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04.09.04 / Recht haben - Recht bekommen

© Preußische Allgemeine Zeitung / 04. September 2004


Gedanken zur Zeit:
Recht haben - Recht bekommen
von Gottfried Loeck

Nur wenige Kommentatoren unserer weitgehend gleichgeschalteten Medien haben sich mit dem Urteil eines französischen Gerichts gegen die einstige französische Filmdiva und engagierte beziehungsweise mutige Tierschützerin Brigitte Bardot kritisch auseinandergesetzt, dessen inhaltliche Begründung uns durchaus interessieren sollte.

Wegen "extremer Kritik am Islam" - so der Originalton in der ARD-Tagesschau - ist die Bardot zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden. Klageerhebung und Urteil bezogen sich auf verschiedene Textstellen ihres Buches "Ein Ruf aus der Stille - Rückbesinnung und Auflehnung", dessen deutsche Fassung im Verlag Langen Müller in München erschienen ist. In dem Kapitel mit der auf historische Ereignisse abzielenden Überschrift "Bartholomäusnacht" wendet sich das frühere Aushängeschild Frankreichs unmißverständlich gegen eine schleichende Islamisierung seines Landes. Es kritisiert vehement die Globalisierung, den Gleichheitswahn sowie "eine gefährliche, unkontrollierte Unterwanderung" der Gesellschaft. Das islamische Opferfest Aid-el-Kabir, bei dem die in Frankreich wohnenden Muslime in ihren Wohnvier-teln, in den Innenhöfen von Wohnblöcken, an Straßenrändern oder auf Feldern widerspruchslos Schafe und Lämmer schächten, das heißt ohne Betäubung langsam ausbluten lassen, hat sie als "grausames Gemetzel und Grauen ohnegleichen" bezeichnet. Daß dergleichen längst nicht nur bei Tierschützern auf Ekel, Abscheu und Wut stößt, ist kaum verwunderlich. Um sich bloß nicht dem schnellen Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit auszusetzen, werden nicht nur in Frankreich der europäischen Kultur widersprechende Steinzeitrituale stillschweigend geduldet beziehungsweise höchstrichterlich sanktioniert.

Außer übertriebene Toleranz gegenüber Entwicklungen, die die eigene Kultur zunächst überlagern, später verdrängen und letztlich zerstören, richtet sich die Kritik der Bardot auch gegen die wachsende Zahl der "Banden junger arabischer Einwanderer", die sich zu Herren in ihren Wohnbezirken aufspielen und die staatlichen Organe der Lächerlichkeit preisgeben. Mißstände beim Namen zu nennen, die staatlichen Organe in die Pflicht zu nehmen ist in Frankreich offenbar ähnlich ungewollt wie hierzulande.

Auch wenn die durchaus berechtigte Kritik der Bardot bei weitem nicht die Scharfzüngigkeit einer Oriana Fallaci erreicht, ihr es vorrangig um die kulturelle Identität Frankreichs sowie den Schutz der wehr- und rechtlosen Tiere geht, hielt es das Gericht für angebracht, sie unverhältnismäßig hart zu bestrafen. Da die angeprangerten französischen Mißstände durchaus auch auf unser Land zu übertragen sind, das Schächten dank höchstrichterlicher Weihen auch bei uns erlaubt ist, lebt man durchaus gefährlich, wenn man aufklärend "den Finger in die faulende Wunde packt". Auf die eigene kulturelle oder gar nationale Identität hinzuweisen birgt hierzulande die Gefahr in sich, sogleich vom Meinungskartell der Gutdeutschen als rechtsradikal verunglimpft zu werden.

Für die Bardot, die sich wohl kaum den Einsatz "ihres Verstandes" verbieten und das Herz verbiegen läßt, wird es wohl kaum die letzte Strafe gewesen sein. Das Ziel, sie endlich zum Schweigen zu bringen, sie zu ruinieren, erreichen ihre Gegner, linke Weltverbesserer, klerikale Eiferer, friedensbewegte, grüne Menschheitsbeglücker und deren muslimische Klientel hoffentlich nie. Aber bei den satten Massen schweigender Wohlstandsbürger in unseren Ländern kann man sich dessen keineswegs sicher sein. Wer also mehr über die Fragwürdigkeit bestimmter Justizurteile zu den Verhaltensweisen und unerwünschten Praktiken integrationsunwilliger Zuwanderer erfahren will, dürfte in den Urteilen gegen die mutige Bardot wertvolle Aufschlüsse finden; denn zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen offensichtlich selbst in Frankreich Welten.


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