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10.07.04 / "Angesichts geschändeter Menschenwürde" / Pater Lothar Groppe über den 20. Juli und den Unterschied zwischen staatlichem und Naturrecht / Teil I

© Preußische Allgemeine Zeitung / 10. Juli 2004


"Angesichts geschändeter Menschenwürde"
Pater Lothar Groppe über den 20. Juli und den Unterschied zwischen staatlichem und Naturrecht / Teil I

Der deutsche Historiker Golo Mann sagte einmal, der Mensch werde blind gegenüber sich selbst und der Zukunft dadurch, daß er blind und unwissend wird gegenüber seiner Vergangenheit. Wenn es also einer Rechtfertigung bedürfte, daß wir alljährlich des Jahrstages der Erhebung gegen Hitler gedenken, liegt sie in der Wahrheit dieses Satzes begründet. Es gehört längst zur Tradition, daß wir uns der Männer und Frauen erinnern, die dem Ruf ihres Gewissens folgten und aufstanden gegen gottlose Tyrannei, die ihr eigenes Leben für nichts erachteten, um die geschändete Menschenwürde wieder herzustellen, und die dann der Rache des Tyrannen erlagen. Tradition pflegen heißt nicht Asche konservieren, sondern die Flamme bewahren. Ohne die Erfahrung der Vergangenheit und ohne Blick in die Zukunft vermögen wir nicht die Gegenwart verantwortlich zu bewältigen.

Als der Präsident des Volksgerichtshofs den angeklagten Legationsrat Adam von Trott zu Solz fragte, wie er es habe wagen können, die Hand verbrecherisch gegen den "Führer" zu erheben, erwiderte dieser: "Es ist kein Verbrechen, einen Verbrecher daran zu hindern, weitere Verbrechen zu begehen."

Diese Antwort scheint mir der Schlüssel zum Verständnis der Tat jener zu sein, die in letzter Stunde die schlimmsten Folgen eines verbrecherischen Regimes für ihr eigenes Volk wie auch die Völker Europas und der Welt abzuwenden suchten. Denn inzwischen weiß wohl auch das einfältigste Gemüt, daß Hitler nicht nur der Erzfeind Deutschlands, sondern der Erzfeind der Welt war.

In den Jahren nach dem Krieg wurde das Für und Wider der Berechtigung eines Staatsstreichs immer wieder erörtert, nicht selten einseitig, häufig voller Emotionen, schon weil hier die Generation derer, die damals in der Verantwortung standen, hierin einen Angriff auf das eigene Verhalten erblickte und die eigene Haltung zu rechtfertigen suchte. Nicht selten beriefen sich selbst hohe Offiziere auf den geschworenen Eid, auf erhaltene Befehle, ohne zu bedenken, daß über dem Befehl Gott steht.

Einer der hervorragendsten Vertreter des Widerstandes, Generaloberst Beck, hatte bereits 1938 seine Kameraden und Vorgesetzten beschworen: "Ihr soldatischer Gehorsam hat dort eine Grenze, wo Ihr Gewissen und Ihre Verantwortung die Ausführung eines Befehls verbietet. Es ist ein Mangel an Größe und an Erkenntnis der Aufgabe, wenn ein Soldat in höchster Stellung in solchen Zeiten seine Pflichten und Aufgaben nur in dem begrenzten Rahmen seiner militärischen Aufgaben sieht, ohne sich der höchsten Verantwortung vor dem gesamten Volk bewußt zu werden. Außergewöhnliche Zeiten verlangen außergewöhnliche Handlungen."

Da heutzutage gewisse politische Gruppierungen für sich ein Widerstandsrecht gegen Beschlüsse der parlamentarischen Mehrheit eines demokratischen Rechtsstaates beanspruchen und das Land "unregierbar" machen wollen, scheint es sinnvoll und hilfreich, uns einige Grundprinzipien der staatlichen Ordnung ins Gedächtnis zu rufen.

Wenngleich ich katholischer Theologe bin, möchte ich nicht spezifisch katholisches Gedankengut vortragen, sondern mehr gesamtchristliche Auffassungen, wie wir sie etwa im vor- oder überstaatlichen Recht, im Naturrecht, vorfinden.

Der Schöpfer des Menschengeschlechts hat in dieser Welt Ordnungsmächte eingesetzt und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet, die innerhalb eines größeren Gebietes ein geordnetes Miteinander der Bürger so ermöglichen, daß sie ihre wesentliche Aufgabe, die selbstverantwortliche Gestaltung ihres Lebens, erfüllen können. Der Staat muß aber seinen Bürgern im Rahmen des Möglichen die persönliche Freiheit lassen, so weit sie nicht die Rechte Dritter beeinträchtigt. Daraus resultiert das Prinzip: So viel Staat wie nötig, so viel Freiheit wie möglich.

