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Preußische Allgemeine Zeitung / 10. Juli 2004
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat eine von SPÖ und Grünen voriges Jahr im Wiener Landtag beschlossene Änderung des Wahlrechts aufgehoben: Das Wahlrecht auf Bezirksebene, das es bereits für EU-Bürger gibt, darf nicht auf andere Ausländer ausgedehnt werden. Das Urteil, das einer von ÖVP und FPÖ eingebrachten Klage folgt, wird mit dem "Homogenitätsprinzip" begründet, demzufolge für Bund, Länder und Gemeinden ein einheitliches Wahlrecht gelten müsse. Das Urteil ist eine herbe Enttäuschung für die neue Landesvorsitzende der Grünen, eine als Studentin eingewanderte Griechin, die sich erst kürzlich türkische Bezirksvorsteher in Wien gewünscht hatte. Die SPÖ strebt jetzt eine das Ausländerwahlrecht betreffende Änderung der Bundesverfassung an. Da Zweidrittelmehrheiten aber nur möglich sind, wenn ÖVP und SPÖ zustimmen, könnte es im "Österreich-Konvent", der sich mit der "Bundesstaatsreform" befaßt, zu mancherlei Gegengeschäften kommen. RGK |
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