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10.07.04 / Späte Gerechtigkeit für gequälte Kinder / Norwegische Vereinigung "Krigsbarnforbundet Lebensborn" hat finanzielle Wiedergutmachung erstritten

© Preußische Allgemeine Zeitung / 10. Juli 2004


Späte Gerechtigkeit für gequälte Kinder
Norwegische Vereinigung "Krigsbarnforbundet Lebensborn" hat finanzielle Wiedergutmachung erstritten
von H.-J. von Leesen

Seitdem sich vor einigen Jahren in Norwegen die "Kriegskinder" aus Verbindungen von Norwegerinnen und deutschen Soldaten zu wehren begonnen hatten gegen die Diffamierungen, die ihnen jahrelang von norwegischer staatlicher wie privater Seite widerfahren waren, berichtete die PAZ immer wieder über den Fortgang der Forschungsarbeiten über die "Lebensborn-Heime", in denen die meisten dieser Kinder zur Welt kamen, wie auch über deren Forderungen nach einer Wiedergutmachung durch den Staat (siehe zuletzt Folge 49 vom 9. Dezember 2002). Nach Auflösung der "Lebensborn-Heime" nach Kriegsende steckte man die Kinder in staatliche Heime. Dort wurde eine große Anzahl von ihnen auf das schändlichste mißhandelt. Es liegen erschütternde Zeugnisse vor, wie man damals die Mütter und ihre Kinder malträtierte. Kinder wurden in Heilanstalten gesperrt und für geistig behindert erklärt, da sie "von minderwertigen Frauen zur Welt gebracht worden seien, die sich mit Besatzern abgegeben hatten". Ihnen wurde "das Deutsche herausgeprügelt". Sie wurden Opfer von Vergewaltigungen. Vor Gericht wurde ein Fall geschildert, in dem einem kleinen Mädchen mit einem Nagel ein Hakenkreuz in die Stirn geritzt wurde. Kinder wurden Opfer pädophiler Heimerzieher, und das alles, ohne daß die Täter zur Rechenschaft gezogen worden wären.

Die nunmehr in die Jahre gekommenen "Deutschen-Kinder" begannen sich zu wehren und gründeten den "Krigsbarnforbundet Lebensborn", der vom norwegischen Staat nicht nur eine Ehrenerklärung, sondern auch eine Entschädigung forderte. Tatsächlich entschuldigte sich der norwegische Staat bei ihnen, lehnte aber zunächst ab, sie finanziell zu entschädigen. Vor Gericht wurde eine Klage abgewiesen, da die Taten verjährt seien. Die Gruppe wendete sich an die UN-Menschenrechtskommission, die sich aber für nicht zuständig erklärte, da die UN-Menschenrechtskonvention erst 1953 in Kraft getreten sei. Die "Deutschen-Kinder" ließen nicht locker und riefen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Unter Druck geraten, erklärte der norwegische Justizminister Odd Einar Doerum nun endlich in Oslo, die ungefähr 12.000 Kinder norwegischer Mütter und deutscher Besatzungssoldaten sollten Entschädigungszahlungen bekommen, die zwischen 2.000 und 200.000 Kronen liegen (ungefähr 2.500 beziehungsweise 25.000 Euro). Die Gesellschaft müsse die Verantwortung für die systematischen Schikane übernehmen, unter der die "Kriegskinder" zu Leiden hatten.


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