Im Gegensatz etwa zur Familie, die zunächst das Wohl des Einzelnen im Auge hat, muß der Staat das Wohl aller berücksichtigen. Um dieses Ziel bestmöglich verwirklichen zu können, bedarf es der Einrichtung bestimmter Ämter und Institutionen, die mit der erforderlichen Leitungsgewalt ausgestattet sind. Aber letztlich geht die Gewalt schon nach vorchristlichem Verständnis von Gott aus. So heißt es im Buch der Sprüche: "Durch mich regieren die Könige und entscheiden die Machthaber, wie es Recht ist, durch mich versehen die Herrscher ihr Amt, die Vornehmen und alle Verwalter des Rechts." (8, 15 f.) Christus gebot, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist. (Mt. 22, 21.)

Nach christlichem Verständnis ist es letztlich Gott, dem wir und um dessentwillen wir den Verantwortlichen im Staat gehorchen: "Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen ... Deshalb ist es notwendig, Gehorsam zu leisten, nicht allein aus Furcht vor der Strafe, sondern um des Gewissens willen ..." (Röm 13, 1 ff.)

Darum ist ein bewußter und gewollter Ungehorsam gegenüber einer rechtmäßigen Autorität in Fragen, die ihres Amtes sind, theologisch betrachtet Schuld. Selbstverständlich hat die staatliche Autorität die Verpflichtung, sich an Recht und Sittlichkeit zu halten, so wie etwa der Bundespräsident gelobt: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." (GG Art. 56.)

Wo aber der Träger staatlicher Autorität, vor allem der höchste Repräsentant des Staates, seine beschworene Pflicht verletzt, seinen Eid bricht, da muß ihm um des höheren Gehorsams willen, den man Gott schuldet, der Gehorsam verweigert werden, denn "man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen". (Apg 5, 29.)

Vor dieser Situation standen die Männer und Frauen des 20. Juli 1944, derer wir in Ehrfurcht und Dankbarkeit gedenken. Dabei wollen wir nicht vergessen, daß der 20. Juli gewiß ein herausragender Höhepunkt war, daß aber ungezählte Namenlose seit Beginn der sogenannten Machtergreifung bis zum Ende des Terrorregimes oder bis zum eigenen bitteren Ende in Konzentrationslagern, auf dem Schafott oder unter dem Galgen dem Unrecht widerstanden haben.

Die Dichterin Ricarda Huch schrieb 1946 in einem Aufruf: "Aus unserer Mitte sind böse, brutale und gewissenlose Menschen hervorgegangen, die Deutschland entehrt und Deutschlands Untergang herbeigeführt haben. Sie beherrschten das deutsche Volk mit einem so klug abgesicherten Schreckensregiment, daß nur Heldenmütige den Versuch, es zu stürzen, wagen konnten. So tapfere Menschen gab es eine große Zahl unter uns. Es war ihnen nicht beschieden, Deutschland zu retten; nur für Deutschland sterben durften sie. Das Glück war nicht mit ihnen, sondern mit Hitler. Sie sind dennoch nicht umsonst gestorben. Wie wir der Luft bedürfen, um zu atmen, bedürfen wir edler Menschen, um zu leben. Sie entzünden uns zum Kampf gegen das Schlechte; sie nähren in uns den Glauben an das Göttliche im Menschen. Nicht alle von den gegen Hitler Verschworenen sind im Kampf gefallen, einige sind dem Tod entgangen. Sie sind nicht deshalb geringer, weil sie glücklicher waren, und ich möchte ihrer ebenso wie der Toten gedenken; aber es ziemt sich, so scheint es mir, zuerst Kränze auf die Gräber zu legen."

Wenn wir die Vorgänge überdenken, die zum Widerstand führten, der am 20. Juli weithin sichtbar Ausdruck fand, dann wird uns klar, daß es sich um "außergewöhnliche Zeiten" handelte, die "außergewöhnliche Handlungen" verlangten, wie Generaloberst Beck in seiner Denkschrift von 1938 schrieb. Erinnern wir uns daran, daß bis zum Kriegsbeginn am 1. September 1939 allein durch die sogenannten ordentlichen Gerichte rund 225.000 Männer und Frauen aus politischen Gründen zu rund 600.000 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden waren und daß sich etwa eine Million Deutsche für kürzere oder längere Zeit im Konzentrationslager befanden.

