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Preußische Allgemeine Zeitung / 27. November 2004
Das Tischtuch ist zerschnitten - der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Martin
Hohmann wird seine Mitgliedschaft in der CDU vor einem ordentlichen Gericht
einklagen, nachdem das Bundesparteigericht seinen Ausschluß bestätigt und die
Parteivorsitzende einen letzten Vergleichsvorschlag schroff zurückgewiesen hat. Hohmann, der nach seiner Rede zum Tag der deutschen Einheit 2003 in Ungnade
gefallen war, hatte in einem persönlichen Brief an Angela Merkel angeregt, den
Parteiausschluß in eine einjährige Zwangsabwesenheit umzuwandeln. In diesem
Schreiben verwies er auf seine nach wie vor bestehende Loyalität zur CDU, die
er bis zuletzt durch sein Abstimmungsverhalten im Bundestag unter Beweis
gestellt habe. Auch appelliere er privat und öffentlich an austrittswillige
Unionsmitglieder, in der Partei zu bleiben, um das konservative Element zu
stärken. Genau daran scheint der Großen Vorsitzenden nicht gelegen zu sein.
Unpersönlich und unversöhnlich ließ sie antworten, es stehe dem Abgeordneten
frei, seine "weiteren Schritte zu wählen". Bundesgeschäftsführer Johannes
v. Thadden durfte Merkels kargen Fünfzeiler unterschreiben. Wie Martin Hohmann im Gespräch mit dieser Zeitung bestätigte, sieht er sich
nun genötigt, den Klageweg einzuschlagen. Dies sei "eine wichtige
Weichenstellung", die er sich nicht leichtgemacht habe. Aus seiner Sicht wäre
der von ihm vorgeschlagene Weg "für beide Seiten von Nutzen" gewesen, denn
"ein mangelhafter Vergleich ist besser als ein gewonnener Prozeß". Die Hoffnung auf einen gewonnenen Prozeß ist für Hohmann übrigens
keineswegs utopisch. Im Gegenteil: Noch während das Parteiausschlußverfahren
sich quälend dahinzog, war ihm zweimal auf dem ordentlichen Rechtsweg amtlich
bescheinigt worden, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe absolut haltlos
waren. Und jetzt gab es im Bundesparteigericht eine Gegenstimme, die großes
Gewicht hat. Der Stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Friedrich-Wilhelm
Siebeke, hat nämlich seine abweichende Stellungnahme auf 17 Seiten schriftlich
dokumentiert, ein in der Geschichte der Union einmaliger Vorgang (das Papier
liegt der Redaktion vor). Siebekes Argumentation ist sowohl juristisch als auch politisch so klar und
überzeugend, daß sie eigentlich vor jedem deutschen Gericht für einen glatten
Sieg ausreichen müßte. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt konzentriert sich im
wesentlichen auf zwei Punkte. Zum einen führt er aus, daß Martin Hohmann nach
der öffentlichen Kontroverse um seine angeblich antisemitische Rede bereits
durch die vom Parteivorstand ausgesprochene Rüge sowie die Versetzung in den
Bundestags-Umweltausschuß hinreichend und abschließend "bestraft" worden
sei. Nachdem er in einer vom Vorstand formulierten Erklärung die Rüge
akzeptiert und sich mehrfach öffentlich entschuldigt habe, sei für ihn ein "Vertrauenstatbestand"
eingetreten; er habe darauf vertrauen können, daß keine weiteren
Maßregelungen erfolgen. Siebeke wörtlich: "Das Recht zur Ergreifung weiterer
Sanktionen war verbraucht." Der Jurist widerspricht dem Parteiausschluß aber auch aus
politisch-inhaltlichen Gründen: Der Partei sei keineswegs, wie von Merkel &
Co. behauptet, durch Hohmanns Rede "schwerer Schaden" zugefügt worden,
sondern allenfalls durch die von der ARD verbreitete Falschmeldung "CDU-Abgeordneter
nennt Juden Tätervolk". In diesem Zusammenhang erinnert Siebeke an die
Medienkampagnen gegen die Unionspolitiker Filbinger, Jenninger, Barschel,
Heitmann oder Kohl - die in keinem Falle zum Anlaß für einen Parteiausschluß
genommen wurden. Dies vielleicht auch, weil Merkels Vorgänger im höchsten Amt der CDU noch
nicht den Drang verspürten, innerparteiliche Personalfragen nach dem Motto "Mit
dem Kopf durch die Wand" zu lösen. Martin Hohmann ist ja nicht der einzige,
der die Unerbittlichkeit der Parteivorsitzenden zu spüren bekam. Die Art und
Weise, wie vor wenigen Monaten Friedrich Merz und gerade in diesen Tagen Horst
Seehofer der CDU/CSU-Fraktionsspitze abhanden kamen, spricht nicht gerade für
Feingefühl oder für kluge Personalpolitik, sondern erinnert an den
sprichwörtlichen "Elefanten im Porzellanladen". Vielleicht soll das ja als
Zeichen der Stärke gemeint sein - und deutet doch eher auf Schwäche hin. H.J.M. Voller Empörung: Die Anhänger des ukrainischen Oppositionspolitikers Viktor
Juschtschenko demonstrieren aufgebracht gegen den ihrer Meinung nach allzu
offensichtlichen Wahlbetrug des pro-russischen Siegers Viktor Janukowitsch.
Weltweit herrscht eine gewisse Skepsis bezüglich des Wahlausganges. Nur Putin
gratulierte Janukowitsch zum "überzeugenden" Sieg. (Siehe auch Beiträge
auf dieser und auf Seite 6.) Foto: AFP |