jahre dem Parlament und dem Senat einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse der Bemühungen zum Schutz der polnischen Sprache vorlegen muß. W. B.


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