Denken wir an die Entrechtung der Juden, der Zigeuner und der Geisteskranken bis zu ihrer physischen Vernichtung. Es ging beim Widerstand gegen das Unrechtsregime also um ein äußerstes Mittel, das gegen äußerstes, sonst nicht zu bekämpfendes staatliches Unrecht eingesetzt wurde.

Aber so wenig wie man eine Ausnahmesituation wie den 20. Juli zur Norm militärischen Handelns machen kann, so wenig kann man die bisweilen notwendige Gehorsamsverweigerung zur Maxime der Rechtsstaatlichkeit erheben. Im demokratischen Rechtsstaat, der in sich selbst ein System rechtlicher Abhilfen gegen staatlichen Machtmißbrauch enthält - denken wir an die parlamentarische Opposition, die Kontrolle durch die Massenmedien, die Möglichkeit der Anrufung ordentlicher Gerichte, oder im Bereich der Bundeswehr an die Institution des Wehrbeauftragten - gibt es kein Widerstandsrecht, es sei denn in dem Ausnahmefall, den Artikel 20 (4) unserer Verfassung ausdrücklich vorsieht:

"Gegen jedermann, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Das Erbe der Männer und Frauen des Widerstandes gegen das NS-Gewaltregime verpflichtet uns aber, jenen potentiellen Anarchisten energisch zu widerstehen, die den Begriff Widerstand verfälschen und ihn zum Schlachtruf und Angriff gegen den demokratischen Rechtsstaat mißbrauchen. Denn: Widerstand ist keineswegs identisch mit legaler Opposition, er ist kein Ersatz für die politische Auseinandersetzung zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen zum Erreichen eines bestimmten Zieles, ob es sich um die Sicherung des Friedens in Freiheit, den Schutz der Umwelt, den Ausbau der Infrastruktur oder um welche Aufgaben auch immer handelt, die im Interesse des Gemeinwohls zu erfüllen sind.

Widerstand ist dort nicht sittlich legitim, wo es lediglich um die Zweckmäßigkeit dieser oder jener politischen Maßnahme geht, wo bei gleicher Gewissenhaftigkeit der Interessengruppen verschiedene Lösungen möglich sind.

Und sollte einmal eine von Regierung und Parlament getroffene Entscheidung die Verfassung verletzen, so steht der Weg zum Verfassungsgericht offen. Stellt dieses aber die Rechtmäßigkeit einmal beschlossener Gesetze fest, so ist auch der Bürger, der persönlich diese Entscheidung für Unrecht hält, gehalten, sie hinzunehmen. Sonst wäre kein geordnetes Miteinander im Staat möglich und wir würden der Anarchie die Wege bahnen.

Als Oberst Claus Graf Schenck von Stauffenberg am Abend des 20. Juli 1944 erschossen wurde, starb er mit den Worten: "Es lebe das heilige Deutschland!" oder "Es lebe das geheime Deutschland!"

Da die Männer und Frauen des Widerstandes angetreten waren, um die geschändete Menschenwürde in unserem Land wiederherzustellen, dürfen wir annehmen, daß dieser Ruf einem Deutschland galt, in dem Gott gegeben wird, was Gottes ist, und dem Kaiser, was des Kaisers ist. Allzu viele hatten sich während des sogenannten Tausendjährigen Reiches vom lebendigen Gott abgewandt und waren den lockenden Klängen eines Rattenfängers gefolgt, der das Volk schließlich in den Abgrund führte.

Einer der kompromißlosesten Gegner des Nationalsozialismus, der in der Wehrmacht der "Schwarze General" genannt wurde, schrieb in seinen Erinnerungen:

"In Trümmern liegt das Deutsche Reich. Gott läßt seiner nicht spotten. Unser armes, verführtes Volk hatte sich vom dreieinigen Gott abgewendet und vor einem Götzen auf dem Bauch gelegen. Möge es aus dem furchtbaren Schicksal lernen! Wenn es das tut, wenn es wieder ein wahrhaft christliches Volk wird, dann, aber auch nur dann, wird der allgütige Gott uns seine Gnade wieder zuwenden ... Leider sieht es heute so aus, als ob große Massen unseres Volkes wieder einem neuen Götzen huldigen, dem Mammon." (Wird fortgesetzt.)

Einer der Männer des 20. Juli (Albrecht v. Hagen) vor dem Volksgerichtshof: Nicht immer ist das, was legitim ist, auch legal und das, was legal ist, auch legitim. Foto: dhm


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