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Preußische Allgemeine Zeitung / 20. November 2004
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das die Diskriminierung etlicher Bevölkerungsgruppen verhindern soll. Das hört sich nicht schlecht an, zumal wenn man in der Tageszeitung liest, daß damit verhindert werden soll, daß ein Wirt einen Gast aus dem Lokal weist, nur weil dieser eine schwarze Hautfarbe hat oder sich als Homosexueller zu erkennen gibt. Guckt man aber genauer hin, dann müssen erhebliche Bedenken aufkommen. Die EU hat vor geraumer Zeit einige Richtlinien für nationale Gesetze erlassen, die eben solche Diskriminierungen verhindern sollen. Die Bundesregierung will sie jetzt umsetzen, geht allerdings auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts erheblich über die Forderungen der EU hinaus. Nach den Vorstellungen der Regierung soll das neue Bundesgesetz Schlechterstellungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung sowie wegen einer Behinderung, des Alters oder der "sexuellen Ausrichtung" verbieten. Wird dagegen verstoßen, ist ein "abschreckender Schadensersatz" zu leisten. Gelten soll das geplante Gesetz bei Abschluß und Kündigung von Verträgen, im Arbeitsrecht sowie bei Beförderungen oder Entlassungen. Angewendet werden soll es gegen Anbieter von Wohnungen oder Dienstleistungen sowie Arbeitgeber. Nach dem Willen der Grünen soll die Bundesregierung einen "Antidiskriminierungs-Beauftragten" berufen, der Aufklärungsarbeit leisten und in Konfliktfällen schlichten soll. Hat ein Wohnungsunternehmen eine frei gewordene Wohnung zu vermieten und bietet sie mit Hilfe einer Zeitungsanzeige an, dann kann es passieren, daß sich neben einigen anderen Interessenten auch jemand bewirbt, der zu einer der Gruppen gehört, die nicht diskriminiert werden dürfen, also ein Ausländer, ein Moslem oder jemand mit einer nicht alltäglichen "sexuellen Ausrichtung". Wählt die Wohnungsgesellschaft einen anderen Bewerber aus als jenen, der zu den privilegierten Minderheiten gehört, dann kann der Ausländer, der Moslem oder der mit der besonderen "sexuellen Ausrichtung" den Wohnungsvermieter verklagen, wenn er Anhaltspunkte zu sehen meint, daß er diskriminiert worden sei. Gleiches gilt etwa, wenn in einem Unternehmen bei der Auswahl von neu einzustellenden Arbeitnehmern ein ausländischer Farbiger nicht berücksichtigt wird, sondern jemand, der zur deutschen Stammbevölkerung zählt. Wenn der abgelehnte Farbige zu einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt geht - und man kann davon ausgehen, daß es solche Spezialisten bald geben wird, so wie es auch Anwälte gibt, die alle Kniffe und Schliche kennen, um abgelehnten Asylbewerbern den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen - wird man schon etwa aus Gründen der "Offensichtlichkeit" zu einer "Ablehnung aus rassischen Gründen" gelangen und den Arbeitgeber verklagen. Und dann geht's ans Prozessieren. Vor Gericht aber hat die beklagte Wohnungsbaugesellschaft oder der Arbeitgeber schlechte Karten, denn, was es bisher noch nie in der deutschen Gesetzgebung gab, der Beklagte muß beweisen, daß er sich nicht von diskriminierenden Überlegungen hat leiten lassen bei der Auswahl seiner neuen Mieter oder seines neuen Mitarbeiters. Das ist das tatsächlich Sensationelle am neuen Gesetz! Der Beklagte muß seine Unschuld beweisen und nicht umgekehrt der Kläger die Schuld des Angeklagten. Auf diese Weise werden Deutsche, die nicht behindert sind und die auch nicht einer besonderen "sexuellen Ausrichtung" angehören, deutlich benachteiligt, und das, obgleich sie die übergroße Mehrheit bilden. Sie haben keine Chance, vor Gericht zwangsweise etwa die Zusprechung einer Mietwohnung oder die Einstellung als Arbeitnehmer durchzusetzen. Privilegiert werden vor allem - denn sie dürften die größte Gruppe ausmachen - Ausländer. Man kann sicher sein, daß sich bald Rechtsanwälte spezialisieren auf diese Art von Prozessen und daß sich Vereine bilden, die als Interessenvertreter für solche Minderheiten auftreten, weil sie eine Verdienstmöglichkeit wittern oder weil sie sich zu den besseren Menschen zählen. Daß der Gesetzgeber durchaus an solche Verbände gedacht hat, geht aus der Regelung im Gesetz hervor, daß solche Verbände die Möglichkeit erhalten sollen, Klagen gegen Wohnungsgesellschaften und so weiter einzureichen. In der Wirtschaft kann das Gesetz erhebliche Auswirkungen haben, sind doch jetzt Versicherungen verpflichtet, auch solchen Gruppen Versicherungen zu durchschnittlichen Prämien anzubieten, die etwa durch eine besonders hohe Anzahl von Schadensfällen im Verkehr, um nur ein Beispiel zu nennen, überdurchschnittliche Kosten verursacht haben. Gedacht ist auch daran, mit Hilfe dieses Gesetzes Arbeitnehmerinnen, die durchschnittlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, den gleichen Lohn zu verschaffen. Wird jemand aus sexuellen Motiven belästigt, wird das auch unter die Fälle gezählt, die mit Hilfe dieses Gesetzes geahndet werden können. Triumphierend verkündete der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag: "Wir werden in Deutschland ein Gesetz haben, das Diskriminierungen nicht mehr zuläßt. Wer dies dennoch tut, wird künftig mit zivilrechtlichen Folgen rechnen müssen." Vor anderthalb Jahren hatte bereits die damalige Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin ein solches Gesetz ins Spiel gebracht, war aber unter anderem an den Protesten der Kirchen gescheitert. Die Kirchen legen verständlicherweise Wert darauf, daß neueingestellte Mitarbeiter der Religionsgemeinschaft angehören, der sie dienen. Das Gesetz hätte groteske Folgen gehabt: Angenommen, eine katholische Diözese hätte mit einer Anzeige einen Mitarbeiter gesucht und dabei angegeben, daß sie erwarte, der neue solle katholisch sein. Schon damit hätte sie sich einer Diskriminierung schuldig gemacht. Hätte sie die Bedingung aber in der Ausschreibung fortgelassen und einen Protestanten unter den Bewerbern nicht angestellt, dann hätte der die Diözese verklagen können, weil er aus religiösen Gründen diskriminiert worden sei. Wie das neue Gesetz auf diese Problematik reagiert, ist der Öffentlichkeit noch unbekannt. Wie aber gewährleistet wird, daß - wie soeben geschehen - eine Waldorfschule die acht und elf Jahre alten Kinder eines Vaters, von dem bekannt wurde, daß er für die NPD tätig ist, von der Schule verweisen kann trotz Antidiskriminierungsgesetzes, darauf kann man mit Spannung warten. Vermutlich wird es Ausnahmen von Verboten geben, wenn "Rechtsradikale" betroffen sind. Jeder Mensch muß in seinem Leben ständig auswählen und sich für eine von mehreren Möglichkeiten entscheiden. Heiratet Hans die Grete und nicht die Ingeborg, dann ist die Ingeborg diskriminiert - ein ganz normaler Vorgang. So kann es auch durchaus verständlich sein, wenn etwa eine Wohnungsbaugesellschaft davon absieht, in eine ihrer Wohnungen eine mehrköpfige Sinti-Familie als Mieter aufzunehmen. Tritt das neue Antidiskriminierungsgesetz in Kraft, wird es möglich sein, daß der Abschluß eines Mietvertrages erzwungen wird. Deutlich schält es sich heraus, daß so Minderheiten privilegiert und die große Mehrheit der Deutschen diskriminiert wird. Offenbar hat man in Berlin bei den Roten und Grünen nichts aus den augenblicklichen Vorgängen in den Niederlanden gelernt. Bemerkenswert, mit wie wenig Weisheit Deutschland regiert wird. Sind Minderheiten bald im Vorteil gegenüber deutschen Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt? Nach dem in Planung befindlichen Antidiskriminierungsgesetz müssen Arbeitgeber nachweisen, daß sie sich nicht aufgrund rassistischer Beweggründe gegen einen Bewerber entschieden haben. Foto: Caro |